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Jüdische Rundschau · 1925-07-24 · Heft 58 (24.7.1925) · page 1

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Journal
Jüdische Rundschau
Volume
XXX (1925)
Issue
Heft 58 (24.7.1925)
Date
1925-07-24
Page
– (sequence 1)
Language
German
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Einzelnummer 0,3o Goldmark tri ra rr~\ ets ü)Rl r-~? e.rn!! I / \ v^lnl/^ s e._3 -3 CJ jaJction u°d Verlag W 15, Meinckcslraßc 10. Erscheint V - Di«n«tatf «nd Freitag. Bezug«prei* bei der Expedition D»tlicb 135 Goldmark. Vierteljährlich 5,25 Goldmark. Ivdub«***"0** w»rdca in dmx Wihrnnj dar •inx^bien Und*r bej«eha«t! i3^^cr58^~| Berlin, 24!. VII. 1925 Anzeigen »Verwaltung Jüdische Rundschau G.m.b.H., Berlin W15. Melnekestr.lO Telephon: Amt Bismarck 7165—70. Anz«ig<mpr«iM8(«spalLNoflj>«rftIIl«x«iU 0,40 G/-M.St«U«a£aiach« O^OG.-M. Ajvcetj<«aacMttfli Diaoattg nod Fr«itag ntchnl(lt( 4 Uhr. N Telephon: Bismark 7165-70. Postscheckkonto: Berlin Nr. 17392. Fflr 0«.t«rr«lcjii PofUp«tk«Aie0«mt Wirn. Konto Nr. IM 030. FdrTacbechotlownUl: Po«tapark»«»ea«ral Praj' Konto Nr. 5<>41<X Fflr Polen« Po«!»r.*rl««i:«en«mt W*rtcb«o. Konto Nr. 190704 Redaktionsschluß Sonntag ond Mittwoch nachmittag. itdti XXX. Jahrg. f z»on'*mu> da» jüdische Volk die Schaffung einer öffentlich rechtlich gesicherten KelmstStto In Palästina. „Baseler Prosroma?.«« Dk Besdhlissc dies AdfioEns-GuEmllfi 0% <ß In der Montag-Sitzung des A. C. gab die Exekutive j-ende Erklärung in der Frage der Jewish Agcncy ab: j° Die Verhandlungen betreffend die Erweiterung der uish Agency sind so weit fortgeschritten, daß die ickntive die Absicht hat, dem Kongreß einen Bericht jrrulegcn, auf Grund dessen sie die Vollmacht verlangen |rd, in der Organisierung und Aufstellung des Council;r Jewish Agcncy unter folgenden Bedingungen weiter jrtzuf ahrcn : < 1. Der Council, der ungefähr aus 150 Mitgliedern Stehen soll, soll zusammengesetzt werden zur einen [Mite von Vertretern der Zionistischen Organisation und \t andern Hälfte von Vertretern der jüdischen Gemein« haften in den verschiedenen Teilen der Welt. : 2. Die Methode, nach welcher die verschiedenen cmcinschaftcn ihre Vertreter entsenden, soll in jedem „•seinen Falle durch ein Uebercinkommen, in Ucbcr- •lütiinmung mit den fokalen Bedingungen, festgesetzt •erden.; 3. 40 Prozent der Sitze der nicht von der Ziio- „l'.tischcn Organisation entsandten Hälfte des Council; für die jüdische Gemeinschaft der Vereinigten Staaten reserviert werden. 4. Die Verteilung der restlichen Sitze soll erfolgen urch Uebercinkommen der Zionistischen Organisation i li den verschiedenen jüdischen Gemeinschaften. Es ist die Frage aufgeworfen worden, ob es nicht •wendig sein wird, daß die Exekutive nach Errichtung s Council der Jewish Agcncy Schritte einleitet mit ■ibblick auf eine Abänderung des Art. 4. des Mannes. Die Exekutive wünscht auszusprechen, daß nach vr Aulfassung es nicht notwendig sein wird,;J daß es auch von keinem Gesichtspunkt aus wün- Siiciiswcrt wäre, Schritte zur Aendcrung des cxfes des Mandates einzuleiten.; Es wird jedoch als eine Selbstverständlichkeit auffaßt, daß, wenn unsere Verhandlungen bis zu dem Mt der ---Annahme einer Konstitution der Jewish l:cncy gediehen sind, die Mandatarraacht informiert werden soll, ebenso wie wir sie stets informiert gelten haben von anderen konstitutionellen Veränderen im Aufbau der Zionistischen Organisation als Jwish Agcncy oder von anderen wichtigen Schritten Prozeß dos Aufbaues des Jüdischen National-Hcimcs. : Die Exekutive erklärt daher, daß sie vom 14. Konfordern wird, der künftigen Exekutive die Voll- ^cht zu erteilen, den Council der Jewish Agcncy zu ^aifen und eine Sitzung des Council einzuberufen, Jn die Annahme einer Konstitution der Jewish Agency *u beraten, die den Charakter