Der Orient
- Journal
- Der Orient
- Volume
- 3 (1842)
- Issue
- Heft 52 (20.12.1842)
- Date
- 1842-12-20
- Page
- Seite 415 (sequence 13)
- Language
- German
- Belongs to
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415 schattirungen sich manifestirende Ueberzeugung, daß jede unnütze und den religiösen Satzungen zuwiderlaufende Nachgiebigkeit gegen die Regierungen vom Uebel ist und falls der weltlichen Gewalt von der geistlichen zur Erreichung beiderseitiger intoleranter Zwecke Vorschub geleistet wirddas Vorhandensein eines, gleichviel ob direkt oder indirekt geübten, Gewissenszwanges nicht geleugnet werden kann. So äußert sich die öffentliche Meinung in Betreff der in Meiningen jüngst erschienenen Verordnung über das Schreiben am Sonnabende durchaus mißbilligend. Sogar Bruno Bauer, der doch in seinem ganzen Aufsatze in den deutschen Jahrbüchern, mit Ausnahme des Anfanges und der beiden letzten Capitel, Ln denen manches Wahre enthalten ist, auf alles Jüdische (freilich ebenso auf alles Christliche und überhaupt auf jede Religion) sehr übel zu sprechen ist, — selbst Bruno Bauer, sage ich, würde, wenn matt seine Ansicht von der Halbheit, des französischen Justemilieu und des Deputaten Benoit Fould bei Gelegenheit der Debatte über das sechstägige Arbeiten der Kinder in den Fabriken auf unftrn Fall anwenden wollte, uns beistimmen müssen. Alle nicht der mythischen Ansicht huldigenden liberalen Christen werden ohnehin gewiß unserer Ansicht sein. — Diese Einigkeit im Urtheile scheint leider der Berliner f Gemeinde in Betreff ihrer Rabbinerwahl gänzlich zu | fehlen. Nicht nur über Dr. Frankels Persönlichkeit, | Charakter und Bildung (er soll, wie die Verläum- | düng aussprengt, weder den orthodoxen noch den übrigen 1 Zusagen, und geistlichen Einfluß neben dem Einkommen § von 3000 Thalern erlangen wollen) wird in der Spen. Zeit, vom 24. Nov.(von *, Unterschrift £) und in der L. A. Zeit. Beilage vom 24. Nov. (von C. M. T.) geklagt, sondern auch die Vorsteher, der Ueberschreitung ihrer gesetzlichen Autorität und der Theilnahme an Wahlumtrieben bezüchtigt, die Zahl der Wähler (32) im Verhaltniß zu der Größe der Gemeinde zu klein gefunden, eine Parallele mit Breslau und seinen Wirren gezogen und die Regierung zur Wahrnehmung der Interessen von 10,000 Unterthanen aufgefordert, auch auf die Mißlichkeit der Berufung eines „Fremden" aufmerksam gemacht. — Nach Mittheilungen aus Breslau berichtet ein Berliner Correspondent in der Leipziger AUgem. Zeitung (24. Nov.), daß die „Schwarzen" und die „Weißen" wohl ein'bald zu erwartendes (allgemeines?) Judengesetz zu diskutiren haben würden und rath zu versöhnlichem Nebeneinanderbestehen, mit ungestörtem Festbalten an der Parteirichtung. —■ Auch in Hamburg wird die Erörterung der Judenfrage immer lebhafter. Ueber die in der letzten Nummer der N. Hamb. Blatter enthaltene Entgegnung des Dr. Voigt behalte ich mir die Kritik bis nach dem Erscheinen des Schlusses seiner Antwort vor. — Die A. A. Zeitung benennt einen Theil der Pariser Buchhändler mit dem Titel „Bücherjuden". — Böhmen. PLÜK, 12. Nov. Die große Unruhe, welche seit 14 Lagen unter dem hiesigen Handelsstande herrschte, in Folge des unbefriedigenden Nachlasses des zu Mainz verstorbenen hiesigen Fabrikanten L. Jerusalem, ist