Der Orient
- Journal
- Der Orient
- Volume
- 3 (1842)
- Issue
- Heft 24 (11.6.1842)
- Date
- 1842-06-11
- Page
- Seite 185 (sequence 1)
- Language
- German
- Belongs to
- journal issue
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Berichte» Studien und Kritiken für Das Abonnement für ein Jahr ist 5 Thlr. Man abonnirt.bei allen löbl. Postämtern und allen solid. Buchhandlungen auf ein Jahr. jüdische Geschichte und Literatur. Herausgegeben von Vr. Julius Fürst. Von dieser Zeitschrift erscheinen wöchentlich, das Literaturblatt mitgerechnet/ zwei Bogen, und zwar an jedem Samstag regelmäßig. :■ ' Leipzig» den 11. Juni 1842. Deutschland. Leipzig. Bedenken über die beabsichtigte neue Judenorganisation in Preußen, Kabinetsordre über das zu.erlassende Judengesetz. Köln. Ueber denselben Gegenstand. Berlin. Besuch der Jahrmärkte von Seiten jüdischer Handels- ,leute:ein Regierungsbescheid. Berlin. Zahlungen von 1822 und 1840. — V ol kst h üm li.ch e Aufsatze und Beurtheil u n g en. Aus den „Studien der innern Politik von Oppenheim^. (Schluß.) — Das Juden - Reglement von 1710 in Hamburg (Fortsetzung). — Personalchronik und Miscellen. — LB. d. Or. ' Deutschland. Leipzig, 15. Mai. Die beabsichtigte neue Judenorganisation in Preußen ist jetzt, das Tagesgespräch- und es würde wohl nicht ünrntereMW ftm , Folgendes aus dem deutschen Courier hier mitzutheilen: Einige Bedenken über bie beabsichtigte Judenorganisation." Nach den ausgezeichneten Arbeiten, welche Hr. Dr. I. Weil zu F r an kfur t über den in der Uebecschrifc bezeichneten Gegenstand in dem dortigen deutschen Journale veröffentlichte- Arbeitenwelche selbst in englischen und französischen Blattern die größte Anerkennung gefunden, ist es eine schwere Aufgabe, über die beabsichtigte Ju.denorgamsation in/Preußen noch Weiteres zu sagen. Thun wir es heute dennoch, so bescheiden wir uns, diesen Plan weder so gründlich, noch so würdig erörtern zu können. Doch versuchen wir es, der Vollständigkeit halber, wenn schon in Kürze, weil wir glauben, über die Wirkungen eines solchen Gesetzes auf die Israeliten 'selbst Einiges bis jetzt noch - nicht Gesagte hervorheben zu sollen. Die, wohlwoWd en.Absichten, Sc. Majestät des Königs von Preußen sind von keiner Seite bezweifelt, worden, Der Text des betreffenden Kabinetsrescripts, welchen wir nachstehend,, nach zuverlässiger Mittheilung geben, beweist überdies auf das Unläugbarste die humane Gesinnung , des edlen Monarchen, der eine freie, verständige Prüfung der Maßregeln seiner hohen Regierung selbstfür zulässig ■ und nützlich. erklärte. Die äußern Gründe gegen, dieprojektirte politische Korporativverfassung der Juden sinh'-anderweitig erschöpfend vorgebracht worden; es sei uns gestattet, auf einige Schwierigkeiten hinzuweisen, deren Kenntniß weniger allgemein verbreitet ist. , Wenn eine gewisse Anzahl von Individuen bestimmte und gewissermaßen geschlossene p.o l i t i sch e Korporationen bilden sollen, so setzt Das gemeinsame Standes- oder Uewerbsinteresse voraus, und die Dauer, der Bestand des korporativen Verbandes ist bedingt durch gewisse gemeinschaftliche Begriffe und geistige oder materielle Bedürfnisse der Genossen. Die Bewohner einer Stadt haben nothwendiger Weise gewisse gemeinschaftliche Angelegenheiten zu regeln, die Genossen einer Gewerbsinnung gewisse gemeinschaftliche Interessen zu wahren; Adelskorporationen sind durch. Standesbegriffe vereinigt. Was soll die Juden politisch einigen? — Ihre Kirche etwa? — Die mosaische Gesetzgebung hatte freilich, wie alle auf das Morgenland berechnete Religionen, Staat und Kirche nicht getrennt, aber dieser Zustand hat rechtlich wie sactisch aufgehort. Rechtlich, indem die Synagoge alle Gesetze des (christlichen oder überhaupt nichts jüdischen) Staates als giltig und verbindlich für alle Israeliten erklärte, und förmlich gebot, daß in bürgerlichen,Dingen das Kirchengesetz dem „Königsbefehle" weichen müsse. Faktisch, durch die Auflösung jeder innern politischen Einigung unter den Juden. Den verschiedensten Becufszweigen angehöcig, von der verschiedensten geistigen Ausbildung besteht unter den deutschen Juden, selbst im socialen. Leben, ein sehr entschiedener und markirtec Unterschied. Wie der Stadtbürger wenig oder gar nicht-mit dem Dorfbewohner zusammen lebt, eben so getrennt sind die gebildeten jüdischen Kaufleute, die Ge- 24