Der Orient
- Journal
- Der Orient
- Volume
- 3 (1842)
- Issue
- Heft 36 (3.9.1842)
- Date
- 1842-09-03
- Page
- Seite 285 (sequence 9)
- Language
- German
- Belongs to
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285 tieft Wurzeln schlugt und die überstrenge Orthodoxie mehr und mehr auf das rechte Maaß brachte. Seitdem war die Gemeinde diesem Manne mit tiefer Pietät ergeben, wie Creizenach seinerseits der Gemeinde, auch fern von ihr, sein ganzes Wohlwollen widmete, und ihr in allen Verhältnissen als Rathgeder und Lehrer zu Hilft kam. Ja seine Liebe für Mainz ging so weit, daß es seine Absicht, war, später wieder für immer in seine Vaterstadt zurückzukehren, und hier ein ruhmvolles und thatkräftigcs Leben zu beschließen. Der Himmel hat es anders gewollt, und wir beklagen mit Frankfurt und wohl mit allen israel. Gemeinden Deutschlands, einen schmerzlichen Verlust) denn der Hingeschiedene war nicht nur einer der wahrhaft Redlichen, die es mit der Religion der Väter wohl meinen, sondern er war auch ein erleuchteter Denker und tiefer Kenndr des Judenthums, dessen Erhaltung und Bildung die Aufgabe seines Lebens war. Er hat liebevoll und erfolgreich gewirkt, sein Andenken bleibe uns werth. Stettin, 16. Aug. Nachstehende Verfügungen der Behörden, betreffend I. den Gebrauch des Prädikats „Staatsbürger" und II. die Ausschließung von Nichtmitgliedern der Gemeinde von der Theilnahme des Gottesdienstes in der Synagoge, dürften noch lang nicht bekannt genug sein; weshalb ich nicht anstehe, Ew. Wohlgeboren selbige zur Veröffentlichung in Ihrem geschätzten Oriente zu übersenden. Es ist allerhöchsten Orts das den jüdischen Einwohnern in öffentlichen Urkunden bisher beigelegte Prädikat „Staatsbürger" als unpaffend und dem preuß. Staatsrechte nicht entsprechend bezeichnet worden, was den Polizei-Behörden unseres Departements mit dem Bemerken bekannt gemacht wird, daß von nun an auch in den Naturalisations-Patenten der Juden in den alten Provinzen statt des Ausdrucks „Staatsbürgerrecht" die Bezeichnung „die Rechte der Juden nach dem Edict vom 11. Marz 1812" gebraucht werden wird. Stettin, den 19. Februar 1642. Königs. Regierung Abth. des Innern, (gez.) Pavelt. An sammtliche Herren Landräthe u. Magistrate. I. 759. Februar. II. In Folge Ihrer Beschwerde bei der Königl. Regierung über die diesseitige Verfügung vom 2. Januar d. I. hat diese Behörde bestimmt, daß den Nichtmitgliedern der jüdischen Gemeinde ein Recht zur Theilnahme an den gottesdienstlichen Versammlungen in der Synagoge nicht zuständig sei, und wird daher die Verfügung vom 28. Januar hiermit aufgehoben, wovon Sie hierdurch benachrichtigt werden. Stettin, den 18. April 1842. Königl. Polizei-Direction. An (gez.) Hessenland, die Herren Vorsteher der jüdischen Gemeinde hier. 549 | 4. Hamburg, 18. Aug. (Wochenbericht über jüdische Verhältnisse. 11 — 18. Aug.). Sollen wir uns vom Talmud öffentlich und feierlich lossagen? Diese Frage ist vor einiger Zeit durch die Entstehung der Londoner Westsynagoge, dann ganz kürzlich wieder durch den vom Abgeordneten Züllig in der badischen zweiten Kammer über die Emaneipations-Petition abgestatteten Com missionsbericht von Neuem lebhaft in Anregung gebracht worden. Bekanntlich steht der Inhalt der Einweihungsrede des Predigers Marx in der erstgenannten separatistischen Gemeinde mir der oben bezeichneten Frage im genauesten Zusammenhang, und auch der Abgeordnete Züllig meinte, in der Aushebung des Talmud liege für die Christen die einzige Garantie für die größere bürgerliche Annäherung der Juden zu ihnen, wie für die letzteren die conditio sine qua non der völligen Gleichstellung mit ihren christlichen Mitbürgern. Speciell bin ich übrigens auf dieses Thema weniger durch das Ereigniß in England und durch die Ansicht der badischen Kammercommission, als vielmehr durch den am 5. d. M. erfolgten Tod des Dr. phil. M. Creize n a ch gekommen, der die Bildung eines Vereines zur Bekämpfung und Hinwegräumung der obligatorischen Kraft des Talmud zur Folie seiner langjährigen Bestrebungen gemacht hatte. An dem Verstorbenen hat übrigens die jüdische Wissenschaft einen enthusiastischen Vertreter verloren, wofür seine zahlreichen Schriften und besonders noch die gemeinschaftlich mit Dr. Jost vor nicht langer Zeit geschehene Begründung der hebräischen Monatsschrift „Zion" zeugen. — Creizenach war nach dem Uctheile kompetenter Richter ein Mann von seltenem Scharfsinne, und obwohl ein Gegner des Talmuds, doch selbst in talmudischen Studien wohl bewandert, dabei ein ausgezeichneter Mathematiker — eine Erscheinung, die auch jetzt noch zuweilen bei jüdischen Gelehrten wahrzunehmen ist. Sein Sohn, Dr. Theodor Creizenach ist als Dichter und Kritiker gut renommirr, hat an der Zusammenstellung und Herausgabe des Frankfurter Gutenbergsalbum einen besonders verdienstlichen Antheil genommen, und öfter mit Beifall aufgenommene Vorlesungen im Frankfurter Museum gehalten. Vor Kurzem unternahm er eine Reise nach England. Der Vater schloß sich, wie viele andere reformistisch gesinnte Juden, eine Zeillang den dem Anschein nach sehr toleranten, in der That aber jesuitischen Zwecken an, die Hininghaus mit der Begründung seiner Universalkirchenzeitung verfolgte. Das Opus tri parli tu in (drei Redakteurs, Höninghaus für die katholische, Kirchner für die protestantische, Dr. Jost und mit ihm Dr. Heß in Franks, a. M. für die jüd. Abtheilung, fungirten neben einander) konnte nicht von langer Dauer sein, in seiner Geburt lag der Keim seines Todes. — Wie harte man namentlich den Juden zumuthen sollen, die katholische Section durchzuleftn oder sie ungelesen für Bezahlung