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Der Orient · 1842-08-27 · Heft 35 (27.8.1842) · p. Seite 280

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Journal
Der Orient
Volume
3 (1842)
Issue
Heft 35 (27.8.1842)
Date
1842-08-27
Page
Seite 280 (sequence 15)
Language
German
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280 Hohne von Jahrhunderten so viel Tüchtigkeit, so viel Tugenden gerettet haben. Wie weit steht.hinter ihnen die Christlichkeit und Rechtgläubigkeit zurück, welche nicht einmal gerecht zu sein gelernt har, welche noch ganze, halbe und viertel Sclaven unter sich hegt. Wenn man den Werth der Menschen nach ihrem Glaubensbekenntnisse und ihren gottesdienstlichen, Formen abmißt, so verfällt man nothwendig in die größten Jrrthümer und die schreiendsten Ungerechtigkeiten. Die alltägliche Erfahrung lehrt uns in allgemein verständlicher Sprache, daß die religiösen und kirchlichen Gränzen bei weitem nicht mit den sittlichen zusammenfallen. Gute und Schlechte, Verbrecher und ehrliche Leute sind ohne Unterschied ihrer religiösen Confession überall durcheinander zerstreut. Wie kann also derselbe Staat, welcher christliche Sünder als Staatsbürger beherbergt, jüdische Ehrenmänner blos wegen Verschiedenheit der Religion nicht für voll anerkennen? Und welchen Vorzug etwa hätte selbst der christliche Biedermann vor dem jüdischen, oder der christliche Taugenichts vor dem jüdischen? Werfe man doch nicht das Verschiedenste durcheinander! Das Glaubensbekenntniß, die Taufe und die Beschneidung sind ohne allen Werth; diesen empfängt der Mensch erst durch sittliche Haltung. Will also ein Staat mit Verläugnung seiner juristischen Natur einen Theil seiner Bewohner vor dem andern bevorzugen, so muß er consequenter Weise zu einer Jnquisiuonsanstalt werden. Er würde verpflichtet sein, mit jedem einzelnen Menschen erst ein Sittlichkeits-Examen vorzunehmeu, ehe er ihm bürgerliche Rechte ertheiltedenn, das kann er unmöglich verkennen, eine Anzahl bestimmter kirchlicher Ceremonien giebt ihm keinen Maßstab und nicht die geringste Bürgschaft für die Tüchtigkeit seiner Angehörigen. Deshalb darf der Staat, welcher ohnehin nicht gemeinschaftliche Ingressen mit der Kirche hat, nicht einseitig Eine Religion privilegiren, sondern ist gegen Alle zu gleicher Gerechtigkeit verpflichtet. Der Staat ist nicht-neben einer Kirche, sondern er steht über allen Religionsgesellschaften. Eine grundverkehrte Anschauung ist die vom „christlichen Staate." Ein solcher müßte nothwendig zur Kirche -werden; wirklich sehen wir auch unzweideutige Proben hiervon in manchen Ländern. Die Mitglieder einer Kirche haben besondere Eigenschaften außer dem reinen Menschenthum; die Mitglieder eines Staates sind Bürger oder Staatsmenschen. Die Unparteilichkeit gegen Alle bietet nicht der christliche Staat, sondern der m e »schliche, der gerechte S t a a t. Die Zurücksetzung und Bedrückung der Juden, geht sie nicht aus derselben finstern Engherzigkeit, demselben^unaufgeklärten Hasse hervor, welcher (zu schweigen von den Cyristenversolgungen durch die Heiden) auch Christen gegen Christen gehetzt hat? Will man den Judendruck rechtfertigen, so muß man es auch loben, daß Protestanten von Katholiken feindselig behandelt wurden und noch nicht aller Orten zu ihrem Rechte gekommen sind, so muß man es auch ganz in der Ordnung finden, daß irländische und andere Katholiken noch protestantische Ungerechtigkeiten erdulden müssen. Oder will man behaupten, es dürften wohl Christen unter einander, aber nicht die Juden ihnen gleichgestellt werden? Dann müßte man es den Juden übel nehmen, wenn sie auf ihre Religion denselben Werth legen, wie die Christen auf die ihrige; man müßte Anderen dasselbe Recht, welches man sich selbst nimmt, absprechen. Kann eine Verblendung größer sein? Ist nicht die Religion zarteste Gewiffenssache? Und glauben denn nicht alle Religionsparteien an einen und den selbigen Gott? Meinen sie nicht alle dasselbige höchste Wesen, wenn sie Gott anrufen? Der Gott der Christen ist um nichts besser noch höher, als derjenige der Juden oder Muhammedaner. Wenn also ihr Christen die Juden oder andere Nichtchristen wegen abweichenden Glaubens und Gottesdienstes von gewissen bürgerlichen Rechten ausschließt, so handelt ihr i r r e l i g i ö s. Die Feindseligkeit des „christlichen" Staates gegen die Juden ist noch aus einem besondern Grunde unerktärbar. Das Jud enthum ist ja der Vater des Christenthums; nach der christlichen Rechtgläubigkeit selbst ist die mosaische Religion notwendige Vorbereitung der christlichen. Welche bodenlose Undankbarkeit, welche schwarze Bosheit beging also das Mittelalter, indem es die Juden wie Hunde hielt! Und wie soll man es nennen, wenn noch das neunzehnte „christliche" Jahrhundert das Geburtsvolk seines Erlösers, des „Gottmenschen," in unwürdige Schranken bannt? Ware etwa die Nachwirkung des Hasses Schuld, mit welchem eifrige ^Christen auf die Mörder Jesu Christi blickten? Soll denn Rache sein, warum grausamer verfahren, als Gott selbst, welcher blos bis in's dritte und vierte Glied heimsucht? Aber zur Rache ist gar kein Grund vorhanden. Nach der christlichen Glaubenslehre war ja Christi Tod nothwendig. (Beschluß folgt..) Personalchronik und Miseellen. Zur Statistik der jüdischen Bevölkerung im lübe ck schon Gebiete (Auszug aus den N. Lüb. Bl. Nr. 25, 19. Juli 1842: Lübecks Populations-Verhältnisse im Jahre 1841). Israelit. Gemeinde zu Moisling. Geburten 18, und zwar 9 Knaben und 9 Mädchen, darunter 1 todtgeborenes Kind, keine unehliche und keine Zwillingsgcburt. Todesfälle nach dem Alter: 5 Personen, davon 1 männl. und 4 weibl. (1 unter 1 Jahr, 1 von 30 bis 40 Jahren, 1 von 40 bis 50 Jahren, 2 von 80 bis 90 Jahren (beide weibl. Geschlechts). In der israel. Gemeinde .zu Moisling war also im Jahre 1841 das Verhältnis; der Gebornen zu den Gestorbenen wie 18: 5. Todesfälle nach den Monaten (total 5 P.): Januar I, Oct. 1, Nov. 1, Dec. 2, also von Febr. bis Sept. incl. kein Todesfall. Heirath e n 2, und zwar ledige Männer mit Mädchen. Verlag von C. L> Fritz sehe. Druck von I. H. 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