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Der Orient · 1842-11-15 · Heft 47 (15.11.1842) · p. Seite 370

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Journal
Der Orient
Volume
3 (1842)
Issue
Heft 47 (15.11.1842)
Date
1842-11-15
Page
Seite 370 (sequence 3)
Language
German
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370 es nun, für sich und ihre Söhne das neue Bürgerrecht zur Ergreifung ehrlicher Berussarten zu benutzen. Namentlich wäre es wünschenswerth, daß sich recht viele den Handwerken zuwendeten, von denen ihnen keins unzugänglich ist. Doppelten Werth würden aber ihre'Bestrebungen dadurch erhalten, daß auch eine moralische Rückwirkung derselben auf Hamburg zu erwarten sein dürste. Das jüd. Schulwesen in Schleswig-Holstein sieht einer baldigen Reorganisation entgegen. Von der jetzigen Beschaffenheit der jüd. Lehranstalten in den Herzogthümern hört man nur Einzelnes, den Juden meist Günstiges. Außer Altona haben Elmshorn, Rendsburg und Friedrichstadt jüdische Schulen aufzuweisen; in Wandsbeck scheint man noch nicht weit fortgeschritten zu fein, was wohl an dem häufigen Lehrerwechsel liegen mag. Durch die Freigebigkeit des kürzlich in Hamburg verstorbenen Herrn Isaak Hartvig sind die meisten Synagogen des Landes theils neugebaut, theils restaurirt, theils mit den erforderlichen Geldmitteln zum Neubaue versehen worden. Dies gilt von den Gotteshäusern in Wandsbeck, Segeberg, Altona, Rendsburg, Elmshorn und Friedrichstadt. Der Oberrabbiner in Altona, Herr Ettlinger, nahm erst nach langer Ueberlegung Partei gegen das Hamburger Tempelgebetbuch. In der Gemeinde selbst erwacht das Streben nach einer geregelteren, durch Ordnung, Ruhe und Feierlichkeit gehobenen Synagogen-Gottesdienst mehr und mehr. Daffelbe ist bei der wenig zahlreichen portugiesischen Gemeinde in Altona der Fall, die im Allgemeinen mehr wohlhabende, aber weniger den Gottesdienst regelmäßig besuchende Mitglieder zu haben scheint, als die in Hamburg, die numerisch das Uebergewicht hat. — Unter portugiesischen Juden dürste es, da eigentlich von Gemeinden derselben nur in Hamburg, Altona und Amsterdam die Rede sein kann, schwierig sein, einen geeigneten Mann zur Bekleidung der Funktionen eines Rabbiners (Chacham) und Predigers zu finden, und zu einem hochdeutschen Juden würde man gewiß nur ungern seine Zuflucht nehmen. Im Oetober d. I. dürste vor dem Zusammentreten der Schleswigschen Provinzialstände ein zweites königliches Rescript zur Regulirung der Verhältnisse der im Schleswigschen wohnenden Juden erscheinen. — Das Uebersi'edelungsrecht wird ihnen dagegen jedenfalls nur ausnahmsweise und individuell zu Theil werden. Ausgedehnterer Rechte und allgemeinerer Anerkennung erfreuen sich die Juden in dem von Christian Vül. beherrschten Königreiche: 5. Dänemark. Aus diesem Lande vernimmt man, was anderswo leider noch lange nicht zur Regel geworden ist, niemals irgend eine Klage über Intoleranz und Gehässigkeit. Jeder verfolgt friedlich seinen Weg und es fehlt den dänischen Juden kaum noch so viel als den englischen zur völligen Gleichstellung mit ihren christlichen Mitbürgern. 7- -Die gottesdienstlichen Anordnungen in Kopenhagen gelten als musterhaft;-der frühere Parteikampf ist fast gänzlich erloschen; der Rabbiner Dr. Wolfs genießt nicht blos bei den Behörden und bei seiner Gemeinde einen hohen Nuf, sondern sein Name hat auch im Auslande einen guten Klang, wie man ihn denn noch neuerdings bei Gelegenheit der Berliner Wahl häufig hat nennen Horen. — Der jüdische Arzt Dr. Trier ist als Oberarzt am großen Friedrichshospital in- Kopenhagen angestellt worden und der berühmte Chirurg Iacobsen wird von seiner wie von der schwedischen Regierung ehrenvoll ausgezeichnet.— Die alte Form des Iudeneides soll, zufolge eines an die jetzt in Noeskilde versammelten Stande erlassenen Nescripts, eine zeitgemäße Abänderung erleiden. Eine ähnliche Verfügung wird wohl auch im Oetober d. I. den jütischen Ständen vorgelegt werden. — 6. Schweden «nd Norwegen. Seit der ungünstigen Wendung, welche die Angelegenheiten der schwedischen Juden in Folge der unfreiwilligen Revokation der ihnen einseitig durch die Regierung ohne vorgängige Berathung und Vereinbarung mit den Reichsständen eingeräumten Rechte genommen haben, ist in Schweden nichts Erwähnenswerthes vorgefallen. Desto gespannter ist die allgemeine Aufmerksamkeit auf Norwegen gerichtet, wo der gegenwärtig versammelte Storthing über das Fortbestehen oder die Aufhebung des die Juden vom norwegischen Territorium ausschließenden Artikels des Grundgesetzes zu entscheiden haben wird. Der Schritte, welche die Herren Drn. Steinheim und Ri esse r, die norwegischen Storthmgswänner W e r g e l a n d und S ö r e n s e n, und, durch eine unwillkommene Episode, in feindlichem Sinne, der schwed.-norw. Generalkonsul Egidius in Amsterdam, dann aber zur Paralysirung seiner, lügenhaften Schilderung der holländischen Juden und zur Ehrenrettung derselben der Advokat Lipm an n und die höchsten Militär- und Civilbehörden Hollands in dieser für den Sieg des Princips hochwichtigen Angelegenheit gethan haben, ist mehrfach und mit genügender Umständlichkeit gedacht worden. Die eigentliche Entscheidung ist noch nicht erfolgt, ja sie ist zweifelhafter als je. Zieht man nämlich die Abneigung, welche die Norweger gegen jede Abänderung ihres Grundgesetzes an den Tag legen, in Erwägung, so dürste das Schicksal der Wergelandschen Motion im Voraus bestimmt und für jetzt wenigstens eine völlige Verwerfung des Vorschlages vorauszusehen sein. Dagegen läßt sich nun freilich wieder in Anschlag bringen, daß es sich in unserem Falle um keine Ausdehnung der Negierungsrechte (wie die Einführung eines königl.Veto, die Anwesenheit der Staatörathe im Storthing u. dergl.) handelt, gegen die sich eine entschieden feindselige Stimmung der Volksrepräsentanten kund gegeben hat, sondern daß man sich eher an die Analogie der Gestattung gottesdienstlicher Versammlungen, der der König vor Kurzem mit sehr saurer Miene seine Sanktion er-

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