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Der Orient · 1842-09-03 · Heft 36 (3.9.1842) · p. Seite 283

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Journal
Der Orient
Volume
3 (1842)
Issue
Heft 36 (3.9.1842)
Date
1842-09-03
Page
Seite 283 (sequence 5)
Language
German
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283 innerhalb derselben eine fruchtbringende Stellung einzunehmen. Einige nichtssagende Bittschriften wurden, da sie keiner Beachtung wecth gefunden wurden, zurückge- Legt. So weit gediehen die Wahlverhandlungen in der gestrigen Sitzung, hoffen wir, daß die nächste, am Montag den 29- Aug. ein segensreiches Resultat herbeiführen werde. 3ti den Kreisen der Gemeinde selbst bildet die oftberührte Angelegenheit noch iminer den Gegenstand der lebhaftesten Besprechung. Merkwürdig genug, zeigt sich im Allgemeinen ein gewiß unbegründetes Mißtrauen gegen den Vorstand, von dem man glaubt, daß er den Comrakt mir Herrn Dr. Frankel schon definitiv abgeschlossen habe und den ganzen Wahlakt nur als ein Possensprel betreibe, auf dessen günstiges und der vorläufig eingegangenen Bedingung entsprechendes Ende er mit großer Gewißheit rechnen dürft. Ein Blick in unsre Berichte wird von der Grundlosigkeit dieser Meinung überzeugen. Nach einer im Munde des Publikums befindlichen Version wird dem Herrn Dr. Frankel, falls derftl.be erwählt wurde, noch der Herr Dr. Sachs aus Prag als Prediger zur Seite gestellt werden. Wie viel oder wie wenig Wahres an diesem Gerüchte sei, wird der Erfolg lehren. In vergangener Wocye circulirte wiederum eine, von Vielen bereits unterschriebene Petition an das Wahlcollegium, den Herrn Oettmger zum Rabbiner zu ernennen; an der Spitze standen zwei sehr angesehene aber in Religionssachen durchaus indifferente Gemeindenütglieder. Auch unsere Zeitungen nehmen an den Partheikämpftn Theil, obgleich alle betreffenden Artikel nur unter der Firma: Eingesandt, abgedruckt werden. Unsre Dunkelmänner sind in dem Abfassen solcher Artikel vorzüglich eifrig, haben aber ein merkwürdiges Ungeschick darin, so daß sich ihre Expectorationen in jeder Hinsicht als Monstra darstellen. Die frappanteste unter ihnen, ein wahres Muster von Unsinn, (Vossische Zeit, vom 4. Aug.) schließt mit den lieblichen Versen: Die was thun für unfern Glauben, Kann der Tod uns niemals rauben. Thranen fließen, Worte reden, Denkt ihr gar nicht an den Eden? Unser Schullehrer-Seminar, das so lange verschollen schien, erwacht jetzt zu einem neuen Leben. In einerjüngst erlassenen Anzeige fordert der Vorstand unsrer Gemeinde junge Leute zur Meldung auf und macht die Bedingungen zur Qualification bekannt. Es laßt sich von dem jetzigen Lehrerpersonal, in welchem Dr. Zunz und zwei sehr talentvolle junge Männer die Herren M. Landsberg und Leberecht sich befinden, in jeder Hinsicht Ausgezeichnetes erwarten, und so geben wir uns der Hoffnung hin, daß dies Seminar seinen Namen mit Recht tragen werde, und daß in ihm eine Pflanzschule echt jüdischer und doch zeitgemäßer Bildung erwartet werden dürfe. §8ev!in 23. August. Ich nehme mir die Freiheit, zur Veröffentlichung im Orient das Circular zu übersenden, welches der Gemeindevorstand an die Mitglieder unserer Gemeinde, die Motive zur Rabbinenwahl darlegend, gesandt und dessen bereits in einer Mittheilung vom 9. August (Or. No. 34) erwähnt wurde. Es lautet: „Mit einem sehr großen Theile aller hochgeschätzten Mitglieder unserer Gemeinde sind auch Sie gewiß von der Überzeugung durchdrungen, daß durch eine den Anforderungen unserer Religion wie unserer Zeit auf gleiche Weise entsprechende Besetzung der seit einer Reihe von Jahren in unserer Gemeinde erledigten Stelle eines Ober-Rabbiners, ein eben so allgemein als tief empfundenes Bcdürfniß derselben befriedigt werden würde. In Uebereiustimmung mit den Gesetzen unseres Vaterlandes, welchem wir seit dreißig Jahren als Bürger angehören, bilden die Juden in den alten Preußischen Provinzen nur noch in religiöser Beziehung besondere Körperschaften; aber in so vollständigem Maaße auch der fromme Sinn und die Bereitwilligkeit unserer Gemeinde, für die gottesdienstlichen, Unterrichts- und Wohlthätigkeits - Anstalten in derselben stets gesorgt, blieb doch durch ein Zusammenwirken von Umständen seit längerer Zeit gerade dasjenige Amt unbesetzt, dem die religiöse Aussaat in der Gemeinde: die Belehrung derselben durch Rede und Schrift, so wie die Ueberwachung des Religionsunterrichts unserer Kinder, hauptsächlich obliegt. Bereits im Jahre 1335 hat eine Anzahl sehr achtbarer Mitglieder unserer Gemeinde eine schriftliche Eingabe an uns gerichtet, in welcher dringend aus die Anstellung eines Rabbiners angetragen wurde. Wir konnten diesen Antrag um so mehr als den Ausdruck einer auf ruhige Erwägung aller Umstände sich stützenden Gesinnung ansehen, als er von gereiften Männern herrührte, die durch häufige Theilnahme an dem Gottesdienst in der Synagoge den Beweis lieferten, wie ernst es ihnen um ihre eigene religiöse Erbauung und um die der Gemeinde zu thun sei. Deshalb gaben wir auch schon damals den Antragstellern zu erkennen, wie sehr wir bereit seien, auf ihren Wunsch einzugeher» und daß wir demnach auch deiuüht sein würden, diejenigen Kandidaten aufzusinden, die den Erwartungen unserer geehrten Gemeindemirglieder zu entsprechen vermögen. Wenn sich nun seit dieser Zeit die Ausführung der Rabbinerwahl gleichwohl verzögerte, so har dies allerdings zum Lheil an dem Mangel geeigneter Wahlkandidaten, mehr aber noch an dem Umstande gelegen, daß es uns bisher an einer Ermächtigung von Seiten der hohen Behörden gefehlt, die Wahl in derjenigen Weise zu treffen, wie sie in unserer ehrwürdigen Gemeinde und unter unseren Vorfahren stets Brauch gewesen. Durch das segensreiche Edikt vom Ilten Marz 1312 sind nämlich zwar die b ü r g e r l i ch en Verhältnisse der Juden geordnet; was jedoch den kirchlichen Zustand derselben berrifft, so sind im §. 39. des gedachten Ediktes die Bestimmungen darüber noch Vorbehalten geblieben. Da nun, so Lange diese Bestimmungen nicht erfolgt sind, die in dem General-Juden-Reglement vom 17teu April 1750 über die kirchlichen Verhältnisse enthaltenen Vorschriften noch als in gesetzlicher Kraft zu betrachten, so erkannten wir es zunächst als unsere Pflicht, höheren Ortes darum nachzusuchen, die Rabbinerwahl nach der Bestimmung des §. 29. jenes Reglements vornehmen zu dürfen, wonach 36

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