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Jüdische Presse · 1938-01-28 · 4 (28.1.1938) · page 1

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Image: UB Frankfurt, Visual Library (IIIF)
Journal
Jüdische Presse
Volume
24 (1938)
Issue
4 (28.1.1938)
Date
1938-01-28
Page
– (sequence 1)
Language
German
Belongs to
journal issue
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Zeitschrifteasaai N«vinov6 vyptatn* povolenfe ב׳ה Journal exp&U6 par l’Miteur V. b. b. JUDISCHC PR€SS€ w: Wien, II., Malztent «preise: Ganzjährig: für Oesterreich Postsparkassenkonti: Wien Nr. D-93.614. Brünn 12a, Telephon Nr. A-46-0-15; Tschecho- S 16, Tschechoslowakei KC 80, Jugoslawien Di- Nr. 126.058, Budapest Nr. 50.170, Warschau Slowakei: Bratislava, Republikplatz Nr. 37, Postnar 150, das übrige Ausland ächw. Fr. 14, Einzel- Nr. 193.316, Zagreb Nr. 40.217, Zürich Nr fach 381 / Erscheint jeden Freitag / Redaktionsnummer öst. Gr. 40. 4117, Berlin Nr. 122.619; für ״Jüdische 1 Schluß: Mittwoch Mittag Zahlungen für ״Jüdische Presse“, Wien, auf folgende Bratislava: Prag Nr 53.386. . vm, 24. Jahrgang Wien-Bratislava, 28.1anner 1238 f»1*nn כ ושבט Nummer 4 Stimmungen und Lage in Palästina (Eigenbericht der ״Jüd. Presse“) Jerusalem, Scbwat 5698. Unsere Brüder und Freunde im Ausland haben es leicht oder machen es sich leicht, über das Palästina-Problem sich in theoretische Diskussionen einzulassen und für dasselbe Lösungs- Möglichkeiten zu suchen. Wer im Lande lebt, dem muten zuweilen alle diese Erörterungen eigenartig an. Da wird immer wieder die Frage aufgerollt, ob es denn keine andere Lösungsmöglichkeit gibt, als die Schaffung eines Juden- Staates auf Grund einer Teilung des Landes. Es gibt sogar ״Unentwegte", die trotz aller bisherigen Erfahrungen noch immer den Standpunkt vertreten, man müßte England veranlassen — manche sagen sogar ״zwingen“ — die Mandatsbestimmungen dem Sinne und Geiste nach durchzuführen. Andere kommen immer wieder mit Anregungen hinsichtlich einer jüdischarabischen Verständigung und verweisen dabei auf den Umstand, daß es doch auch im arabisehen Lager nicht an Eelementen fehlt, die für einen Modus vivendi zu haben wären. Zweifellos waren alle diese Möglichkeiten noch vor Jahresfrist gegeben. Heute •aber sind sie fast vollständig verschüttet. Hätte England im vorigen Jahre nach Ausbruch der Terroraktion mit fester Hand eingegriffen, so war es nicht ausgeschlossen, daß die Araber zur Vernunft hätten gebracht werden können. Heute aber ist es zu spät — darüber darf man sich keiner Täuschung hingeben. Es mag ja nicht unrichtig sein, daß die Terroristen sich hauptsächlich aus Elementen zusammensetzen, die außerhalb Palästinas ihren ständigen Wohnsitz haben und die erst ins Land eingedrungen sind, als sie hipr eine Gelegenheit witterten, sich nach ihrer Art ״ausleben“ zu können. Aber das ist nun einmal so, und wer diese Menschen mit ihrer■ Todesverachtung kennt, der weiß, daß weder gütliches Zureden noch starke Abwehr sie zur Raison bringen können. An und für sich mag es sich um kleine Gruppen handeln — aber die Fortsetzung ihres Terrors verschafft ihnen politisehen Anhang aus dem Lager derjenigen, die es zwar ablehnen, ihre eigene Haut zu Markte zu tragen, und es gerne sehen, wenn andere für sie die heißen Kastanien aus dem Feuer holen, die aber immerhin daran interessiert sind, daß das Land nicht zur Ruhe kommt, da nur dann ihr Weizen blüht. Welche Vereinbarungen immer mit den gemäßigten arabischen Kreisen getroffen werden sollten, sie würden seitens der Terroristen!angestoßen werden. Der Terror richtet sich ja nicht nur gegen die Juden und die Engländer, sondern auch gegen die gemäßigten Araber, und die Friedensliebe derselben müßte schon besonders groß sein, wenn sie sich dazu bereit fänden, trotz des Terrors Vereinbarungen zu treffen und sich für die Einhaltung derselben persönlich einzusetzen. Alle derartigen Vereinbarungen müßten unter den heutigen Umständen tote Buchstaben bleiben. Es ist heute zu spät für derartige Kompromisse, und ebensowenig eignet sich die heutige Situation für eine Fortsetzung der Mandats- Politik ä tout prix. Diejenigen englischen Politiker, die für den Teüungsplan eingenommen sind, gehen daher zweifellos von der richtigen Voraussetzung aus, daß andere Wege als bisher gesucht werden müßten, um aus der Sackgasse hinausgelangen zu können, in die man nun einmal geraten ist. Allerdings wollen diese Kreise nicht berücksichtigen, daß der Teilungsplan nur dann eine positive und definitive Lösung darstellen würde, wenn er zumindest eine Gruppe voll befriedige. Momentan erscheint auch das unmöglich und deswegen darf man sich von den Vorschlägen der neuen Kommission nicht viel versprechen. Der jüdischerseits gemachte Fehler, sich dem Judenstaatsplan gegenüber mehr negativ als positiv eingestellt zu haben, rächt sich. Hätten die Juden positiver zugegriffen, so hätten sie vielleicht bei den sachlichen Verhandlungen bessere Voraussetzungen schaffen können. Heute ist auch das zu spät. Inzwischen stehen die Araber nicht allein. Der Ausländer hat kaum eine richtige Vor- '’Stettenf 'י' יי 1 der AktMtMt der deutschen und italienischen Emissäre in den arabischen Ländern. Diesen beiden Staaten geht es beileibe nicht um die Juden allein, sondern sie verlegten sich darauf, dem britischen Imperium Schwierigkeiten zu bereiten — und angesichts des weitgesteckten Zieles und der zu erwartenden Erfolge ist ihnen kein Preis zu hoch. Die Emissäre sind mit reichlichen Geldmitteln ausgestattet; sie versorgen die Araber nicht nur mit Literatur, sondern auch mit klingenden Argumenten — und diese üben gerade im Orient einen besonderen Reiz aus. Kein Mensch weiß heute, wie die Dinge sich weiterentwickeln werden. Vorläufig lasten die Unruhe und die Ungewißheit allzu stark und heeinträchtigen das politische und besonders das wirtschaftliche Leben. Daß der Jischuw sich nicht einschüchtern läßt, daß man nicht die Hände in den Schoß legt, sondern weiterarbeitet; das gehört schon zu den positiven Eigenschaften der Juden, die immer eine Wendung zum Bessern erhoffen. Trotzdem wäre es verfehlt, die nachteiligen Auswirkungen und die Schäden des gegenwärtigen Zustandes übersehen oder unterschätzen zu wollen. Der Jischuw erwartet mit Sehnsucht eine Klärung der Situation und jede Verzögerung stellt seine Nerven, seine Arbeitskraft und seine Energie auf eine harte Probe. Hazofeh. Da8 neue Premdengegelz in Oeslerreidi Nach Meldung der ״Reichspost“ und anderer Blätter ist der Entwurf eines Fremdengesetzes, über den wir bereits berichtet haben, nunmehr so weit fertiggestellt, daß mit seiner baldigen Verabschiedung gerechnet werden kann. Es sind nur noch interministerielle Besprechungen über einige wenige Punkte notwendig. Voraussichtlich schon in der kommenden Woche wird sich der Ministerrat mit dem Gesetzentwurf beschäftigen und diesen dem Hause der Bundesgesetzgebung zur Behandlung zuweisen können. In dem Entwurf hat man sich, dem Beispiel anderer Staaten folgend, für die Lösung entschlossen, daß nicht erst nach einem sechsmonatigen, sondern bereits nach einem dreimonatigen Aufenthalt im Bundesgebiete jeder Ausländer um die Aufenthaltsbewilligung ansuchen muß, gleichgültig, zu welchem Zweck er in Oesterreich weilt. Wer einem Erwerb nachgehen will, ob er nun Unternehmer oder Angestellter ist, muß, wie bereits angekündigt, unmittelbar nach der Einreise um die Erlaubnis einkommen. Dasselbe gilt von allen Personen, die von der Unterstützung anderer leben, welche nicht gesetzlieh zu deren Unterhalt verpflichtet sind. Mit dieser Bestimmung soll dem längeren Aufenthalt politischer Flüchtlinge ein Riegel vorgeschoben werden. Die Gesuche um die Bewilligung zum Aufenthalt sind bei der Bunde3polizeidirektion, beziehungsweise bei der Bezirkshauptmannschaft einzubringen. Die Entscheidung hierüber trifft in Wien der Bürgermeister, sonst der Landeshauptmann. Bei einer Abweisung des Gesuches besteht die Möglichkeit der Berufung an das Bundeskanzleramt. Wird die Berufung auch dort abgelehnt, dann hat der Ausländer das österreichische Gebiet zu verlassen, andernfalls er abgeschoben werden müßte. Neben dem Fremdengesetz bleibt weiterhin das Inlandarbeiterschutzgesetz bestehen. Ein Ausländer, der in Oesterreich eine Stellung antreten will, wird also in Hinkunft auf Grund des Fremdengesetzes unmittelbar nach der Einreise um die Aufenthalts- und Beschäftigungserlaubnis einkommen müssen und sein Arbeitgeber wird auf Grund des Inlandarbeiterschutzgesetzes für ihn um die Arbeitsbewilligung ansuchen müssen. Diese Bestimmungen, die eine Verschärfung gegenüber dem jetzigen Zustand bedeuten, sind jedoch immer noch milder als in anderen Ländern. Ueberdies ist in dem Gesetz, wie verlautet, die Bestimmung enthalten, daß die Behörden in den Ländern zur Meldung des Aufenthaltes eines Ausländers in ihrem Bereiche an eine zentrale Ausländerevidenz verpflichtet sind. Bereits das Verfassungsübergangsgesetz hat im S 38 die Möglichkeit für die Schaffung solcher Evidenz gegeben und beim Einwohnermeldegesetz ist der erste vorbereitende Schritt getan worden. Denn nach diesem Gesetz erscheint jeder Ausländer in jeder Aufenthaltsgemeinde gesondert verzeichnet. Das neue Fremdengesetz geht nun mit der Meldepflicht für die Länder um einen Schritt weiter; es wird die Aufgabe der Behörden, vor allem der Generaldirektion für öffentliche Sicher- Die Othmar-Schiff-Perücke — preiswerte Qualitätsarbeit Perücken- Oft|«IVI9P Crhlff Wien I. Kärntnerring 6 Großerzeugung VinillQl oUilTI Telephon u-43-0-16

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