Der Orient
- Journal
- Der Orient
- Volume
- 3 (1842)
- Issue
- Heft 35 (27.8.1842)
- Date
- 1842-08-27
- Page
- Seite 273 (sequence 1)
- Language
- German
- Belongs to
- journal issue
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Dritter - - ■' ' ’-vV: /v: 'T*-r> V t v'.* , BertGte» Jahrgang. Studien und Kritiken für Das Abonnement für ein Jahr ist 5 Thlr. Man abonnirL Lei allen löbl. Postämtern und allen solid.' Buchhandlungen auf ein Jahr. jüdische Geschichte und Literatur. Herausgegeben von Dr. Julius Fürst. Von dieser Zeitschrift erscheinen wöchentlich, das Literaturblatt mitgerechnet, zwei Bogen, und zwar an jedem Samstag regelmäßig. Mus. Leipzig, den 27. August 1843. Uebcir ein neues - altes Project zur bürgerlichen Gleichstellung der Juden, v. H. B. Oppenheim. -(Schluß.) Deutschlanb. Hamburg: Wochenbericht über jüd. Verhältnisse vom 4. bis 11. Aug. Berlin: Mittheilungen über die Rabbinatswahl. Frankfurt a. M. Tod des Dr. Creizenach. Biographie. Karlsruhe: Ministerialverfügung über Nichtverbindlichkeit der Juden zur Beisteuer in chriftl. Armenkassen. — Rußland. Petersburg. — Licht- und Schattenbilder aus der jüd. Geschichte der Gegenwart. Die Sache der Juden. —- Personalchronik u. Miscellen. — LB.,d. Or. Heftet* ein neues altes Projekt zur bürgerlichen Gleichstellung der Juden, und über die sogenannte SelftstemanzipaLion. Von H. B. O p p e n h e i m, Docent in Heidelberg. (Schluß.) Es ist eint- Schande, sich gegen solche Ausfälle veriheidigen zu müssen, wenn es nicht noch mehr Schande wäre, solche Ausfälle zu machen. Aber es ist Pflicht, auch die mattesten Gemeinplätze stets und immer zu wiederholen, bis ihnen ihr Recht geschehen ist. Die Juden aspiriren nicht auf die höchsten Staatsthätigkeiten, sie wissen, daß in Deutschland diese der freien Concurrenz noch bis heute verschlossen sind; aber sie wollen nicht gesetzlich für unfähig und bürgerlicher Ehre unwürdig erklärt sein. — Jede Ausschließung,, welche dem Sinn dieser Forderungen gegenüber berechtigt wäre, müßte auf dem unmoralischen oder staatswidrigen Inhalt des Judenthums an sich fußen. Aber es ist erwiesen, längst sattsam erwiesen, daß die jüdische Religion weder Haß noch Betrug kehrt, weder zum Ungehorsam gegen die rechtmäßige Obrigkeit aufreizt, noch von irgend einer bürgerlichen Pflicht abmahnr, daß sie im Gegmtheil das staatsbürgerliche Leben und die Verehrung der obrigkeitlichen Gewalt höher stellt, als irgend ein anderer Cultus, daß ebenso alle unmoralischen Lehren, die man ihr vorwarf, blinde Verlä'umdungen waren. — Die wenigsten Stellen in dem weitschichtigen Talmud, welche vielleicht dieser Richtung zu widerstreben scheinen, sind verborgen, wie ein Tropfen Essig im Weltmeer, und werden wie der ganze Talmud von der jetzigen Generation fast gar nicht mehr gekannt, am wenigsten aber als kanonisch verehrt. — Bei dieser Versicherung aber (die- Schreiber dieses namentlich' mit seiner Persönlichkeit zu belegen vermag), tritt t uns der andere Einwand entgegen: „Wenn dem so ist, warum schwort ihr den Talmud nicht ab?- warum gebt ihr nicht schriftlich, daß euch der nicht bindet?" — Man fordert hiermit zu einer neuen Art von jüdischer Augustana Confessio auf, in welcher wir nothwendig die Dogmen unseres Glaubens für alle Zukunft sixiren müßten,, wodurch das natürlich e Wachs t hum des freien Glaubens gehemmt würde; em Schritt,, der noch dazu ganz unnütz ist, wie die Geschichte deutlich gelehrt hat! Und die ewige Entwickelung eines inniggehegte.n, als Familienerbtheil besessenen Glaubens laßt sich nicht in solche ganz unphilosophische und unhistorische Gränzen eindämmen. Auch wäre der ganze Werth des neuen Fortschritts damit für ewig verloren. Man betrachte nur unpartheiisch, wie sich täglich mehr das Judenthum der Zeit zubildet,, wie unsere Gemeinden, welche durch die glückliche Passivität der Regierungey ihre Seelsorger selbst wählen, immer mehr solche anzustellm bemüht sind, die die Bedürfnisse der- Gemüther mit den Anforderungen eines aufge- ' klärten, und gebildeten Volkslebens zu versöhnen verstehen, wie wenig von der heuchlerischen und weltschlauen Ascetik selbst in unseren Frommen zu finden ist. —- Wenn die Engländer ihre Quäker oder Mennoniten vom Staatsleben auszuschließen sich erlaubten , wie sie das nicht thun, so wäre dafür ein Schein des Rechts daher zu holen, daß dieselben sich dem bürgerlichen Eide und dem Kriegsdienste entziehen; beides aber ist bei dem Juden nicht der Fall, und wenn auch die äußersten Frommen sich des Verkehrs mit Christen enthalten wollten, wird denn die Emanzipation für diese gegeben? — Würden diese die Vertheile derselben ansprechen? Keineswegs! — Wie glücklich wären wir, nicht blos wir Juden, sondern wir Deutscheallemmmt, wenn wir mit dem Stolze des Amerikaners sagen dürsten: Wir leben in einem freien Land, wo jeder seine Ueberzeugung in seiner ganzen äußeren Existenz genügen darf, und jeder Fähigkeit ihre Bahn eröffnet ist, wenn sie sich nicht selbst davon l auöschließt! — , Was geht es.den Staat an, wenn der eine 35