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Der Orient · 1842-03-12 · Heft 11 (12.3.1842) · p. Seite 88

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Journal
Der Orient
Volume
3 (1842)
Issue
Heft 11 (12.3.1842)
Date
1842-03-12
Page
Seite 88 (sequence 15)
Language
German
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88 das Volk zu beschwerlich gewesen wäre, wenn man an den Werktagen und Sabbat-Abenden eine Haftara beibehalten hatte. Die Beseitigung der Haftara bei dem Morgengottesdienste ist somit nur ein weiterer Schritt der schon im Lalmudischen Zeitalter begonnenen Reduction. Wie für die Entfernung der Hastara spricht auch für das Antlquiren der ni?Dn oder der Wiederholung der der talmudische Grundsatz ,,-cn ÜJ/O hm“ „mit dem Grunde fällt auch die Sache". Die zweite rferT wurde ursprünglich für diejenigen eingesührt, die selber nicht beten konnten und die dadurch ihrer desfalsigen Verpflichtung genügen sollten, daß sie auf die einzelnen, von dem Vorbeter lautgesprochenen Benedictionen Amen sprachen. Maimonides hilch. Lesilla 9, 6. Heut zu Lage möchte cs wohl schwerlich einen Israeliten geben, der nicht lesen könnte, und der in dieser Beziehung einen Stellvertre'er nörhig hätte. Die Wiederholung der,' erscheint gegenwärtig als die unnöthige Vervielfältigung eines Gebets, welches ohnedies täglich dreimal verrichtet werden soll. Die Unterlassung derselben ist offenbar im Interesse der Andacht und der wahren Gottesverehrung. Was endlich die deutsche Sprache betriffr, in welcher viele Gebete ausgenommen sind, so bedarf dieses keiner weitgeholten Rechtfertigung. Es ist bekannt, wie der Talmud selbst für die zwei wichtigsten Bestandtheile des Gottesdienstes, nnb rfen, ausdrücklich jede dem Betenden verständliche Sprache gestattet. Berachot fol. 13. Sota sol. 33. Orach Chajim 62,2.101,4. Uebrigens ist der Gebrauch der deutschen Sprache .etwas, was gegenwärtig auch von den orthodoxesten Rabbinen als statthaft anerkannt wird, und ihre Gründe hier zu wiederholen, wäre von Ueberfluß. Widersprechen die mit der Liturgie vorgenommenen Veränderungen dm Satzungen der Synagoge nicht, so beantwortet sich die letzte Frage, ob das vorliegende Gebetbuch mit den Dogmen der israel. Religion übereinstimme, von selbst. Keine einzige Lehre der jüdischen Religion, ist, die nicht in demselben ausdrücklich anerkannt würde, und wenn auch einige Gebete, in welchen sich die Sehnsucht nach Wiederherstellung der Nationalität und des Tempelcultus allzu lebhaft ausspricht, etwas gemildert wurden, so finden sich doch die Lehren von Erlösung, Messias und körperlicher Auferstehung in so vielen andern Stellen, ja es ist auch noch das Lied Iigdal, das bekanntlich nach den 13 Glaubensartikeln des Maimonides 'gedichtet ist, darin enthalten, daß kein Unbefangener die Rechtgläubigkeit desselben in Zweifel ziehen kann. Der Tempel steht mit diesem Gebetbuche innerhalb der Synagoge, wenn man dieses Wort im weitern Sinne nimmt, wo es so viel als Kirche heißt, und ist selbst nichts als eine Synagoge, wenn dieses Wort so viel als israel. Bethaus bedeutet. Wenn nun dennoch von einer Seite her die Orthodoxie des Gebetbuches in Anspruch genommen, und unter der Voraussetzung, als läugne es die Dogmen der Erlösung, des Messias und der Auferstehung, mit dem Jnterdict belegt worden ist, so ist dieses um so mehr zu bedauern , als auch dergleichen Bestrebungen den Riß, welcher bereits im Iudenthum entstanden ist, nur noch größer, und der Schaden unheilbarer gemacht wird. Nur wer mit offenen Augen nicht sehen will, mag es verkennen, daß das Iudenthum in einer Krisis sich befindet, und das von dem glücklichen Ueberstehen derselben sein Fortbestand abhängt. Vollkommne Freiheit, sich naturgemäß zu entwickeln, ist vor allen Dingen dazu erforderliche Wird ihm diese, so unterliegt es keinem Zweifel, daß es aus seiner geistigen Wurzel eine neue Blüthe treiben, ja noch in der Weltgeschichte eine wichtige Rolle spielen wird, indem es nicht ohne Einfluß aus den Gang und die Entwickelung des ganzen Menschengeschlechtes bleiben kann. Wenn daher zu irgend einer Zeit, so sind gegenwärtig die Worte des Maimonides zu beherzigen: „Es steht den Religionsbehörden aller Zeiten zu, selbst Bestimmungen des mosaischen Gesetzes zeitweilig aufzuheben, wenns die Erhaltung der ganzen Religion nöthig macht, so wie der Arzt die Verpflichtung hat, ein krankes Glied abzunehmen, um den Menschen zu retten." Stuttgart, den 16. Oecbr. 1841. Kirchenrath Maier. Nachwort zu meinem Gutachten über das neue Hamburger isr. Gebetbuch. Seit der Abfassung dieses- Gutachtens sind mehrere Monate verflossen, und unter dieser Zeit von verschiedenen Seiten her Stimmen über das in Frage stehende Gebetbuch laut geworden. Diese haben mich aber nicht nur in meiner Ansicht nicht wankend gemacht, sondern sogar darin befestigt. Das Gebetbuch läßt sich von orthodoxem Standpunkte aus noch rechtfertigen und das Verdammungsurtheil der Herren Rabbiner Bernays und Ettlinger ist unbegründet, somit im hohen Grade ungerecht; alwr die Verfasser trifft der Vorwurf der Inconsequenz. Sie haben sich weder das Verhältniß der einzelnen Gemeinden zu der Synagoge im Ganzen klar gemacht, noch die Grenzen der Freiheit scharf ins Auge gefaßt, welches die einzelne Gemeinde in Beziehung auf die Liturgie überhaupt hat. Ebenjo leidet ihre Behandlung der Stellen, die sich auf das Dogma des Messias und der Erlösung beziehen, an einem höchst auffallenden Mangel an Folgerichtigkeit. Der ganze Streit ist ein beherzigendes Beispiel, welche nachtheilige Folgen halbe Maßregeln überhaupt haben. Die Zeit der Vermittelung ist vorüber. Die Parthei des Stillstandes weiß zu gut, wohin die Reformversuche tendiren und ist entschlossen kein Iota nachzugeben, und man muß gestehen, sie ist sich consequent; die Partei des Fortschrittes weiß aber noch nicht, was sie eigentlich will, daher das Schwankende in ihrem Benehmen. Diese hatte vor allen Dingen ihr Ziel klar ins Auge zu fassen, dann kommt Consequenz in ihre Bestrebungen, und diese führen sicher zum Heil. Maier. Druck von I. Sx Nagel. Verlag von C» L. Fr stzsche.

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