Der Orient
- Journal
- Der Orient
- Volume
- 3 (1842)
- Issue
- Heft 20 (14.5.1842)
- Date
- 1842-05-14
- Page
- Seite 160 (sequence 24)
- Language
- German
- Belongs to
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160 und festsetzte, ist in seinem More l, 59 x) sehr ungehalten über die Künsteleien und unpassenden Ausdrücke der Pijutim, die zuweilen an Gotteslästerung grenzen/und verbietet sogar das Anhören solcher Astergebete. Ein Gleiches .vernehmen wir aus dem Munde des gelehrten Kimchi und des Mcir ha- Levi^ (beide Ende des 12. Jahrhunderts),'des. David den Simon (um die Mitte des 16. Jahrhunderts, Abudirhem 27 u. 28) u. m. A. Daher wagten es auch die. Verfasser der spätem Nituälkodices (wie R. Jacob ben Ascheri —^ Mitte des 14. —, dann R. Joseph Karo — Ende des 15. , R. Moses Jfferl — Mitte des 16.Jahrhunderts — u. a. m.) nicht, dieser Pijutim auch nur mit einem Worte zu gedenken, und noch viel weniger, dieselben zu empfehlen, während sie hoch sonst in ihren rituellen und liturgischen Tractaten so manchen spätem Volksgebräuchen einen Eingang gestatteten. Sämmtliche Kasuistiker überlassen also das Ja- oder Nichtbeten der Pijutim dem jedesmaligen örtlichen Gebrauche israelitischer Gemeinden, und der deßfallsigen Einrichtung von Seiten ihrer: ' Cultus-Verwaltung; und daß diese von jeher dergleichen Dinge für zu unwichtig hielten, als daß man dabei eine Gleichförmigkeit zu erzielen hätte, beweisen, die hierin von einander sehr abweichenden Gebetbücher der deutschen, polnischen, portugiesischen, italienischen, palästinischen, Avignoner- und anderer Gemeinden. Die israelitischen Kirchenbehörden in den Königreichen Würtemberg ,(Me die dortige Synagogenordnung) und Dänemark (s. die dortige israel. Agende) sowie die israelitische Kultusverwgltung zu Wien und in andern Hauptstädten Deutschlands haben darum seit meh-' reren Jahren diese Pijutim theils ganz abgeHasst und theils modistcirt, abgesehen von den sogenannten Tempelgemeinden, die hierin noch viel weiter gegangen sind. Was endlich die in Rede stehenden Musaf-Pijutim betrifft, so ist dabei noch besonders der von allen Kasuistikern anerkannte Grundsatz vSTin^ Nfntt 'ODD Zu berücksichtigen, wonach . vorzüglich in liturgischen Dingen — „dasjenige zu beseitigen wäre, was der Cultusgemeinde allzulästig ge- - worden Obgleich es nun nicht zu leugnen ist, daß jene das P f l i ch t g e b e t (von tno bis rwynJlDLP). unterbrechen-; ben Pijutim (Jozerot) nach dem Grundsätze Mer bessern Rabbinen längst ausgemertzt sein sollte, so ist es meines Erachtens doch am Zweckmäßigsten, wenn man bei. dergleichen Culcus - Reformen einen a l l m ä l i g e n Gang einschlägt, und dasjenige zuförderst berücksichtigt, was die äußpre Gestaltung der Zeit- und. Gemeinhebedürsnisse zunächst erheischet, und wobei .die Gemüther minder aufgeregt werden dürsten. Aus' diesem Grunde wurden unter meinem Vorgänger Dr. Gei- 1) Man sehe auch das 5 R. G. A. desselben, abgedruckt in Geigers „Melo. Chofnajrm" S. 79 u. 80 hebr. Textes. 2) Das mag auch die Ursache sein', warum schon ehedem an jenen beiden Festtagen neben Talu. Geschem Pijutim — außer den Jozerot — nicht noch Kerobot in die Liturgie Eingang fanden. - Verlag von C. L. F ritz s che. ' ger vorläufig so manche Rache-Ideen enthaltenden Sutor und in neuester Zeit auch jene methaphysifchen den Schluß des Gottesdienstes verzögernden Schir hajichud abgeschafft; und aus gleichem Grunde wären vorläufig die Musaf-Pijutim an den drei Jahresfesten dergestalt zu modisiciren, daß am Mazotfeste, am Tal- und am Schlußfeste im Geschem- Gebete jene drei großen Alfabet-Pijutim,' welche der Vorbeier stille liest, auszulassen wären, also bei jenem nach dem Schlußsatze O'S'N? 'M' sogleich sOYY und bei diesem nach dem Schlußsätze sogleich Y'“)# angefangen werde, während am Wochenfeste das Musafgebet vom ersten Tage dem des zweiten Tages — mit Auslassung der eigentlichen Aufzählung der 613 Religionsgesetze (Asharot) — vollkommen zu gleichen habe. B. Hochstädter, isr. Religionslehrer u. Prediger in Wiesbaden. Personalchrvnik und Miseellen. In der Zeitschrift: „Der deutsche Bote aus der Schweiz" (Zürich und Winterthur 1842) Nr. 5 vom 19. Januar findet man folgenden Artikel : Gens. Die erste Petition, welche der Assemblee Constituante eingereicht worden ist, betrifft, einen Gegenstand, welcher in.der That die Aufmerksamkeit der mit der Entwerfung einer neuen Verfassung beauftragten Versammlung verdient.' Es ist dies die politische Emancipation der Juden, denen bisher in Genf jedes politische Recht verweigert war. Diese Emancipation ist schon oft ohne. Erfolg verlangt worden. Der FederaL, welchem wir dies entnehmen, redet derselben ausführlich das .Wort. PrivatmiLtheilungen. In Nr. 19 der A. Z. d. Jud. ko'nunen folgende sehr interessante Privatmittheilungen vor: S. 274 Christiania — entnommen aus der Leipziger Zeitung (s. Orient Nr. 19 Beilage S. 4). S. 275 Königsberg — entnommen aus der Königsberger Zeitung, welche Nummer dem Orient schon vor vier'Wochen zugekommen ist. Welchen Begriff von „Privatmittheilung" muß der Juden-Redacteur haben? Altona, 7. Mai. 1842. Nachmittags 2 Uhr. Werthgeschätzter Herr Doctor! Die Kunde von dem gräßlichen Unglücke, das Hamburg betroffen, wird bereits auf andern Wegen zu Ihnen gedrungen fein. — Die Hälfte der Stad: existirt schon jetzt nicht mehr z die Neustadt (mit der Mehrzahl der jüd. Bevölkerung) ist bis jetzt ziemlich verschont, aber eine Veränderung des Windes oder verruchte Hände, von denen Viele die ganze Stadt bedroht glauben, könnte Hamburg in einen Schutthaufen verwandeln. Ich entbehre noch des Obdachs, halte aber meine Habstligkeiten bei einem Freunde einstweilen für geborgen. . Der Eorrespondent des Or. aus Hamburg. Briefkasten. Die Widerlegung des Philalethcs von Fr. — kann nur im Anzeiger Raum haben, da auch jener nur da einen Platz gefunden. Ich bitte daher sich darüber bei der Buchhandlung . zu-erklären. — Herrn Dr. F. in .B. ersuche ich, um baldige Mittheilung der zwei im Briefe bezeichneten Aufsätze. — Druck von I. H. Nagel.