Der Orient
- Journal
- Der Orient
- Volume
- 5 (1844)
- Issue
- Heft 3 (16.1.1844)
- Date
- 1844-01-16
- Page
- Seite 18 (sequence 3)
- Language
- German
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18 mtt schuldig und werden daher auch dem Unterzeichneten des bez. Artikels über Alleswas er darin zu wissen verlangt, vollkommene Erklärung und genügenden Aufschluß ertheilen 3). Der Präsident der Pekidim und Amarcalim der Israelitischen Gemeinden im heiligen Lande, residirend in Amsterdam. A. Lehren. Frankfurt a.M., 22. Deo. 1843. (Fortsetzung.) Und reiner Zufall war es doch auch wohl nicht, daß derselbe Hr. A. Selig, nachdem ihm auf direkr e s s ch r i f t l i ch e s Ersuchen des Hrn A. V. Nothschild der Aufenthalt in hiesiger Stadt auf 14 Lage gestattet worden war, bei seinem Ansuchen um Verlängerung der Aufenthaltskarte auf weitere 14 Lage, staute pede durch Gensd'armen weggewiesen, worauf dann unmittelbar seinem Wirthe bei Strafe verboten wurde, ihm ferner Logis zu geben, — eine Strenge, die, besonders nach einer so gewichtigen Empfehlung, bei der hiesigen Polizeibehörde ohne alles -Beispiel ist. Am Vorabende des Versöhnungstages, 13. Sept. 1842, und zwar unmittelbar vor Eingang des Festes, begab ich mich zu dem hiesigen Polizeidirektor, Hrn. Senator Dr. R. und erzählte ihm den ganzen Zusammenhang der Jntrigue, worauf dann die Ausweisung des Hrn. A. Selig sofort wieder zurückgenommen und ihm der fernere Aufenthalt dahier gestattet wurden Wenn nun, sobald die Behörde sich an fait befand, meine Empfehlung da wirken konnte, wo vor dieser Kenntnißnahme nicht einmal die so gewichtige Empfehlung eines Hrn. v. R. ausreichte, so frage ich, ob man etwa seine Kombinationsgabe allzusehr anstrengm muß, um herauszusindeu, von welcher Seite her wohl gegen dm Sendling und mit welchen Mitteln operirt worden!... Sehen Sie, Hr. v. W., das nennt man so eigentlich „unverzeihliche Verdächtigungen," und wenn Sie, geehrtester Herr, erst einmal meine Geschichte der Lehren'schen Verwaltung vollständig gelesen und reiflich geprüft haben und sich dann noch aufgelegt fühlen, diesen Vorwurf gegen mich vorzubringen, so will ich verurtheilt sein, Hrn. Lehren so lange täglich in die Nissy zu begleiten, bis er seine sämmtlichen Sünden abgewaschen haben wird. Den Anstand verletzender Schimpfreden wüßte ich nicht, mich je gegen Hrn. Lehren oder gegen sonst Jemanden bedient zu haben — wenn man nicht etwa das Epithet „ChaftV' dafür nehmen will, das aber Hrn. Lehren auch von seinen ergebensten Verehrern beigelegt wird. Durch die Zu- 3) Möge dieses in diesem Blatte geschehen! Diese Sprache gegen Ihre Ankläger hätten Sie (Heils aus Frömmigkeit, theils aus Takt vermeiden sollen. Aus Frömmigkeit, da kein Mann, der nur einige Gottesfurcht in seinem Herzen hat, Jemanden zum Lügner und Betrüger zu stempeln Hatz aus Takt, da nur derjenige einen Ankläger der Lüge zeihen kann, der vorerst die Anklage durch Widerlegung vernichtet. Diese meine Worte spreche ich in meinem Namen. Red. muthung jedoch, die Fassung dessen, was ich in dieser Sache schreibe, von Allem, was für Hrn. Lehren verletzend sein könne, rein zw halten, könnte mich Hr. von W., wenn ich derselben Folge geben wollte, in nicht geringe Verlegenheit setzen. Solche Thatsachen zu erzählen, ohne deren Urheber etwas Unangenehmes zu sagen,-dem Komite den Pelz waschen, ohne diesen naß zu machen — wahrlich, das erfordert eine geschicktere, gewandtere Feder als die meinige, und wenn Hr. v. W. in dieser hochdiplomatischen Kunst genugsam geübt ist, so wäre ich recht gerne bereit, bei ihm stylistische Lektionen zu nehmen. Nicht die Form, nicht die Darstellungsweise geben unfern Aufsätzen gegen die saubere amsterd. Wirthschast jenen impertinenten Charakter, den ich bald als „Leidenschaftlichkeit^ bald als „Schmähungen" rc. verwerfen und verschreien höre — ach nein, das liebet liegt viel tiefer, es liegt nicht im Gewände, sondern es ist unter der Haut, es hat seinen Sitz keinesweges in unserm Style, sondern leider — in der Sache selbst! Ni ne iilae laciymae l Ich mußte doch wohl, als ich. z. B. die bösen sieben Fragen an Hrn. L. stellen ließ, die Sachen klar, kategorisch und mit juristischer Schärfe aussprechen und bezeichnen, wenn ich mich nicht dem gerechten Vorwurfe der Feigheit und der Zweideutigkeit, oder mit andern Worten, der „unverzeihlichen Verdächtigung", aussetzen wollte. Daß Hr. Lehren durch Anfragen solchen Inhalts indignirt war — je nun, ich will es nicht eben widernatürlich finden z aber stand es wohl in m einer Macht, ihm, ohne auf den dabei gesuchten Ausschluß überhaupt zu verzichten, einen selchen Aergcr zu ersparen? Gewiß ebenso wenig, als Hr. Lehren es verhindern konnte, daß auch die zahlreichen Opfer seiner fürchterlichen Versolgungesucht sich verletzt und gekränkt fühlten. — „DINO >"U" fix -notin rrann m NM ron!? N01KV!" — Oder wäre der Zorn eines reichen Mannes vielleicht seiner Gesundheit nachtheiliger, als der dem Armen wiederfahrende Unglimpf der scinigen? Hat es etwa mit der Empfindlichkeit eines amsterdamer Nasi und Bankiers mehr auf sich und hat sie einen größern Anspruch aus Berücksichtigung als die eines Rabbinen von Jerusalem? Darf nur der Begüterte allein verlangen, daß man ihm nicht, wie Hr. Lehren sich in einem seiner Briese an Hrn. Kulp ausdrückt, „zu nahe trete," und steigen etwa die Lhra'nen der Armen nicht gen Himmel? Quod non! ich fahre unter dem Beistände des Allgerechten fort, den Wolf — und resp. auch den Hirsch und das Schaaf — beim rechten Namen zu nennen, und es ist durchaus nicht meine Schuld, wenn etwa die Worte „Unfug", „Mißbrauch" „Heuchelei" nicht klingen wie Harfenton, wenn die Anschuldigung des Post- und Siegelfrevels nicht duftet wie amsterdamer oder hierosolemitanischer Weihrauch, und nicht ich habe es zu verantworten, wenn z. B. „Betrug", „Unterschleif" und „Fälschung" aus den Salons vom bon ton mit Recht ausgeschlossen sind und sich zu geselligen Artigkeiten allerdings sehr wenig eignen. — Auch wüßte iä) wahrlich nicht, was es Hrn. L. gefrommt hätte, wenn ich die Erzätz-