Der Orient
- Journal
- Der Orient
- Volume
- 5 (1844)
- Issue
- Heft 27 (2.7.1844)
- Date
- 1844-07-02
- Page
- Seite 216 (sequence 15)
- Language
- German
- Belongs to
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216 oder, sofern die Mehrheit der Versammlung sich damit einverstanden erklärt, durch Gelöbniß an Eidesstatt zu verpflichte. Das hierüber aufgenommene Protokoll ist dem Gewählten in beglaubigter Abschrift zuzustellen. Von der erfolgten Bestellung ist dem Landrabbiner Kcnntniß zu geben. §. 33. Die Vorsteher für die größeren Armenverbände (§. 4, 6 und 22, sind nach näherer Bestimmung der Landdrostei von den Synagogen - Gemeinden, welche den Verband bilden, nach Stimmenmehrheit zu wählen und bedürfen landdrostcilicher Bestätigung. HI. Rechnungö fü h r e r. §« 31« Außer dem Vorsteher muß für jede Synagogen- Gememde ein Rech nun gs führe r zur Hebung der Einnahme und Leistung der Ausgabe bestellt werden. Zn kleinen Synagogen-Gemeinden kann, wenn es. gewünscht wird, von der Obrigkeit zugelasfen werden, daß der Vorsteher zugleich Rechnungsführer sei. §. 35. Der Rechnungsführer hat in der Regel die Rechnung für Synagoge, Schule und Armenpflege zu führen. Es können jedoch, sofern es angemessen erscheint, für Schul- und Armenwesen besondere Rechnungsführer bestellt werden. §. 36. Der Rechnungsführer ist in der nämlichen Weife wie die Vorsteher (§, 27 und f.) zu bestellen. Er kann jedoch auch auf längere Zeit als drei Jahre gewählt werden. §. 37. Der Rechnungsführer hat, sofern cs von der Gemeinde für nöthig gehalten wird, Sicherheit zu leisten. Auch bleibt derselben die geeignete Anordnung von Sicherungs-Maasregeln bei erheblichem Kaffenvorrathe Vorbehalten. §. 38. Ist der Rechnungsführer nicht bereit, den Dienst als Ehrenamt unentgeldlich zu führen, so ist von der Gemeinde Bestimmung wegen der Vergütung zu treffen, vorbehältlich obrigkeitlicher und, bei den Rcchnungsführern für die größeren Armenverbände, landdrosteilicher Genehmigung. IV. E i n n a h m e, Ausgabe u n b Rechnungsablage. §♦ 39. Der Vorsteher der Synagogen - Gemeinde hat unter Mitwirkung des Rechnungsführers jährlich, oder, wo dies für angemessen zu halten, für längern Zeitraum einen Voranschlag der muthmaßlichen Einnahme und 'Ausgabe, so wie eine Uebcrsicht der A u f b r i n g u n g d e s Fehlenden nach dem eingesührten Fuße aufzustellen und einer Versammlung der Gemeinde (§. 48) zur Genehmigung vorzulegen. §♦ 40. Werden neben den Angelegenheiten der Synagoge auch die der Schule und der Armenpflege von ihm versehen, so sind die Uebersichten darnach, so weit nöthig, getrennt aufzustellen §. 41. Erfolgt in der Versammlung die Genehmigung, so sind die Beiträge der Gemeindeglieder nebst den sonstigen Einnahmen an Schulgeld, Synagogenständegeld, Opfergeld re. durch den Rechnungsführer, nöthigenfalls unter obrigkeitlicher Hülfe (§. 28 des Gesetzes), zu heben und zu berechnen. §. 42. Der Rechnungsführer darf ohne Genehmigung des Vorstehers Verlag von E. L. Fritz s ch e. keine Zahlung leisten. §. 43. Der Vorsteher darf keine Ausgabe genehmigen, welche nicht von der Gemeinde-Versammlung bewilligt ist. Dies gilt auch von außerordentlichen Ausgaben, welche über den desfallsigen allgemeinen Satz in den, Voranschläge hinausgehen. §. 44. Ohne Genehmigung der Gemeinde-Versammlung darf der Vorsteher nicht Veräußeruirgen vornehmen, Kapitalien kündigen, einzichen, belegen, Vergleiche abschließen, einen Rechtsstreit anfangen, noch sich daraus einlassen. (Beschluß folgt.) Personalchronik «nd Miseellen. S ta ti sti sch es. Im Kaiserreiche Marocco (Fez utö Marocco) soll es unter Si Millionen Einwohnern gegen 340,000 Juden geben. * * * Wien. Das hinterlaffene Werk des tiefbetrauerten Dr. Jeitt eles über seine italienische Reise ist nun unter der Presse. Frankfurt a. M. Das bei dem Hrn. Prof. Oppenheim bestellte Bild: „Cyrus entläßtdie Juden in ihre # math", welches zum Geschenke für den russischen Kaiser de.- stimmt war, scheint gar nicht oder doch nur in verjüngtem Maaßstabe ausgcführt werden zu sollen. Sem in a rien für jüdische S ch ul lehrer in Baiern. Wie in den Seminarien zu Würzburg, Barnim und Kaiserslautern, so sollen auch in dem neuerrichtetcir (zu Schwabach in Baiern) israel. Schullehrlinge am Unterricht! Theil nehmen dürfen. Synagoge in Rendsburg» Für den Bau du Synagoge zu Rendsburg, dessen Kosten durch ein Legats in Hamburg verstorbenen Isaak Hartwig von Essen beslni-' ten werden, ist eine Konkurrenz eröffnet worden. DieRabbinerversammlung in Braunschwei§. Seit dem 19. Juni ist die Rabbiner-Versammlung zu Endk. Die Statuten und Protokolle werden gedruckt. Da auflcdem was gedruckt wird nichts über dieselbe vorläufig zu bkrichten ist, so habe ich die spätern Mittheilungen eines M ner Korrespondenten nicht ausgenommen. Druck von I. H. Nagel.