Der Orient
- Journal
- Der Orient
- Volume
- 5 (1844)
- Issue
- Heft 16 (16.4.1844)
- Date
- 1844-04-16
- Page
- Seite 121 (sequence 1)
- Language
- German
- Belongs to
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Fünfter Jahrgang Berichte, Studien und Kritiken Das Abonnement für ein Zahr ist 5 Thlr. Man abonnirt bei allen löbl. Postämtern und allen solid. Buchhandlungen auf ein Jahr. für jüdische Geschichte und Literatur. Herausgegeben von Dr. Julius Fürst. Von dieser Zeitschrift erscheinen wöchentlich das Üiteraturblatt mitgerechnet, zwei Bogen, und zwar an jedem Dienstag regelmäßig. Jfc? IG» Leipzig, den 16. April 1844» m/ »—» _ . .- ... - ... Inhalt. Orient. Algier. Antrag des Kriegsministeriums in Betreff der Juden. — Deutschland. Posen. Rußlands Verfahren gegen die Juden. Ein neuer Ukas. Berlin. Das geraubte Kind zu Jassy und der Verein für Hrn. v. Fab eck. Frankfurt a. M. Rabbinerwesen. Breslau. Die jüdische Kaufmannschaft. Berlin. Die Rabbinenwahl. Jnvalidenfonds. Charakter der neuen Zeitschrift. H a m b u r g. Preuß. Censur in Betreff jüd. Schriften. — O esterreich. Wien. Hr. T o d e s c o. Die Reichen und die Kranken. Preßburg. Die Juden ein deutsches Element. Prag. Die Schrift: die österr. Juden. Das Bet, haus in Karlsbad. Jüd. Aerzte. — Schweden und Norwegen. Schreiben von Wergeland an Steinheim. — Die Juden in Galizien. Eine Skizze. (Schluß.) — Personalchronik und Miscellen. — Briefkasten. — LB. d. Or. Orient. Algier-. März. Ein im Kriegsministerium für die Gesetzgebung Algiers bestehender Ausschuß hat den Antrag gestellt, alle noch bestehenden Ausnahmegesetze in Bezug auf die dortigen Israeliten aufzuheben und sie so den Nichtmuhammedanern gleichzustellen. Schon hei der Eroberung Algiers sind die meisten dieser Gesetze aufgehoben worden, aber es blieb noch ein Rest zurück, welchen erst die Zeit vernichten wird. Deutschland. Posen-. 3. April. Die Harte gegen die Juden wird immer großer und erfinderischer. Ueber die Einreihung der russischen und polnischen Juden in das Militär sind neue Vorschriften ergangen, so zwar, daß die jüdischen Soldaten meist in Gouvernements kantonirrn muffen, wo keine Juden wohnen und von mehren Heeresgattungen und Abtheilungen (Garde rc.) ausgeschloffen bleiben.— Gegen die jüd. Ausreißer soll besonders streng verfahren werden. Sie sollen (auch von Oesterreich) ausgeliefect und entweder in das rufs. Heer oder in die Strafkompagnien abgegeben oder in Sibirien angesiedelt werden. — Gegen solche harte Behandlung hilft es nicht, .wenn auch der Bann gegen jeden Schmuggler von Seiten der Rabbiner angedroht und gemeinsame Berathungen, wie dies ein in Wilna vereinigter Sanhedrm gethan, gepflogen werden. Und wie sollte noch auf Bewilligung der Auswanderung, sei es nach Palästina oder Nordamerika oder Tejas gehofft werden können? Selbst Montesiore's amerikanischer Kolonisationsplan muß an der Konsequenz eines solchen Systems scheitern. — Doch theile ich hier noch ein Gesetz vollständig mit. „Juden, die sich ohne gesetzliche Erlaubnißscheine oder mit abgelaufenen Urlaubspäffen über die Grenzen entfernen, sollen, wenn sie zuvor als solche in das Reich zurücktransportirt werden, von unseren Grenzchefs angenommen, dann aber den örtlichen Gouvernements-Regierungen übergeben werden, die mit ihnen nach den über die Ausreißer und Landläuser bestehenden Gesetzen verfahren sollen, wenn auch ihre frühem Wohnorte und die Gemeinden, denen sie angehören, bekannt waren. Nach Anleitung dieser Gesetze sollen sie, ohne Rekruten-Anrechnung, für den Kriegsdienst verwendet werden, im Falle sie aber dazu untauglich sind, der Strafarbeits-Kompagnien anheimfallen, ohne Zustehung des Rechts der Wiederauslieserung an ihre Gemeinden, wenn diese sie verlangen sollten. Sind sie auch zu den öffentlichen Strafarbeiten unfähig, so sollen sie mit ihren Weibern zur Ansiedelung nach Sibirien geschickt werden." Dem Minister des Auswärtigen bleibt es dabei überlassen, mit den Regierungen derjenigen fremden Staaten, mit welchen Vertrage über die gegenseitige Auslieferung der Deserteure und Reisende ohne Päffe bestehen (mit Oesterreich wurde eine solche Konvention den 26. JulZ 1822 in Wien abgeschlossen), über die Zeitbestimmung 16