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Jüdische Rundschau · 1925-07-28 · Heft 59 (28.7.1925) · page 5

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Journal
Jüdische Rundschau
Volume
XXX (1925)
Issue
Heft 59 (28.7.1925)
Date
1925-07-28
Page
– (sequence 5)
Language
German
Belongs to
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Nr. 59 JUEDISCHE RUNDSCHAU Seite 511 Die Wahlen zum XiV.ZionistenRoagreß Auszog aus der BekaMlmacunog vom 22. Juli 1925 Folgende Wahlvorschläge sind för die Wahl von Delegierten der „Zionistischen Vereinigung für Deutschland" und des „Deutschen Landesverbandes der Hitachduth" bei der unterzeichneten Hauptwahlkommission eingegangen und werden von ihr hiermit zur Wahl gestellt Wahlvorschlag I: Liste Felix Rosenblüth. 1. Felix Rosenblüth, Jerusalem. 2. Dr. Alfred Landsberg, Wiesbaden. 3. Salman Schocken, Zwickau. 4. Dr. Martin Rosenblüth, Berlin. 5. Dr. Alfred Klee, Berlin (üruppe Klee-Victor). 6 Richard Lichtheim, Berlin. 7. Dr. Robert Wcltsch, Berlin (Hapert! Haxan*). 8. Df. Siegfried Moses, Zwickau. 9. Borris Leibowitsch, Hamburg. 10. Dr. Werner Bloch, Berlin. 11. Moses Waldmann, Berlin. 12. Dr. Sally Hirsch, Halbcrstadt 13. Dr. Max Jacobsohn, Breslau. 14. Dr. Mcinhold Nußbaum, Nürnberg. 15. Siegfried Hirsch, Berlin. 16. Dr. ücorg Landauer, Berlin (Hapocl HazaTr). 17. Dr. Willy Victor, Wandsbeck (Oruppe Klee-Victor). 18. Louis Tumpowski, Leipzig. 19. Nathan ürünstein, Frankfurt a.M. 20. Dr. Muco Schachtel, Breslau (Üruppe Klee-Victor). 21. Dr. ücorg WciUmann, Bcuthen. 22. Dr. Albert Kramer, Köln a. Rh. 23. Dr. Albert Baer, Berlin (Hapoel HazaTr). Wahlvorschlag II: Liste Dr. Max Soloweitschik. 1. Dr. Max Soloweitschik, Berlin. 2. Dr. Nachum Goldmann, Berlin. 3. Benzion Fett, Berlin. 4. Dr. Julius Brutzkus, Berlin. 5. bchak Grünbaum, Warschau. 6. Dr. Jakob Klatzkin, Berlin. 7. Markus Boncs, Breslau. 8. Redakteur Dr. M. Glücksohn, Tcl-Awiw. 9. Dr. Abraham Klumcl, Warschau. ,0. Bankier S. Glücksohn, Berlin. 11. M. Lieber, Chemnitz. Die Wahlen finden am 2. und 3. August statt. Wahlen, die vor dem 2. oder nach dem J.August veranstaltet werden, sind ungültig. Die Zionistische Vereinigung für Deutschland zerfällt in zwei Wahlkreise: 1. Wahlkreis: Die preußischen Gebietsteile Groß-Bcrlin, Provinzen Hannover. Schleswig-Holstein, Brandenburg, Pommern, Ostpreußen, Grenzmark, Schlesien, Sachsen; die Freistüdte Hamburg, Bremen, Lübeck; die Lilndcr Braunschweig, Oldenburg, Mecklenburg, Sachsen-Anhalt. 2. Wahlkreis: die übrigen Gebietsteile» det Deutschen Reiches. * „ .. Die Vornahme, der Wahl . erfolgt durch .Abgabe - eines Stimmzettels, der wie folgt aussieht: Wahlen zum XIV. Zionistenkongreß Walilvorsclilap; Nr. I Liste Felix Rosenblüth 0 Wahlvorschlag Nr. II Liste Dr. Max Soloweitschik 0 Der Wähler hat den Wahlvorschlag, für den er stimmen will, durch ein X im Kreis kenntlich zu machen Die gedruckten Stimmzettel gehen sämtlichen Ortsgruppen gleichzeitig zu. Zulässig ist auch die Verwendung von handschriftlich ausgefertigten Stimmzetteln, deren Text entweder „Wahlvorschlag Nr. 1, Liste Felix Rosenblüth" oder „Wahlvorschlag Nr. 2, Liste Dr. Max Soloweitschik" zu lauten hat. Ungültig ist ein Stimmzettel, der, falls