eines Uebereinkommens tischen der Zionistischen Organisation und den. teil- -fonenden jüdischen Gemeinschaften haben soll. ' wird angenommen, daß der Council einberufen :crdcn soll, wenn die Zionistische Organisation die ""Heilung erhalten hat, daß mindestens 50 Mitglieder j'r »icht von der Zionistischen Organisation eingesetzten; fiIftc des Council, die mindestens 6 Länder vertreten, •gesetzt worden ist Die Exekutive wird femer dem Kongreß vorschlagen, •3 die Konstitution der Jewish Agency eine Klausel ■^halten soll, daß diese Konstitution zunächst für eine eriode von drei Janren von dem Tage, an :*hem sie vom Council angenommen worden ist, ycltuncr hsbw so|j Am £n(je dieser Periode soll die ihrer Erneuerung durch ein Uebercinkommen fischen der Zionistischen Organisation und den andern Nehmenden Parteien entschieden werden." * Im Anschluß daran erstattete der politische Sekretär ""* L_l« Stein einen Bericht über seine Arbeit in Amerika. ur. G o I d m a n n gab, auch namens der Herren Stricker ,'Q Grunbaum, die Erklärung ab, daß die Erklärung der ^ttutivc viele Besorgnisse der Opposition zerstreut, daß V d,c Opposition jedoch vorbehalte, dem Kongreß Vorw«e bezüglich des Erfordernisses der Verantwortlichkeit 0rgano der Jewish Agcncy vor einem demokratischen ' ru'" zu unterbreiten. t> ,Parauf wurde die Erklärung der Exekutive ohne Debatte ' *cnnlnis genommen. ■ D'c Generaldebatte über die politischen Berichte der Exet fÜlltc dic und Sitzung am Freitag aus iu , ttc die allgemeine politische Lage, die Frage A Jewish Agency und die Verhandlungen mit der ,*öda, Ji8r0e 1 zum Inhalt Wcizraann und SövJfw beantworteten die in der Debatte erhobenen Einl"n*f. . Sonntag vormittag legte Dr. Georg Halpcrn den Bc- Töli ■ J^sh-Colonial Trust für 1924 vor, der der Oeneral- ^«nmlung der Bank, die in Wien stattfinden wird, unterbreitet werden solL An der Diskussion über den Bericht beteiligten sich Farbstein, Hantkc, Dr. Federbusch Motzkin, Hindcs und Prof. War bürg. Nach Erklärungen der Herren Jean Fisher, Nalditsch und Dr. Halpern wurde der Bericht zur Kenntnis genommen. Einige Aktions-Komitcc-Mitglicdcr, darunter Abg. Grünbaum, dic bei der Eröffnung der A.-C.-Sitzung gefehlt hatten, trafen am Sonntag ein. Dic sechste Sitzung des Aklions-Komitces von Sonnt ag 'nachmittag wurde durch einen Bericht von Dr. Ed er über dic Hebräische Universität eröffnet. Die Universität, sagte er, ist nicht nur eröffnet worden, sondern hat auch ihre Tätigkeit begonnen. Im Einklang mit einer vom letzten Kongreß angenommenen Resolution würde ein Board of Governors gewählt. Die Verfassung wurde von der Zionistischen Organisation und dem Board of Govcrnors genehmigt. Die Funktionen und das Verfügungsrecht der Zionistischen Organisation bezüglich des Eigentums usw. werden unangetastet bleiben. Das Judaistisch c Institut ist als ein Teil der Universität anerkannt, jedoch ist seine Autonomie bezüglich des Budgets, der Auswahl der Professoren und des Programmcs gewahrt. Dr. Edcr berichtete dann über dic einzelnen Institutionen, wie das Mikro-hiologisrhc Institut, das chemische Institut, dic Versuchsstation und dic Nationalbibliothck. Gegenwärtig werden dic Pläne für zwei weitere Institute, das Ei n stein-ßalfour-La bor at o r i u m und die orientalische Abteilung, ausgearbeitet. Edcr schlofi mit einem Bericht über dic finanzielle Lage und teilte mit, daß dem Kongreß ein Antrag vorgelegt werden wird, für dic Universität außer den Beträgen für dic Bibliothek und dic Versuchsstation 10 000 £ im Budget einzusetzen. ' Nach längerer Debatte wurde nachstehende von Robert Stricker eingebrachte Resolu'ion einstimmig .ingcnomjr.on: „Das Eigentum der Zionistischen Organisation und all ihrer Fonds darf nicht an den Board of Govcrnors der Universität übertragen werden, bevor nicht die