Mannheim
Compact Memory

Der Orient · 1844-04-30 · Heft 18 (30.4.1844) · p. Seite 137

Scan of the page
Image: UB Frankfurt, Visual Library (IIIF)
Journal
Der Orient
Volume
5 (1844)
Issue
Heft 18 (30.4.1844)
Date
1844-04-30
Page
Seite 137 (sequence 1)
Language
German
Belongs to
journal issue
OCR quality
96% known words query
IRI
…/2360092-2360310-2360329--4447-3530273
Visual Library
page viewer of the UB Frankfurt

Mentioned entities

OCR text

1 entity mentions

Fünfter Jahrgang Berichte, Studien und Kritiken für Das Abonnement für ein Jahr ist 5 Mr. Man abonnirt bei allen löbl. Postämtern und allen solid. Buchhandlungen auf ein Jahr. jüdische Geschichte und Literatur. Herausgegeben von Nr. Julius Fürst» Von dieser Zeitschrift erscheinen wöchentlich das Literaturblatt mitgerechnet, zweiBogen, und zwar an jedem Dienstag regelmäßig. HA 18. Leipzig, den 30. April 1844» Inhalt. Großbritannien. Leipzig. Das Nabbinat in London. — Deutschland. Schwerin. Rechtfertigung der Abschaffung der Accente beim Vorlesen der Tora. Wreschen. Vorstand. Frauenverein. Dr. Gebbardt. Halberstadt. Nekrolog. Aus Unterfranken. Schulwesen. Frankfurt a. M. Der Israelit des 119. Jahrhunderts. Aus Vaiern. Dr. Löwi. Dr. Vehr. Kofel Zustande der Juden in Oberschlesien. — Die Judenfrage in Norwegen. (Forts.) —- LB. d. Or. Großbritannien. Leipzig, 25. April. (Das Rabbinat in London.) Das Londoner Konnte für die „Correspondence on maller relaling io llie Office-of Chief- Rabbi“ hat uns in einem Schreiben unter'm 16. d. M. die Beschlüffe der „Representalhes of Ihe seyeral Metropolitan and Proyincial Co.ngregations appointed lo confer on llie su3)ject of Ihe appointment of a Chief Rabbi“ mitgetheilt, welche aus achtzehn Punkten bestehen, von denen wir den 3., 4., 5. und 6- Punkt in deutscher Uebersetzung veröffentlichen : 3. Wer als Kandidat angenommen werden will, muß ein Wün* m (Oberrabbiner) sein, und dieses Amt an oder vor z/Sn ]Vö n'S bekleidet haben. 4. Jeder Kandidat muß dem Konnte Befähigungszeugnisse von Oberrabbinern und Andern überreichen, und wird von ihm eine genaue Bekanntschaft mit den alten Klassikern und der neuern allgemeinen Literatur, sowie eine tüchtige Kmntniß einiger modernen europäischen Sprachen erwartet. 5. Jeder Kandidat muß die Fähigkeit besitzen, Reden zu halten, so es verlangt wird; und verspricht man ffch von dem Kandidaten, der angenommen wird, daß er in einem Zeiträume von zwei Jahren, von dem Tage der Aufnahme an, solche Reden in englischer Sprache Zu halten im Stande sein werde. 6. Der Kandidat darf weder jünger als dreißig, noch alter als zweiundvierzig Jahre an iSn t&W) gewesen fein." — Die übrigen vierzehn Punkte werden wir, im Aufträge des erwähnten Konnte's, denjenigen Herren Kandidaten mittheilen, die sich an uns schriftlich wenden. Äußerung sind noch die Gemeinden zu Altona, Amsterdam, Berlin, Frankfurt a. M., Hamburg, Hannover, Paris, Posen, Prag und Wien beauftragt, jedem würdigen Fragesteller die gewünschten Ausschlüsse zu geben. Ferner muß jede Mittheilung über diese Angelegenheit vor oder am 31. Juli l. I. an Herrn S. Melbut Ellis, Präsidenten des Komitees (London, Dukes-Place) gelangen. — Indem wir in der nächsten Nummer noch ausführlicher auf das Londoner Rabbinat — das eigentlich erst jetzt als vakant erklärt worden — zurückkommen werden, können wir doch nicht umhin, hier die Pünktlichkeit und Ordnung des Londoner Konnte's zu rühmen und sie den deutschen Gemeinden als ein schönes Muster zu empfehlen. Deutschland. Schwerin, 16. April. Der israelitische Oberrath hat im Vorbericht zur Synagogen-Ordnung, S. 16 sich bereit erklärt, „einem jeden über den Grund der einen oder der andern getroffenen Maaßregel Aufschluß und Belehrung zu geben, die Grundsätze, die ihn geleitet, darzulegen, wohlbegründete und geziemend vorgetragene 18

Text as recognised by OCR (ABBYY FineReader), without corrections. Entity mentions: TagMe (2021); their positions were matched to this text again.