Wahlvorschlag 1 ßtvvählt werden soll, nicht den Namen Rosenblüth, oder falls Wahlvorschlag Nr. 2 gewählt werden soll, nicht den Namen Soloweitschik enthält. Ungültig ist auch ein Stimmzettel, auf dem etwa vermerkt ist, daß irgend ein Bewerber von den betreffenden Listen gestrichen werden soll. . Ungültig ist natürlich auch ein Stimmzettel, der vom Wähler mit eigenem Namen unterschrieben wird. Gemäß S ft der Wahlordnung müssen die Wahllokale, Wahltage und Tageszeiten, an denen das Stimmrecht durch persönliche Ucbcrgabc des Stimmzettels ausgeübt wird, entweder durch Veröffentlichung in der „Jüdischen Rundschau" oder in ortsüblicher Weise den Wählern spätestens 3 Tage vor Beginn der Wahl durch Bekanntmachung des Ortsgruppenvorsitzenden (Ortswahlleiter) mitgeteilt werden. Wahlberechtigt sind diejenigen, die den Schckel für das Jahr 5685 bezahlt und das 18. Lebensjahr überschritten haben. Die Schekelquittung ist zur Wahl mitzubringen und vom Wahlvorstand nach vollzogener Wahl zu entwerten. Der Wahlvorstand, bzw. der Wahllcitcr sind im Zwcifelsfall berechtigt, neben der Schekelquittung die Vorzeigung von Pcrsonaldokumcntcn zwecks Legitimierung des Wählers zu verlangen, insbesondere dann, wenn hinsichtlich des Alters ein Zweifel besteht. Die Ermittlung des Wahlergebnisse» Ist öffentlich. Es müssen hierbei mindestens 3 Mitglieder der Wahllcltung zugegen sein. Brlcllichc Wihl . Nur solche Wähler, die während der Wahlzeit von ihrem Wohnort abwesend sind, oder deren Wohnsitz nicht im Bezirk einer Ortsgruppe liegt, können die Wahl brieflich ausüben, indem sie ihren Stimmzettel in einen verschlossenen Briefumschlag legen und diesen Briefumschlag in einem Brief (in einem zweiten äußeren Umschlag) an die Hauptwahlkommission der Z.V.f.D. direkt einsenden. Im Begleitbrief muß der ständig«; Wohnort (genaue Adresse), der Grund, warum briefliche Wahl notwendig ist, und das Lebensalter angegeben sein. Er muß eigenhändig und deutlich unterschrieben sein und die Schekelquittung: bzw. M. 1.— (für den Schckel) ist beizufügen. Der Begleitbrief soll also etwa folgenden Text haben: An die Hauptwahlkommission der Z. V. f. D. Berlin W. 15 Meinckestr. 10 Anliegender verschlossener Umschlag enthält meinen Stimmzettel für die Wahlen zum XIV. Zionistenkongreß. Mein Wohnsitz ist (Ort)...... (Straße) ....... Ich befinde mich zur Zeit auf Reisen (oder: an meinem Wohnsitz befindet sich keine zionistische Ortsgruppe.) Die Schekelquittung für das Jahr 5685, bez. M. 1.—, füge ich bei. Ich versichere, daß ich das 18. Lebensjahr vollendet habe und daß ich mein Wahlrecht zum XIV. Zionistenkongreß noch nicht anderweitig ausgeübt habe und nicht anderweitig ausüben werde. Deutliche Unterschrift: Gegenwärtige Adresse: Die brieflich eingesandten Stimmzettel sind nur dann gültig, wenn der an dlo Hauptwahlkommission eingesandte Brief den Poststempel vom 2. oder vom 3. August trägt. * i 'Im übrigen verweisen wir noch einmal auf die Bekanntmachungen in Nr. 45 und 58 der „Jüd. Rundschau". Die Ortsgruppcnvorstlinde sind verpflichtet, dafür zu sorgen, daß die Wahlen diesen Bestimmungen entsprechend am 2. und 3. August ordnungsgemäß stattfinden, und daß die Wahllokale und Wahlzcitcn mindestens 3 Tage