Verfassung des Board der Organisation (Exekutive und A.C.) vorgelegt und von dieser gutgeheißen worden ist" Colonel Kisch berichtete über die Lage des Jischuw in Palästina, über die Maßnahmen im Zusammenhang mit der gesteigerten Immigration und über die Beziehungen der palästinensisch-zionistischen Exekutive zum Waad 1 c u mi. Er berichtete auch über dic Erzichungsfrngcn und über den hebräischen Lehrerstreik. An diesen Bericht schloß sich eine ausführliche Diskussion, an der auch Wcizmann und Sokolow teilnahmen. Dic Beratungen über diesen Punkt wurden in der siebenten Sitzung am Montag vormittag abgeschlossen und folgende Resolution angenommen: „Das A.C. ist überzeugt, daß sowohl im Interesse der Lehrer, als auch der Zionistischen Organisation dic Notwendigkeit einer Regelung der Beziehungen zwischen diesen beiden Parteien getroffen werden muß. Das A.C. ist der Ansicht, daß 1. die zionistische Palästina-Exekutive sofort dic notwendigen Schritte unternehmen muß, um eine Körperschaft mit juridischen Rechten ins Leben zu rufen, die in der Zukunft das gesamte Erzichungswcrk repräsentieren soll. 2. Ungeachtet der gegenwärtigen rechtlichen Lage müssen dic Lehrer verständigt werden, daß nach Abschluß des laufenden Schuljahres zwischen den Lehrern einerseits imd der Palästina-Exekutive oder ciVt anderen Vcrtrctiuigs-Körpcrschaft andererseits kein Vertrag mehr besteht und daß demgemäß neue Verträge abgeschlossen werden können." In der Frage der Verhandlungen mit der Agudas Jisrocl nahm das A.C. nachstehende Resolution an: „Das A.C. bevollmächtigt die Exekutive, die Verhandlungen mit der Agudas Jisrocl fortzusetzen unter der Voraussetzung, daß durch die getroffenen Abmachungen die nationale Geschlossenheit" der jüdischen Gemeinschaft in Palästina in keiner Weise geschädigt wird." * Dic in London anläßlich der A. C.-Sitzung anwesenden Vertreter aus Oesterreich, Prof. Dr. Chajcs und Robert Stricker gaben im Anschluß au das Schreiben des österreichischen Gesandten. in London an die zionistische Exekutive, in welchem dic Versicherung abgegeben wurde, daß dic österreichische Regierung alle Maßnahmen ergreifen werde, um jede Störung vom Zionistcnkongrcß fernzuhalten, Erklärungen ab, die dic Zusagen der österreichischen Regierung bekräftigten. Prof. Chajcs teilte mit, daß dic österreichische Regierung nicht nur dic Freiheit des Kongresses gcgc»i jede Störung verteidigen, sondern daß sie ihn offiziell begrüßen und zu Ehren der zionistischen Exekutive einen offiziellen Empfang veranstalten wird. Stricker berichtete über seine Unterredungen mit dem Polizeipräsidenten von Wien, Schober, der durchaus beruhigende und zuversichtliche Erklärungen abgegeben hat. Ecrbert Ssmcd olUzIdler Gas!!a Romäniea Am 20. Juli traf aus Konstantinope! in Constanza Herbert Samuel ein. Herbert Samuel blieb drei Tage im Lande und besuchte den. königlichen Hof in der Sommerresidenz Sinaia. Herbert Samuel wurde bei seiner Ankunft in Constanza .von den rumänischen Behörden offiziell als Gast empfangen und begrüßt, . . Palästina und das British Empire Wirtscballllchcs nnd Zollpclltlscfccs . Von unserm Londoner L-Korrcspondcnten Dr. Bilcski hat ganz mit Recht darauf hingewiesen, daß die zionistische Politik die Beziehung Palästinas zum britischen Weltreich einerseits und zum Völkerbund andererseits im Auge behalten und aut dic Stellungnahme dieser Faktoren zu Palästina und zum ganzen Koniplexdcr Fragen der jüdischen Heimstätte einzuwirken versuchen muß. Dic Bemerkungen von Dr. Bilcski*) lassen sich jedoch insbesondere nach der wirtschaftlichen und zollpolitischen Seite hin konkret ergänzen. Aus den Richtlinien, dic Dr. Bilcski für die zionistische Arbeit beim Völkerbund aufstellt, ergibt sich schon, daß es sich in der Hauptsache nur darum handeln kann, sämtliche Faktoren des Völkerbundes über