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Der Orient · 1844-04-30 · Heft 18 (30.4.1844) · p. Seite 144

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Journal
Der Orient
Volume
5 (1844)
Issue
Heft 18 (30.4.1844)
Date
1844-04-30
Page
Seite 144 (sequence 15)
Language
German
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144 daß in den letzten 4 bis 5 Jahren ein paar Juden hier gewesen sind, -die indessen mit Geleitsbriesen versehen waren. Ihr Aufenthalt war kurz und sie haben nichts Ladelnswerlhes vorgenommen. Zu welcher Partei der mosaischen Religionsbekenner, ob sie nämlich zu den sogenannten portugiesischen Juden, deren Rl. v. 23. Jan. 1750 erwähnt, gehört haben, wird nicht gesagt, da hierüber wahrscheinlich keine Untersuchung angeftellt worden; — welches darauf hindeutet, daß man das Grundgesetz auf dieselbe Weise wie das Obergericht verstanden hat. 26. Bericht des Polizeimeisters in Bergen, woraus hervorgeht, daß seit dem 17. Mai 1814, nicht mehr als zwei Juden dort gewesen sind, nämlich: 1) Michael Jonas, ein polnischer Jude, am 30. Dezember 1817, als Passagier auf einem nach London bestimmten Schiffe, das Havarie gelitten, dorthin angekommen, mit ' einem Paß aus Königsberg vom letztverwichenen 29. Oktbr. versehen, — und am nächstfolgenden 5. Januar unter Geleit des Polizeiadjutanten Schönberg nach Christiania geschickt. Es ist soviel man weiß dieses Ereigniß, worauf im „Konversationslexikon der Gegenwart" — einem sehr verbreiteten deutschen Werk — 2 35., S. 1163 hingedeutet wird, wenn in dem Artikel „Juden" unter Anderm gesagt wird: „Der einzige Staat, der bis zu diesem Augenblick keine Juden duldet, ist Norwegen. Das Grundgesetz von 1814 verbietet ihnen ausdrücklich allen Aufenthalt im Lande. Dort haben sich also die grundlosen Antipathien gegen das jüdische Volk am Längsten beibehalten, und sind am schärfsten ausgeprägt. Indessen trifft der Tadel, der hieran hastet, nur die Toleranz, nicht das Rechtsgesühl der Norweger, denn kein Volk kann ihnen das Recht .streitig machen, nach denen es Ausländern verboten sein soll, ins Land zu kommen, und der Vortheile des Staatsverbandes theilhaft zu werden. Von der moralischen Seite betrachtet, ist die Sache freilich anders beschaffen. In dieser Hinsicht ist besonders die Härte und Gefühllosigkeit zu tadeln, mit welcher, wie versichert wird, selbst schiffbrüchige Juden an der norwegischen Küste behandelt werden." 2)Martin Blumenbach, Optikus und Instrumentenmacher, am 5. Juni 1828 mit einem Paß von Gothenburg nach Drontheim v. 5. Mai desselben Jahres in Bergen angekommen, aber als ihm bedeutet worden, daß im Fall la'ngern Verbleibens daselbst, eine genauere Untersuchung stattsinden werde, selbigen Tages nach Gothenburg zurückgereist. 27. Königliche Resolution v. 3. April 1833, worin der Veranstaltung der norweg'schen Regierung vom vorhergehenden 5. März, — welche besagte, daß die dem Juden Henri Leier, zufolge Erkenntnißes des Stadtgerichts von Christiania vom 31. Januar desselben Jahres, (s. öden Nr. 25) auferlegte Mulct von 800 Sp.-Thaler, weil derselbe sich ohne Geleitsbries hier zu Lande eingefuden, mit Gefängnißstrase Verlag von C. L. Fritzsche. bei Wasser und Brod während der Dauer von 28 Tagen abzubüßen sei — gnädigster Beifall ertheilt worden. 28. 29. Gesuch von dem Polizeimeister Kriele, nebst einer vom Stifte Bergen Unterzeichneten Erklärung vom 30. Dec. 1820, unb desgleichen vom 27. Januar 1821, und einem Schreiben vom Stifte Bergen vom 24. August 1822, welche Dokumente die nähern Umstände bei dem Transport des Juden Michael Jonas nach Christiania enthalten, und auch daß dem Polizeimeister von Bergen, zufolge Erkenntnisses des Obergerichts auferlegt worden, die dadurch verursachten Kosten zum Belauf von 278 Sp.-Thaler 81 ß. zu bezahlen, was auch geschehen ist. Nach eingeholtem Bericht von der Polizeikammer von Christiania ist Michael Jonas, zufolge der mit dem Polizei- Departement der Regierung, oder damaligen dritten Departement geführten Korrespondenz erst im Februar 1818 von Christinania nach Gothenburg transportirt werden, woselbst für seinen fernern Unterhalt Sorge getragen werden sollte. 30. 34. Polizeiverhör in Christiania am 18. Nov. 1836 über einen Sänger, Karl Friedrich Capello ausgenommen, der, daselbst als vermeintlicher Jude ungehalten, für sein Dableiben während eines Monats Kaution stellte, um mittlerweile ein Attest, daß er getauft sei , herbeizuschaffen, aber darauf entwich, worauf der Kautionist wegen Bezahlung dec Strafgelder nach 3. 32. 1. belangt wurde, aber durch königl. Resolution von Bezahlung derselben, gegen Erlegung von 30 Sp.-Thalern Bruche nach 1. 22. 6. des Landesgesetzes befreit wurde. 35. 36. Schreiben vom Finanz-Departement an das Justiz-Departement, wegen Geleitsbrieses für den Hofrath Hambro, der sich zum mosaischen Glauben bekennt, damit derselbe persönlich in Christiania wegen einer gewünschten Staatsanleihe, unterhandeln könne; und Schreiben vom Staats-Sekretariat an das Justiz-Departement, des Inhalts, daß seine Majestät auf Bericht der Regierung unter'm 5. Juni selbigen Jahres, daß dieselbe dem Hofrath Hambro die Erlaubniß bewilligt, eine Reise nach Christiania und der Umgegend vorzunehmen, und sich dort für eine Zeit von sechs Wochen aufzuhalten, gnädigst resolviret: „Ist im Archiv aufzubewahren." 37. — 40. Schreiben vom Finanz-Departement an düs Justiz-Departement vom 17. Juli 1834, wegen Geleitbrieses für Salomon Heine in Hamburg, der sich zum jüd. Glauben bekennt, auf daß derselbe mit dem Departement über einen Artikel in dem mit Hambro und Sohn unterem 21. des vorhergehenden Monats abgeschlossenen Kontrakts wegen einer Staatsanleihe konferiren könnenebst dem Original- Geleitsbriefe, der zurückgeschickt ward, weil solcher Krankheits halber nicht benutzt werden konnte; und Königlicher M solution vom 27. August selben Jahres, daß der Bericht der Regierung darüber im Archiv aufzubewahren sei. (F. f*) Druck von I. H. Nagel.

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