Der Orient
- Journal
- Der Orient
- Volume
- 3 (1842)
- Issue
- Heft 42 (11.10.1842)
- Date
- 1842-10-11
- Page
- Seite 329 (sequence 1)
- Language
- German
- Belongs to
- journal issue
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Dritter Jahrgang. Berichte, Studien und Kritiken Das Abonnement für ein Jahr ist 5 Lhlr. Man abonnirt bei allen löbl. Postämtern und allen solid. Buchhandlungen auf ein Jahr. für Mische Geschichte und Literatur. Herausgegeben von Dr. Julius Fürst. Von dieser Zeitschrift erscheinen wöchentlich, das Literaturblatt mitgerechnet, zwei Bogen, und zwar an jedem Samstag regelmäßig. M 43 Leipzig, den 11. October 1843. Deutschland. Bittschreiben an Friedrich Wilhelm VI., die Rechtsverhältnisse der Juden in Rheinpreirßen betreffend, und das .darauf erfolgte Ministerial-Rescript. — Hamburg: Wochenbericht über jüdische Verhältnisse. — Personalchronik und Miscellen. — LB. d. Or. Bittschreiben an Friedrich Wilhelm IV. Die Rechtsverhältnisse der Juden in Rheinpreußen betreffend, und das daraus erfolgte Ministerial-Reseript. Unterthänigste Jmmediat - Eingabe des jüdischen Borstandes des Kreises Simmern. Die Rechtsverhältnisse der Juden in Preußen, insbesondere in Rheinpreußen betreffend. Allerdurchlauchtigster, großmächtigster König! Allergnädigstec König und Herr! Ew. Majestät haben , gleich, bei dem Antritte Allerhöchstihrer Regierung, zu Ihrem Volke in Worten gesprochen, die in den Palästen wie in den Hütten wiedertönten. Ihr höchster Wille hat Ihr Volk aufgefordert mit Hoffnung zu Ihrem erhabenen Throne aufzuschauen, und seine Wünsche, Bedürfnisse und Empfindungen, mit Freimut!) und Wahrheit auszusprechen.. So heischt es unsere Pflicht gegen die Majestät, und das Vaterland, gegen unsere Glaubensgenoffen, von denen wir einen Theil vertreten, gegen unsere Nachkommen, welche wir als Preußen und Deutsche zu erziehen uns verpflichtet fühlen, gegen unsere Religion, welche uns vor Allem befiehlt Gott und den König zu fürchten, alle unsere Mitmenschen als Brüder zu lieben, und keiner Pflicht des Bürgers uns zu entziehen, gegen unsere Ehre endlich, unser höchstes irdisches Gut, die Zahl der Bittenden zu vermehren, welche, in gleicher Angelegenheit, und wenn auch zum Theil nicht in ganz gleichen Verhältnissen, doch ganz in denselben Grundsätzen und mit denselben Gefühlen, ihre unterthänigsten Vorstellungen vor den Thron des Landesfürsten, in das Herz des Landesvaters niederzulegen gewagt. Daß wir, als Bekenner des jüdischen Glaubens überhaupt, und als Vorstand kleiner Gemeinden insbesondere, nur eine Minderzahl im Staate vertreten, kann uns nicht abfchcecken, muß uns vielmehr ermuthigen, dem glorreichen Monarchen gegenüber, der es als seinen heiligen Beruf erkannt und ausgesprochen: die Schwachen zu schützen, das Recht zu schirmen, und allen seinen Unterthanen ein Quell der Gerechtigkeit und der Gnade zu sein. Es ist das Gesetz über die Verhältniffe der Bekenner des jüdischen Glaubens m Preußen, welches der Berathung des Staatsraths vorliegt, und das so folgenreich für unsere Zukunft werden muß, welches uns die Pflicht auflegt, auch unsre schwache Stimme zu ehrfurchtsvoller Vorstellung und Bitte vor der Majestät zu erheben. Ew. Majestät geruhen, wie durch ministeriellen Erlaß versichert worden, die den Juden aufcrlegten Beschränkungen in einer Beziehung aufheben, ihnen mehr Gelegenheit geben zu wollen, ihre Kräfte und allenfallst'gen Anlagen auf eine, ihren christlichen Mtbrüdern und ihnen selbst nützliche Weise zu verwenden. Wir haben vor Allem für diese erhabene Ge- 42