dic zionistische Arbeit und dic Berechtigung ihrer Ziele richtig zu informieren, und für ihre Unterstützung zu gewinnen. Aber seihst, frc<;ctzt den Fall, daß diesen Bemühungen der größtmöglichste Erfolg bc.schicdcn wäre und sämtliche heute noch vorhandenen Widerstände für dic Datier beseitigt werden könnten, so wird dem Völkerbund doch nur die gewissermaßen indirekte Funktion bleiben, in einem unserer Arbeit freundlichen Sinne die Tätigkeit der Mandatarmacht zu beeinflussen. Das kann durch Erklärungen, die dic öffentliche Meinungaußerhalb und innerhalb des britischen Reiches beeinflussen, geschehen, ebenso auch durch Beschlüsse, die Akte oder Unterlassungen der Mandatarmacht betreffen. Kaum aber dürfte der Völkerbund imstande sein, in einer darüber hinausgehenden Welse als sclbsthandclndes Subjekt direkt einzugreifen — mit einer Ausnahme: falls sich einmal der Völkerbund bereit erklären würde, als solcher für eine Palästina-Anleihe, oder für eine Anleihe der Jewish Agcncy oder ein kombiniertes Anlcihesystcm die eigene Garantie zu übernehmen, um auf diese Weise die Mandatarmacht oder solche Faktoren, dic bereit wären, Anleihen für dic Entwicklung Palästinas oder der jüdischen Heimstätte zu gewähren, durch jenes Organ moralisch und wirtschaftlich zu decken, unter dessen Auspizien das Palästina-Mandat steht und dic Errichtung der jüdischen Heimstätte erfolgt Es wird zweifellos erwogen werden müssen, ob und in welchem Zeitpunkt mit Aussicht auf Erfolg diese Forderung an den Völkerbund gerichtet werden kann. Die politische Aufklärungsarbeit, dic bis dahin geleistet wird, um die Sympathien, dic im Völkerbund für dic jüdische Aufbau-Arbeit in Palästina vorhanden sind,, zu erhalten und Widerstände abzuschwächen, wird in dem Augenblick von besonderer Bedeutung sein, wenn der Völkerbund nicht nur dic Tätigkeit der Mandatarmacht zu kontrollieren, sondern selbst aktiv und direkt einzugreifen aufgefordert werden sollte. Solange aber ein direktes Eingreifen des Völkerbunds in dieser Richtung nicht verhandelt wird, ist festzustellen, daß die sich aus der ganzen Mandatskonstruktion ergebende Stellung Palästinas —- wie übrigens auch der übrigen Mandatsländer — als selbständiger politischer und wirtschaftlicher Einheit, die nicht co ipso in den staatlichen Rahmen der Mandatarmacht hineinfällt, neben gewissen Vorteilen jedenfalls auch recht empfindliche Nachteile hat. Die Bestimmungen des Mandatssystcms haben in recht eifersüchtiger Weise dafür gesorgt, daß dic Maudatarmacht in dem ihrer Verwaltung anvertrauten Gebiet sich selbst nicht Vorzugsrechte vor den andern Staaten einräumt. Ja, die Vereinigten Staaten, dic kein Mitglied des Völkerbunds sind, und daher auch an der Kontrolle der Mandatarmacht durch den Völkerbund nicht teilnehmen, haben durch einen Sondervertrag mit Großbritannien dafür gesorgt, daß ihnen dieselbe Sicherung eingeräumt wird, dic die Mitglieder des Völkerbunds gegenüber Großbritannien besitzen. Es ist daher festgelegt, daß keine Zollbcstimmungen getroffen werden dürfen, dic z. B. französische, italienische oder amerikanische Handclsintcrcsscn benachteiligen. Der palästinen. sischc Zolltarif d arf keine Bevorzugung englischer Importwaren kennen**). Viel zu wenig ist aber bisher erkannt und unterstrichen worden, daß dieser Schutz der Interessen der Völkcrbundsmitglieder gegenüber Ucbcrvortcilung durch England nicht schon co ipso Schutz der Interessen Palästinas und der vom Standpunkt der raschen Entwicklung •) Siehe Artikel von Dr. Bileski „Palästina, British Empire, Völkerbund", Jüd. Rundschau Nr. 52. ••) Natürlich dürfen englische Kreditgeber vorbehalten, daß palästinensische Kreditnehmer englische Waren beziehen — dasselbe dürfen aber auch deutsche oder amerikanische Kreditgeber

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