Der Orient
- Journal
- Der Orient
- Volume
- 3 (1842)
- Issue
- Heft 37 (6.9.1842)
- Date
- 1842-09-06
- Page
- Seite 289 (sequence 1)
- Language
- German
- Belongs to
- journal issue
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Dritter Jahrgang. Berichte, Studie« und Kritiken für Das Abonnement für ein Jahr ist 5 Lhlr. Mische Geschichte und Literatur. Don dieser Zeitschrift erscheinen wöchentlich. Man abonnirt bei allen das Literaturblatt mitlöbl. Postämtern und Herausgegeben gerechnetzwei Bogen, allen solid. Buchhand¬ und zwar an jedem lungen auf ein Jahr. von Samstag regelmäßig. Dr. Julius Fürst. 3V» Leipzig, den 6. Sepember 1842» KriM des Kommissionsberichts der badischen 2. Kammer, über die bürgerliche Gleichstellung der Juden, v. H. B. Oppenheim. ^Fortsetzung.)— Deuts ch l a n d. Berlin: Rabbinats - Angelegenheit. Hamburg: Wochenbericht über jüd. Verhältnisse vom 18. bis 25. Aug. — Licht- und Schattenbilder aus der jüdischen Geschichte der Gegenwart: Testament Hartvigs von Essen. — Personatchronik u. Miscellen. — LB. d. Or. Kritik des Kommiffionsberichts der Badischen zweiten Kammer, über die bürgerliche Gleichstellung der Inden. Bon H. B. Oppenheim, Docent in Heidelbergs (Fortsetzung.) In Baden rft von vielem nicht mehr die Rede, was noch in andern Ländern spukt. Man ist zu vernünftig, die Massen sind zu sehr politisch gereift, als daß man noch im Jahre 1842 mit den Gefahren des Bölkshasses drohen könnte. Haben doch selbst in Preußen die Fortschritte der Juden keinen Neid erregt, weil eben, nachdem die Thür des Unterschieds einmal eröffnet war, die Juden sogleich in der Menge verschwanden. Selbst zu Schiedsrichtern, der einzigen richterlichen Behörde, die vom Volk selbst bestellt wird, sind Juden, sogar in baierischen Gegenden vorzugsweise erwählt worden, und noch, nachdem ein Verbot den Riegel vorgeschoben hatte (davon theilte die Leip. Mg. Atg. im Sommer vorigen Jahres einige eclatante Fälle mit). Mch spricht man in Baden wenig mehr vom Wucher der Juden, weil-man einsehen mußte, daß der Wucher der Juden einerseits die Folge der Absperrung vou nützlicheren Gewerben, andererseits der Wucher überhaupt die Folge von schlechten Steuereinrichtungen und mangelhaften Gemeindegesetzen für das flache Land ist, welche den Bauer dem Wucher in die Hände liefern, ja, denselben nöthig und nützlich machen, wie früher im Elsaß und in Westphalen. Was hat auch der Wucher mit der Religion zu thun? Und wenn alle Juden wucherten, bis auf Einen, so dürste nur der Wucher bestraft werden, nicht der Jude, der Wucherer wird aber durch die Entziehung politischer Ehrenrechte weder hart bestraft, noch gebessert. Im Badischen sind die Juden Wähler und werden auch Wahlmänner, —sie haben «lso das-wichtigste politische Recht, nur das Volk hat nicht das Recht, sie mit seinem Vertrauen zu beehren, sie zu seinen Vertretern zu ernennen. Sie können auch Staatsbeamte werden, wie namentlich der Minister Winter der Regierung das Recht, sie zu ernennen, urgirt hat, so sehr' auch die Opposition hierüber an den Worten des Gesetzes Mergelt hat. — Aber gewisse Gemeinderechte sind den Juden indirekt entzogen worden, nnd der Aufenthalt an gewissen Orten, wo bisher noch keine Juden gewohnt haben, hängt von der besondern Gewährung der Gemeinde ab. Diese letztere wichtige Bestimmung , welche namentlich die Abgeordneten.solcher Gegenden zu Judenfeinden macht, kränkt auch weniger die Juden, als sie ein — unserem ganzen Rechts syst em widersprechendes Ausnahmsgesetz ist, das entweder als eine Beeinträchtigung jener Gemeinden betrachtet werden muß, oder als ein Vorrecht, und dann als ein Privilegium derselben, zum Nachtheil der anderen. — So eigenthümiich und doch gering sind diese exceptionellen Bestimmungen, daß man deutlich sieht, es wird dem christlichen Bürger Badens hier kein großer Gedankenheroismus, kein Sprung in der Gesetzgebung zugemuthet, der etwa bei den Häuptern der historischen Schule schwer zu verantworten wäre. Aber diese Ausnahmsgesetze sind doch eigenthümtich; sie müssen doch motivrrt werden, wo es sich um ihre Beibehaltung oder Abschaffung handelt. Warum ist gerade diese oder jene Beschränkung nützlich oder nothwendig? Warum ist gerade bei der Aufhebung dieser Beschränkungen vorsichtig zu Werke zu gehen, warum werden gerade hier Bedingungen gestellt, warum wurden sie nicht schon vor den früheren Fortschritten verlangt? — Die Antwort hierauf wäre eine Pflicht des Berichterstatters gewesen, die derselbe aber gar nicht erfüllt hat, nicht einmal auf die einzelnen §§. der Gemeindeorduung geht er ein, um deren Aufhebung eventuell gebeten ward. — Er fühlt (und sagt) es selbst, daß er hätte untersuchen sotten, ob man in den Ländern, wo die Schranken ohne Bedingun g gelöst sind, zu bereuen Ursache gefunden hat? — Dann hatte er freilich erfahren, daß. 1830 ein französischer Minister (Mrilhou), als es sich um das Letzte handelte, daß der Staat auch noch die Kosten des israelitischen'Eultus übernehmen sollte, ihnen das aktenmäßige Zeugniß gab, — zu dem wir ein analoges Seitenstüü vom Mini- ' 37