nun beschwichtigt, seitdem die Verwandten zur Tilgung der bedeutenden Passiva sich hcrbeigelassen; indessen hat dieser Fall den ohnehin auf schwachen Füßen stehenden Credit unseres Platzes tief erschüttert. Die von dem erwähnten Verstorbenen durchgesetzte Standeserhöhung soll durch die Opfer, die er zu diesem Zwecke brachte, nicht ohne Nachtheil für seine Vermögenslage gewesen sein; indessen fand man seiner Zeit die Erhebung desselben in den Adelstand zum Lheil durch die bedeutende Unterstützung gerechtfertigt, welche derselbe gemeinnützigen und wohlthätigen Zwecken in reichem Maße zuwendete. Weniger Billigung finden aber' die Adelsverleihungen an andere Bewerber aus dem Kaufmanns- und Fabrikstande, denen nicht reellere Verdienste zum Grunde liegen als der Besitz eines bedeutenden Vermögens, wenn nicht bisweilen auch nur der Schein eines solchen. Die Toleranz, welche unsere Regierung bei solchen Verleihungen an israelitische Bewerber — und meistens sind die Bewerber Israeliten — beweist, ist gewiß sehr erfreulich. Aber was will die Bevorzugung einzelner reicher Israeliten für die Gesammtheit ihrer Glaubensgenossen bedeuten, wenn nicht an eine Verbesserung der bürgerlichen Stellung der gesummten Judenschaft gedacht wird, deren sittliche und intellectuelle Bildung bei uns noch gar sehr im Argen liegt. P o l e n. Von der polnischen Grenze, 4. Dec. Auf den Vortrag des Fürsten-Statthalters hat der Kaiser von Rußland besohlen, daß die Juden in Polen, andern Glaubensgenossen gleich, ihre Milita ir Pflicht persönlich abzuleisten haben, nnd daß das von denselben bisher entrichtete Rekrutengeld aufhören solle. In Ausführung dieser Verordnung ist die Anlegung genauer Stammrollen über die cantonpflichtige jüdische Bevölkerung des Königreichs Polen befohlen und angeordnet worden, daß alle polnische Juden vom 12. bis zum zurückgelegten 25. Lebensjahre zur Ableistung der Militairpflicht anznziehen sind. Diejenigen unter ihnen, welche Gefängnißstrafe erduldet haben, sollen vom 12. bis zum zurückgelegten 35. Lebensjahre cantonpflichtig sein. Vom 12. bis zum zurückgelegten 18. Lebensjahre wird die Tauglichkeit zur Ableistung der Militairpflicht blos durch die Gesundheit und den Mangel solcher Gebrechen bestimmt, welche die Ableistung der Militairpflicht unmöglich machen. Andere Rücksichten kommen nicht in Betracht. Vom 18. bis zum 25. Lebensjahre sollen nächst der Gesundheit des Cantonpflichrigen auch noch andere in den allgemeinen Gesetzen ergangene Bestimmungen bei Beurteilung der Diensttauglichkeit berücksichtigt werden. Falls sich Juden über ihr Lebensalter durch gesetzliche Geburtsscheine nicht ausweisen können, so sind die Militair - Ersatzcommissionen angewiesen, deren Lebensalter nach muthmaßlicher Schätzung festzusetzen. Rücksichtlich bürgerlicher Verhältnisse soll nur eine Befreiung der von der Obrigkeit förmlich angestellten Rabbiner, nicht aber ihrer Kinder vom Militärdienste stattsinden. Die Dauer der Dienstzeit betragt übrigens 10 Jahre. Diese Verordnung tritt vom 13.' Dec. d. I. in Kraft. Sie hat eme allgemeine Bestürzung unter der jüdischen Bevölkerung von Russisch-Polen hervorgebracht, und es läßt sich vermuthen, daß sie eine eben so allgemeine Desertion der jüdischen Rekruten zur Folge haben werde. (L.A.Z.)