Der Orient
- Journal
- Der Orient
- Volume
- 1844
- Issue
- 7 (13.2.1844)
- Date
- 1844-02-13
- Page
- Spalte 101-102 (sequence 3)
- Language
- German
- Belongs to
- journal issue
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101 Studien. Geschichte der Samson'schen Freischule zu Wolfenbüttel. Aschersleben und das Judendorf daselbst, mit allen Rechten, Nutzen, Gilten, wie die Bischöfe solches vorhin gehabt, sammt 2 brandenburgischen Marken aus dem Frohnzins daselbst, dem Rathe zu Aschersleben, für 80 brandenburgsche Mark Silbers, so daß der Rath solches als des Seinigen gebrauchen könne, und unter der Bedingung, daß, wenn der Bischof und das Domkapitel diese Güter wieder einlösen wollten, sie ein Vierteljahr zuvor die Losung thun sollten. Mittelst besonderer Urkunde wurden die hiesigen Juden von dem Bischof Burchhard im Jahre 1456 aufs Neue dem Stadtrathe, welcher Letztere in derselben bekennt, daß ihm der Bischof mit Einwilligung des Kapitels seine Juden, die von jetzt an in Halberstadt wohnen würden, versetzt und verpfändet habe, für 200 Mark halberstädtischer WehrunZ, unter der Bedingung, daß nach geschehener Aufkündigung der Stadtrath sie noch 3 Jahre verpfändet behalten solle. Zugleich verspricht der Rath, „die Juden nith ghewollt nit tho gripen, bedränghen edder beschatten" zu wollen, auch ohne des Bischofs Willen von ihnen keine Bede zu nehmen. Wie lange dieses Pfandnutzungsverhältniß bestanden haben mag, darüber findet sich nichts weiter. Verhängnißvoll für die Juden war die Regierung des Bischofs Ernst 11. Daß dieser aus seinem Erzbisthum Magdeburg sämmtliche Juden vertrieben habe, steht unbezweifelt fest. Es geschah solches im Jahre 1493, und daß er die Juden 1494 auch aus der Stadt Aschersleben verjagt habe, ist ebenfalls begründet. Auch den Juden in Halberstadt soll, wie unsre Geschichtsschreiber behaupten, dasselbe widerfahren sein. Diese wichtige Thatsache benutzen im Anfänge des 17ten Jahrhunderts die hiesigen Jnnungsmeister, als sie auf dem Rathhause über den gesunkenen Nahrungsstand und verschiedene Miöbräuche Klage führten und behaupteten, daß die hiesigen Juden davon Schuld sein, den Vorschlag machten, dieselben, wie es zu Bischof Ern st' s Zeiten geschehen,.zu vertreiben. Die Bewegungsgründe zu dieser intoleranten Regentenhandlung des Bischofs'aufzusuchen, ist man bemüht gewesen, und es ist wohl nicht unwahrscheinlich, daß der Christenhaß zu diesem grausamen Verfahren Veranlassung gegeben hat, und der Bischof demnach sich in seinem Gewissen für verpflichtet gehalten habe, mit Hintansetzung seines eigenen Vortheils, die ihm als Kammergut zugehörigen Juden zu Nutz und Frommen der in seinem Lande befindlichen Christen aus demselben zu entfernen. Ernst starb 1513. Seine Nachfolger mögen wohl nicht dieselben Grundsätze befolgt haben, da man, wenn gleich sparsam, doch hie und da wieder auf Nachrichten von Juden'stößt. So bewilligte der Bischof Cardinal Albrecht 1517 dem Juden Jakob, von dem ihm berichtet war, daß er ein bewährter Arzt und vorzüglich in der Franzosenkür geschickt sei, jedoch mit ausdrücklichem Vorbehalt des Widerrufs, das Geleit in dieses Ortsstift, wobei er hinzufügt: „So wir den 102 gedachten Juden in der Arznei geschickt berümbt hören, haben wir solches t)en Unfern mit leyplicher Krankheit nicht versagen wollen." Ueber emen andern Juden, welchen der Cardinal auf der. Voigtei (der Name dieser Straße existirt noch) eingenommen hatte, beschwerte sich 1538 der Stadtdrath wiederholentlich, worauf derselbe wiederum seinen Abschied erhielt. Der Bischof Heinrich Julius war auch ein großer Feind der Juden. Er erließ gegen sie 3 strenge Verordnungen in den Jahren 1590, 1591 und 1594, nach welchen dieselben nicht mehr geduldet werden sollten. In der zweiten Verordnung von 1591 wurde sogar bestimmt, „daß ihr Leib, Haabe und Güter aus unserm Schutz Schirm und Sicherheit, und einem Jeden sie anzugreifen und zu beleidigen erlaubt sein soll; sie sich unsrer Lande gänzlich äußern unb enthalten, darin und durch auch nicht, sondern, wenn ihr Weg dieser End hcrfellet, unser Land und Gebiet umbzlehen solle." Derselbe Bischof betrachtete das Bisthum Halberstadt als seinen Hauptsraat und wurde die Vertreibung der Juden aus allen seinen Landen, mithin auch aus Halbcrstadt anbefohlen. Im November 1606 ertheilte derselbe Bischof wiederum einen Schutzbrief für 3 Judenfamilien zu Halberstadt, deren jede ein jährliches.Schutzgeld von 6 Goldgulden zahlen mußte, welche auch wirklich in den nächsten Rechnungen über die herrschaftlichen Einkünfte vereinnahmt waren. Wenige Jahre nach seinem Kode nahm der 30jährige Krieg seinen Anfang. Wie dieser überhaupt sehr vieles Ungemach über das Halberstädtische Land und einen oftmaligen Wechsel in seiner Regierung herbeiführte, so wurde auch die Ruhe der Juden während desselben verschiedentlich gefährdet und namentlich brach eine offene Fehde der Landstände gegen sie aus, welche das ganze Jahrhundert hindurch fortdauerte. (Beschluß folgt.) Die Iamsmrsche /reischule zu Wolfenbüttel. In ihrer Vergangenheit und Gegenwart geschildert von Dr. Philipp Ehrenberg, zweitem ordentl. Lehrer cm der Samson'schen Freischule. (Fortsetzung.) Dieses der regelmäßige Kursus des täglichen Lebens, wie er durch dm nachfolgenden Unterrichtsplan noch er-