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Der Orient · 1842-09-27 · Beilage zu Nr. 40 (27.9.1842) · p. Seite 1

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Journal
Der Orient
Volume
3 (1842)
Issue
Beilage zu Nr. 40 (27.9.1842)
Date
1842-09-27
Page
Seite 1 (sequence 1)
Language
German
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Beilage zu Nr. 40 -es Orients 1842. Vorwärts oder Rückwärts in der Preußischen IubenemancipaLion? Von einem christlichen preußischen Beamten. (Schluß.) — Deutschland. Halle: Erfreuliche Anfänge zeitgemäßeren Gottesdienstes. Hamburg: Wochenbericht über jüd. Verhältnisse, vom 8—15. Septbr. — Personalchronik und MisceUen. Bibliographie. Vorwärts oder Rückwärts in der Preußischen Iudenemancipation? Bon einem christlichen preußischen Beamten» (Schluß.) Fordern können aber ihre christlichen Mitbürger, denen sie gleichgestellt werden wollen, und noch mehr die Staatsregierung, die solche Gleichstellung gewahren soll, und gewiß stimmen auch redliche jüdische Hausvater vollkommen damit überein, daß der religiösen Erziehung der Iudenkinder überall mehr Ernst gewidmet werde; daß die Mädchen und Jungfrauen — bisher in der Regel zur gröbsten Unwissenheit in der Religion privilegirt — daran Theil nehmen; daß der Unterricht, auch in der Religion, durchweg in deutscher Sprache ertheilt werde. (Was für Zeit geht über dem unvollkommenen Lesen der chaldaisch-hebraischen heiligen Bücher verloren? Welcher andere Christ, als der selbst Religionslehrer werden will, liest die Bibel in der Ursprache?) daß Knaben und Mädchen ihren Unterricht bis zum vierzehnten Jahre erhalten, und daß er mir einer Religionsprüfung und mit einer Art Konfirmation, die sie der bürgerlichen und religiösen Gemeinde einverleibt, geschlossen werde; daß der Ritus der Trauung (Einsegnung der Ehe) mehr Würde, Ernst und Heiligkeit erhalte; oaß durch Religionsunterricht dem Hasse entge- , gengearbeitet werde, der von den jüdisch gebliebenen Familiengliedern die einzelnen aus ihnen zum Christenthum Getretenen verfolgt, nicht selten die zartesten Bande des Familienlebens zerreißt; daß nicht Schächter, sondern Rabbiner oder Religionslehrec (Geistliche) Männer angestellt werden, die eine den christlichen Religionslehrern ähnliche Bildung empfangen haben, die der deutschen Sprache m Rede und Schrift vollkommen mächtig und vor einer wissenschaftlichen (für die ersten Jahre gemischten) Commission geprüft, auch tüchtig befunden sind; und daß endlich der Gottesdienst eine überall gleiche, würdevolle Form erhalte, mit deutscher Predigt, deutschen Gebeten ohne Störung und Unruhe im Innern des Tempels. Nothwendig wird es auch sein, das jüdische Begräbnißwesen gleichförmig zu regeln, den Gemeinden, mit der ungehinderten Anlegung von Tempeln oder Bethäusern, zugleich die ungehinderte Anlegung von Kirchhöfen und die Einführung gleichförmiger, nicht zu theurer, Stol-Taxen — in Sterbefällen am lästigsten — zu gestatten. Allerdings sind diese Wünsche und Anforderungen nicht neu; die Juden selbst haben längst im übrigen Deutschland alle diese Reformen realist'rt und die letzten zehn Jahre der jüdischen Geschichte in Deutschland sind unvergeßliche Zeugnisse von dem Umschwung des jüdischreligiösen Lebens. Allein in meinem preußischen Vaterlande ist noch Alles zu thun und die Regierung hat hierin eine große Schuld zu sühnen. In den Gemeinden großer Städte sind zwar häufig ähnliche Einrichtungen schon im Gange; allein sie sind nur Folge des Uebereinkommens und des rege gewordenen Gefühls für bessere Sitte. Ihnen fehlte die gesetzliche Sanc- ,tioti und die Allgemeinheit. Wenn nun solche Formen und Einrichtungen auch, wie unerläßlich ist, von den einsichtsvollsten, redlichsten jüdischen Gottesgelehrten vorher berathen, und alsdann durch die höchste Genehmigung des Gesetzgebers, sanctionirt worden, so ist doch gewiß, daß sie demungeachtet großen Widerspruch bei Altgläubigen unter den Juden selbst finden werden. Dieser kann indessen keinen entscheidenden Grund gegen deren Einführung abgeben. Soll es besser werden, müssen die Thoren und Schlechten sich den Klugen und Guten unterwerfen. — Gleichzeitig mit dem Gebote und der Erfüllung dieser Forderungen gebieten Natur, Vernunft und Regierungsklugheir, daß der Staat erfülle, was er den Juden verheißen: völlige Gleichstellung, mit solchen Ausnahmen jedoch, die in der Natur der Dinge liegen. Gewiß wird auch z. B. ein jüdischer Conststorialrath nicht verlangen, dm christkatholischen oder evangelischen Schulsachen mit vorzustehen. Die Weisheit des Königs wird den richtigen Weg zu finden wissen, um gleichmäßig die Erwartungen seiner jüdischen Unterthanen zu erfüllen und ihnen Zeit zu ihrer völligen sittlichen Entwickelung zu geben, die sie mit seinen christlichen Unterthanen in allen Stücken auf gleiche Stufe stellt. Um dazu die besten und kürzesten Mittel zu erfahren, möge es ihm gefallen, unter dem Minister der religiösen und sittlichen Bildung oder unter dessen Stellvertreter, eine Anzahl gebildeter, praktischer jüdischer Gelehrten von Rufe, von unparteiischen Charakter, vielleicht aus jeder Provinz wo möglich einen, also eine Art Sanhedrin von 8 oder 9 Berathenden zu versammeln, um von ihnen Vorschläge über Reinigung des Gottesdienstes, des Religionsunterrichtes, über Consirmation und über den Trauungsritus bei Ehebündnissen zu erfahren; vielleicht auch durch sie die nöthigen Gesetz- Entwürfe bis zur höchsten Berathung und Sanction — vorbereiten zu lassen. Jedem Ober-Präsidenten oder jeder Regierung wäre dann ein jüdischer Assessor, als Wächter der Ausführung solcher Einrichtungen, beizugeben. Wenn es einmal weder unfern milden Bekehrungsvereinen, noch der Gewalt gelungen ist, wie die Geschichte Spaniens und Portugals zeigt, die Juden in Christen zu verwandeln; wenn sie also nichts Anderes wollen, als unangetastet beharren in der Religion ihrer Vater, in dem Glauben an einen einigen Gott; so bleibt ihnen, wie den Christen, nichts Anderes übrig, als sie durch alle Mittel der Moral und ihrer eignen Religion zu sittlich guten Menschen zu bilden, zu treuen Unterthanen,

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