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Der Orient · 1844-03-12 · Heft 11 (12.3.1844) · p. Seite 82

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Journal
Der Orient
Volume
5 (1844)
Issue
Heft 11 (12.3.1844)
Date
1844-03-12
Page
Seite 82 (sequence 3)
Language
German
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- 82 - eine großartige Unterstützung von Selten der R.'schen Familie in Aussicht gestellt — sowie denn auch gedachter Rabbiner von den Rothschild's dahier zur persönlichen Betreibung dieser Angelegenheit, mit Reisegeld reichlich versehen, eigens nach Paris kommittirt worden ist. — Wo solche Thatsachen sprechen, da bedarf es wohl kaum noch der Bemerkung, daß Hr. v. R., solange die Unterhandlungen noch obschwebten und der Erfolg der von ihm unternommenen Schritte noch zweifelhaft war, sich nicht wohl veranlaßt sehen konnte, dem ersten Besten, haarklein Auskunft zu geben. A. Frankfurt a. M., 29. Febr. Endlich ist der Bescheid be$' Senats auf die Eingabe des Rabbiners Trier in Betreff der Beschneidungssrage erfolgt und lautet: Auf Bericht des Herrn Kommissarius der israelitischen Gemeinde auf die Eingabe des Rabbiner Trier in Betreff dev Beschneidung: 1) Es ist dem Rabbiner auf seine Eingabe vom 4. August, 15. September, 31. Oktober 1843 zu eröffnen, daß es der Senat zwar bedauere, wenn einzelne Mitglieder der israelitischen Gemeinde keinen Anstand nehmen, ihren Glaubensgenossen einen Anstoß zu geben, daß sich derselbe jedoch nicht veranlaßt sehen könne, die Wirkungen einer solchen Nichtbeachtung in decvomRabbinec Trier angegebenen Weise zu bestimmen. 2) Ist der Rabbiner Trier auf das Membrum II. des Senatsbeschlusses vom 28. December v. I. wiederholt aufmerksam zu machen" sd. h. er soll sich in Gemeindeangelegenheiten an den Vorstand wenden). — Aus dieser Mittheilung mögen Ihre Leser auf die Richtigkeit jenes Artikels in der A. A. Z. schließen, den ein anderer Korrespondent in Nr. 9 bereits gewürdigt hat. Celle, 3. Febr. Bekanntlich ist es eine Hauptaufgabe des Schächters, mit einem schartenfreien Messer das Thier zu tobten, und wir erinnern uns sogar eines Falles, wo ein Herr Landcabbiner einem sonst wohl Unterrichteten deswegen das Zeugniß der Reife verweigerte, weil seine Figerspitze nicht das feine Gefühl besaß, als die des Landrabbiners, der noch so ein winziges Schärtchen herauszufühlen wußte. Wir freuen uns hierin die Gesetze einer Euthanatie selbst bei Thieren gefunden zu haben, müssen uns aber auf's Höchste wundern, wie man dem Schlachtmesser des Thieres solche ungeheure Aufmerksamkeit schenken, und dabei das Messer des Befchneiders ganz außer Acht lassen konnte. Ob Letzterer mit einem stumpfen und rostigen Messer agice, kümmert Niemanden. Wir hören den zarten Säugling schreien, freuen uns der überstandenen Operation, ob sie aber dem Kinde unnütze Schmerzen verursacht oder nicht, ift uns gleichgültig. Und doch ist es hinlänglich bekannt, daß stumpfe und rostige Messer nicht allein höchst schmerzvolle, sondern auch leicht eiternde Wunden Hervorrufen. Lxeinxla. sunt odiosca! Sonst konnten wir leicht Falle anführen, wo mall in unserer Gegenwart mit solchen rostigen Sagen die Beschneidung verrichtete. Warum ist das Messer des Beschneiders nicht gleicher strenger Untersuchung unterworfen wie das des Schächters? Warum ist nicht auch er gezwungen, seinem Messer den Grad der Scharfe zu geben wie dieser? Wir wollen anderer Mangel, die der Akt der Beschneidung darbietet, wozu wir auch das Reißen mit dem Nagel rechnen, hier gar nicht gedenken, erlauben uns aber schließlich die Frage zu stellen: Ob es nicht gerade an der Zeit sei, der Beschneidung eine größere Aufmerksamkeit zu widmen, und namentlich die schon so mannigfach gerügten Mängel einer ernstlichen Revision zu unterwerfen *), j Dr. ............y Berlin, 8. März. Man spricht abermals viel von der Wiederaufnahme der Verhandlungen über den Judengesitzentwucf. Von der einen Seite heißt es, man wolle vor Allem die Gemeinden sich noch einmal über ihre Wünsche und Bedürfnisse durch je zwei selbstgewahlte Repräsentanten aussprechen lassen > von einer andern Seite her (Magdeb. Zeitung) vernimmt man dagegen, es sei unwiderruflich beschlossen, den Juden im christlichen Staate eine korporative Stellung anzuweifen. — Die außerhalb Preußens in den Freimaurerbund aufgenommenen Berliner Juden haben sich, nachdem sie vergeblich um die Reception in die Berliner Logen nachgesucht, ihre Rechte in einem, wie es heißt, von dem medicin. Schriftsteller und prakt. Arzte Dc. Behrendt verfaßten Memoire vertheidigt. Dieses Memoire soll vom Prinzen von Preußen sehr ungünstig ausgenommen worden sein; doch wird wohl das Publikum bald in den Stand gesetzt werden, über den Werth der Beweisführung sich ein selbstständiges und kompetentes Urtheil zu bilden. sVoc etwa 20 Jahren wurde eine Breslauer (zugleich englische Filial-) Loge von der englischen Mutterloge durch die Drohung derselben, widrigenfalls alle Verbindung mit jener ahzubrechen, dazu gezwungen, einen von der englischen Loge aufgenommenen Juden, der erst später und aus andern Gründen Christ wurde, als Mitglied anzuerkennerift — Das in der Moldau geraubte Kind eines obecschleflschen Juden soll den Ell tern wieder zurückgegeben werden. — Ueber die Schüft l des Kriminalgerichts-Aktuars Thiele in Berlin: „Die j jüdischen Gauner in Deutschland", von welcher am Schlüsse des Jahres 1843 ein zweiter Band erschien, spricht sich der Land- und Stadtgerichtsaktuar Quast in | Dramburg in der Spener'schen Zeitung vom 14.; bruar (Beilage) sehr misbilligend aus. Statt tlos deu; *) Hr. Dr. S. D. scheint die neuesten Schriften übcr die Beschneidung nicht zu kennen, denn sonst würde er wob! auf die Vorschläge von Kerquem und Bevgson hmgewiesen haben. D. Red.

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