vorher, also spätestens am 30. Juli, durch Ankündigung in der „Jüdischen Rundschau" oder durch ortsübliche Mitteilung, den Wählern ihres Ortes bekannt gemacht werden. In den Wahllokalen soll die „Jüdische Rundschau" vom 24. Juli aufliegen, welche die beiden Wahlvorschlüge enthält. Der Ortsgruppenvorsitzende oder im Bchinderurgsfallc sein Stellvertreter ist dafür verantwortlich, daß eine örtliche Wahlleitung aus mindestens 3 Mitgliedern unter seinem Vorsitz gebildet wird, und daß in jedem Wahllokal ein von ihm zu ernennender Wahlvorstand von mindestens 3 Mitgliedern während der angekündigten Wahlzcitcn den Wahlakt leitet. In den Wohlverstanden der einzelnen Wahllokale wlo in der Wahllcltung der Ortsgruppen sollen AnhUngcr beider Wahlvorschlügc vertreten sein. Die Eauptwahlkommtsston der L V. L D. Da» Abonnement der Kongreß ausgäbe in Ostfrankrclch erfc^t beim Büro des Keren naiessod Straßhourg, 24 Ruc Brülfec, für Metz: bei Herrn Engclstcin, 6 Ruc Charlcmagne, Metz. Bezugsbedingungen sind zu erfahren bei den angegebenen Stellen. V/aUb'csUmmnnijca Ißr Groß-ßcrHn DIo In Nr. 57 (21. 7. 1925) erlassenen Bestimmungen über die Wahlen in Berlin werden hiermit für ungültig erklärt. Auf Grund der von der Exekutive der Zionistischen Organisation und von der Hauptwahlkommission der Zionistischen Vereinigung für Deutschland erlassenen Wahlordnungen machen wir über die Durchführung der Wahlen innerhalb des Berliner Stimmbezirks folgendes bekannt: 1. Groß-Bcrlin bildet einen Stimmbezirk. Der Hauptvor« stand der B.Z.V. gilt als Wahlausschuß für diesen Stimmbezirk. Der Stimmbezirk ist eingeteilt in zwei Wahlbezirke: Wahlbezirk I (Westen, Nordwesten), Wahlbezirk 1 (Zentrum, Norden, Süden, Osten). Diese beiden Wahlbezirke werden getrennt durch folgende Grenzlinie: Müllcrstr., Chaussccstr., Fricdrichstr. bis zu den Linden, Fricdrichstr. von den Linden bis zum Bclleallianceplatz, Bcllcallianccstr. bis Tempclhof. Die Grenzstraßen selbst gehören von der Fricdrichstr. von den Linden bis zum Bclleallianceplatz, Bcllcallianccstr. bis Tempclhof zum Wahlbezirk I; Müllcrstr., Chaussccstr., Fricdrichstr. bis zu den Linden zum Wahlbezirk II. Tempclhof selbst gehört zum Wahlbezirk I, Neukölln gehört zum Wahlbezirk II. Nicht zu Groß-Bcrlin sind folgende Vororte zu rechnen: Beelitz, Cladow, Fricdriclishagcn, Grünau, Hermsdorf, Johannisthal, Karlshorst, Köpenick, Lichtenrade, Mahlsdorf, Nikol»> sce, Nicdcrschöncwcidc, Potsdam, Rahnsdorf, Schlaclitcnser, Schmöckwitz, Spandau, Staaken, Wnnnscc. Von diesen Orten aus kann also schriftliche Wahl nach den untenstehenden Bestimmungen erfolgen (§ 7). 2. Die Wahlen finden am 2. und 3. August in verschiedenen StadtgcRendcn (siehe unten) statt. 3. Die Wahl ist geheim. Jeder Wähler muß persönlich im Wahllokal erscheinen. Er übergibt dem Wahlvorstand seine Schekelquittung, die er abgestempelt wieder zurückerhält. Der Wahlvorstand hat das Recht, eine Legitimation zu verlangen. Er erhält darauf einen Stimmzettel, den er persönlich in die Urne legt. Auf dem Stimmzettel sind die Nummern der Wahlvorschl.lgc sowie mindestens die Namen der an erster Stelle stehenden Bewerber zu vermerken. Stimmzettel, die dieser Bestimmung nicht entsprechen, sind ungültig. Wähler, die den Schckel entrichtet haben, jedoch nicht mehr im Besitze einer Schekelquittung sind, müssen sich, über ihre Person ausweisen und erhalten, falls sich ihre Schckclzahlung aus der Wählerliste erweist, die Wahlberechtigung. 