Der Orient
- Journal
- Der Orient
- Volume
- 3 (1842)
- Issue
- Heft 32 (6.8.1842)
- Date
- 1842-08-06
- Page
- Seite 249 (sequence 1)
- Language
- German
- Belongs to
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Dritter et tte Jahrgang. Berichte, Studien und Kritiken Das Abonnement für ein Jahr ist 5 Thlr. Man abonnirt bei allen löbl. Postämtern und allen solid. Buchhandlungen auf ein Jahr. für jüdische Geschichte und Literatirr. Herausgegeben von Dr. Julius Fürst. Won dieser Zeitschrift erscheinen wöchentlich, das Literaturblatt mitgerechnet, zwerWogen, und zwar an jedem Samstag regelmäßig.! 32» Leipzig, den 6. August 1842» lieber ein neues - altes Project zur bürgerlichen Gleichstellung der Juden, und über die sogenannte Selbstemaneipation. Von H. B. Oppenheim. — Deutschland. Hamburg: Wochenbericht über jüd. Verhältnisse vom 12 — 19. Juli 1842. Berlin: Ministerialrescript üb. Besetzung des Oberlandesrabbinats. ~ Sond ersh ausen: Israelitische Confirmationsfeierlichkeit. Aachen: Befangenheit der Kölnischen Zeitung in der preuß. Judengesetzfrage. — Italien. Mantua und Venedig: Die MautuanerVorfälle. — Böhme n. Prag: Tod und Begrabniß Neh. Trebitsch's. — Literatur: Die Gutachten über das Gebetbuch des Hamburger Tempels., Referat Dr. Herxheimer's. — LB. d. Or. Ueber ein neues - altes Projekt zur bürgerlichen Gleichstellung der Juden, und über die sogenannte Selbstemanzipation. Von H. B. Oppenheim, Docent in Heidelberg. Der 16. Artikel der deutschen Bundesacte hat kein glücklicheres Loos, als manche seiner älteren und jüngeren Brüder. Der 'erste Abschnitt desselben spricht die völlige Rechtsgleichheit der christlichen Religionsparteien aus, der zweite verspricht den Juden gleiche Rechte gegen die Uebernahme gleicher Pflichten. — Was den ersten Punkt betrifft, so ist diese Rechtsgleichheit formell allerdings vollzogen, dennoch sind noch heute, nach 27 Friedensjahren, alle Zeitungen voll von Debatten zwischen Katholiken und Protestanten, von gegenseitigen Drohungen, von dogmatischen und politischen Streitigkeitenwas das zweite angeht, so ist es gar beim Versprechen geblieben. Daß der deutsche Bund als solcher in dieser Sache nichts gethan hat und thun konnte, liegt in dem ganzen Geiste seiner Entwickelung, da die Berathung und Uebereinstimmung in den Gesetz gebungssortschritten überhaupt noch nicht in den, Kreis seiner Lhätigkeit gefallen und die Übereinkunft über Verwaltungsmaßregeln, selbst wo sie verheißen ward, z. B. über Handel, Maaße und Gewichte, eher dem später entstandenen Zollverein zu danken ist, als dem großen Fürstencompromiß. Bei der Angelegenheit, die uns hier vorliegr, wird freilich noch in vielen Administrationsbureaux gefragt, ob sie mehr der Legislation oder der Verwaltung angehöre, ob es sich hier um ewige Rechte handle oder um medizinalpolizeiliche Vorschriften gegen um sich greifende Giftstoffe. So ist auch von den einzelnen deutschen Regierungen wenig geschehen, die alten gehässigen Cautelargesetze zu schlichten, zu ordnen und zu vereinfachen. Ganze Bände voll Parücularbesnmmungm liegen uns vor, eine schöne Uebung im Umgehen der Gesetze! — Hin oder her härte ein Schritt gethan werden müssenes ist aber gar nichts geschehen, als daß etwa in Kurhessen die bürgerliche Gleichstellung der Juden in der Wlüthe-Peri^de des freisinnigen Aufschwungs ausgesprochen ward. Jndeß besann man sich bald wieder anders und hemmt nun die Ausführung des neuen Prinzips nach allen Seiten, ja man verschmäht kleine Ungerechtigkeiten nicht, um die Sache praktisch auf den alten Standpunkt zurückzuführen. Einerlei, was liegt an den praktischen Vortheilen, wenn nur das Princip anerkannt ist, von dem unsere ganze volle bürgerliche Ehre abhängig unsere Berechtigung zum Staats- und Kriegs-Dienste. — Darum wollen wir auch nicht mit den Regierungen rechten, sondern mit den Männern der Prinzipien. Denn gerade hierin ist die seltsamste Verwirrung. Männer aller Parteien haben sich bei den Kammerverhandlungen zur Ausschließung der Juden die Hände gereicht; die seltsamsten, widersprechendsten Gründe find aufgebotcn worden. Der Kosmopolitismus des Christenthums und die deutsche Nationalität haben sich vereinigt gegen die armen Juden, die zugleich als religiöse Sekte und dann wieder als politische Partei, bald als Trümmer einer fremden Nation, bald als heimische Staatsverräther, schnöde zurückgewiesen wurden. Früher verhöhnte man ihre Feigheit, weil man sie vom Kriegsdienste fern gehalten. Als sie ihr Vaterland, das unfreundliche, vertheidigen gedurft und es wacker'gethan, wodurch sie zugleich bewiesen, daß ihre Religion dem Staatsdienste kein Hinderniß in den Weg legt, schalt man ihre Dreistigkeit. Die frömmsten und angesehensten Rabbiner hatten ihre Waffen gesegnet und authentisch nachgewiesen, daß um des Vaterlandes,,des jetzigen Vaterlandes willen auch für die geringfügigste Lhätigkeit die jüdische Religion die UeberLretung jedes Ritualgebotes, jedes Cerrmoniells, nicht nur billigt, sondern gebeut: das Judenthum -ist eine wahre Religion des Staatslebens. — Aber eine unbegreifliche Unwissenheit herrscht über diese 32