KC-Blätter
- Journal
- KC-Blätter
- Volume
- 1932
- Issue
- Nr. 3 (Juni / Juli 1932)
- Date
- 1932-06-01
- Page
- Seite 8 (sequence 2)
- Language
- German
- Belongs to
- journal issue
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8 Vertrauliche Beilage der K. C.-- Blätter Bekanntmachungen der GA-EhrenratskommissivN Ehrenratsurteil. (Auszug) In dem Ehrenratsverfahren hat der G-A.-Ehrenrat in der Sitzung vom 11. 12. V. 1932, an der als Ehrenrichter teilgenommen haben 1. Rechtsanwalt Dr. Erich Stern (Rh.-Sil., Ghib., Alb.) als Vorsitzender, 2. Rechtsanwalt Dr. Franz L. Eugen Fuchs (Bav., t^prev.), 3. Rechtsanwalt Dr. Kurt Levh (Thur.), . folgendes Urteil gefällt: I. Der Ehrenrat erkennt . auf eine Woche schwere Dimission. II. III. Das Urteil nebst Gründen ist in einem vom Ehrenrat noch festzustellenden Auszug in der vertraulichen Beilage der K. C.-Blätter zu veröffentlichen. IV. Begründung. I. II. Der Anklage liegt folgender Sachverhalt zugrunde: 2n den letzten Semestern war es an der Berliner Universität wiederholt zu immer schwerer werdenden nationalsozialistischen Ausschreitungen gekommen. Dabei hatte sich herausgestellt, daß die einzelnen Gruppen republikanischer Studenten für sich allein in der Regel zahlenmäßig zu schwach waren, um sich bei solchen Zusammenstößen erfolgreich verteidigen zu können. Diese Erfahrung hatte insbesondere auch die Verbindung Sprevia machen müssen. Solche Erwägungen führten im Wintersemester 1931/32 zu einem Zusammenschluß republikanischer Studenten in der sog. „Akademischen Legion" (A.L.). Ihre Gründung ging gemeinschaftlich vom Reichsbanner und vom „Deutschen Studentenverband", Kreis Berlin, aus. Der Deutsche Studentenverband empfahl den einzelnen ihm angeschlossenen Verbänden den Beitritt. Ziel^ der A.L. war, durch strott organisierte Zusammenfassung republikanischer Studenten die Auswuchs des Faschismus an der Berliner Universität zu bekämpfen. Die A. L. veranstaltete einmal in der Woche einen Uebungsabend, um ihre Mitglieder auf die gemeinsame körperliche Abwehr gegenüber etwaigen erneuten nationalsozialistischen Ausschreitungen vorzubereiten. III. Die Verbindung Sprevia hatte, obwohl sie dem Deutschen Studentenverband angehört, zunächst von einer Beteiligung an der A.L. abgesehen. Als es jedoch in den Dagen vom 19. bis 22. Januar 1932, insbesondere an dem letztgenannten Tage, zu ungewöhnlich schweren Ausschreitungen nationalsozialistischer Studenten in der Universität gekommen war, die unverhüllt antisemitischen . Charakter trugen und sich zum ersten Male auch offen gegen die Mitglieder der Sprevia als solche richteten, beschloß der C-C., die Beteiligung an den Uebungsabenden der A.L. in den Offizienplan aufzunehmen, damit die Verbindung besser in der Lage sei. etwaige erneute nationalsozialistische Ausschreitungen gemeinschaftlich mit den andern in der A.L. zusammengeschlossenen Studenten abzuwehren. Von dieser Absicht des C-C. hatte der Erstchargierte bei einer am Abend des 22. Januar im K. C.-Heim stattgefundenen Zusammenkunft Mitteilung gemacht, an der fast alle Aktiven der Sprevia einschließlich der Füchse sowie zahlreiche Inaktive, Alte Herren und Kartellbrüder, insbesondere Mitglieder des G. A-, teilgenommen hatten; auch der Vorsitzende des G. A-, A. H. Holländer, war bei dieser Zusammenkunft anwesend. Irgendwelche prinzipielle Bedenken gegen die Zunahme an der A.L. sind bei dieser Zusammenkunft nicht vorgebracht worden. IV. Der Angeklagte war am Vormchag des 22. Januar 1932 zwar bei l en Unruhen zugegen gewesen, nahm (wer abends an der Zusammenkunft v.-$t teil, weil er nicht besonders beuaw- Denkst Du daran?!« -»