4. Gesinnungsgenossen, die nicht im Besitze einer Schekelquittung sind und sich im Zweifel über ihr Wahlrecht befinden, können im Büro der B. Z. V., Mcinekestr. 10, in der Zeit vom 23. Juli bis 31. Juli in der Zeit von 9—5 Uhr Auskunft erhalten, ob sie in der Wählerliste stehen. 5. Schckclzahlcr, die das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, besitzen keine Wahlberechtigung. Der Wahlvorstand ist berechtigt, in Zwcifelsfällcn von den Wählern einen Ausweis über ihr Alter zu verlangen. 6. Die Wahl findet in folgenden Lokalen und zu folgenden Zeiten statt: für den Wahlbezirk I (Westen): Sonntag, den 2. August, von 9—2 Uhr, in der Mcinekestr. 10; Montag, den 3. August, von 9—3 Uhr, in der Mcinekestr. 10, von 5—8 Uhr Im K. J.V., Kurfürstcnstraße 150; für den Wahlbezirk II (Zentrum, Norden, Süden, Osten): Sonntag, den 2. August, von 9—2 Uhr, im Jüd. Volkshcim, Dragöncrstr. 22; Montag, den 3. August, von 9—3 Uhr, im Blau- Weiß-Büro, Seydelstr. 3, von 5—8 Uhr, im Jüd. Volkshcim, Dragöncrstr. 22. Jeder Wähler darf nur in dem zu seinem Stadtteil zugehörigen Wahllokal sein Wahlrecht ausüben. 7. Wähler, die am 2. und 3. August nicht in Berlin ■ sind, können ihr Wahlrecht brieflich ausüben, indem sie den Stimmzettel in einen verschlossenen Umschlag legen und diesen Umschlag in einem Briefe (in einem zweiten äußeren Umschlag) an das Büro der Z. V. f. D., Berlin W15, Mcinekestr. 10, einsenden. Die betreffenden Briefe dürfen nicht vor dem 2. August zur Post gegeben werden und müssen spätestens am 4. August bei der Hauptwahlkommission eintreffen. Im äußeren Umschlag ist beizufügen: a) Ein Begleitbrief, in dem mitzuteilen ist, daß der verschlossene Umschlag den Stimmzettel für die Wahlen zum XIV. Zionistenkongreß enthält. Dieser Begleitbrief muß die genaue Angabc des ständigen Wohnortes und der Adresse des Wählers enthalten und den Grund dafür angeben, warum schriftliche Abstimmung notwendig ist Er muß von dem betreffenden Wähler eigenhändig unterschrieben sein. b) Die auf den Namen lautende Schekelquittung für das Jahr 5685. Der Hauptvorstand der Berliner Zionistischen Vereinigung. Frankel. 111!^ ON1STEN! Wer den Aufbau Erez-Israels auf der Basis der Landwirtschaft und des selbstarbcifenden Pioniertums will. Wer die Kooperation mit weitesten jüdischen Kreisen auf der Grundlage der Anerkennung der Balfourerklärung und der materiellen Beteiligung am Aufbau will, Wer die Zionistische Organisation starken und den nationalen Aufbauwillen in ihr zum entscheidenden Faktor der Palästina-Arbeit nwh*n will, Wer die -»rttührung unserer politischen Arbeit in den bewahrten Bahnen-der Wcizmann'schen Politik wünscht, Wer für eine starke Exekutive unter der Führung Dr. Wcizmanns eintritt, entscheidet sich für das Kongre^programm der Z. V. f. D. und wählt am 2. oder 3. August Liste Mr. 1 Felis SiosentolSith^Jenisalem muiiiiuii« l!illiilllllllllllilllll!illlil!llini!lilll!!lllill

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