Zeitschrift für die Geschichte der Juden in der Tschechoslowakei
- Journal
- Zeitschrift für die Geschichte der Juden in der Tschechoslowakei
- Volume
- 3 (1932-1933)
- Issue
- 3-4 (August 1933)
- Date
- 1933-08-01
- Page
- Seite 211 (sequence 73)
- Language
- German
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4. ein solches vom Kreisrabbinat, „daß er die nöthigen Religionskenntnisse" besitze. 5. Auch die Braut weist durch ein Zeugnis nach, daß „die Prüfung aus der israelitischen Religion gut bestanden sey, auch daß dieselbe immer einen guten religiösen Lebenswandel geführt habe". 6. Schulzeugnis des Bräutigams der Stadtschule über seine Leistungen in Religion, Lesen, Schreiben und Rechnen; 7. dasselbe Zeugnis seitens der Braut. 8. Der Bräutigam meldet dem Magistrat seiner Gemeinde, daß er die ihm gehörige Hälfte des Heiratsvermögens seiner Braut als Heiratskaution erlege und zwar „drei Stück Rothschildische Lose zu je 50 fl. Conventionsmünze". Nicht ohne Interesse dürfte sein, daß der Bräutigam hier offensichtlich unrichtige Angaben gemacht hat — wer konnte es ihm verdenken bei der damaligen Willkür der Behörden — vermutlich aus steuerlichen Gründen; denn die Ziffern im Ehekontrakt lauten abweichend, indem der Bräutigam als Heiratsgut der Libuscha 550 fl. C. M. angibt. „Dahero mache ich Ihr auch aus meinigen (Heiratsgut) eine Wiederlage von 275 fl. C. M., dass also ihr zugebrachtes Heiratsgut und die Wiederlage sich auf 825 fl. C. M. erstrecke, dergestalt ihr verschrieben wird, allenfalls meine Gattin Libuscha, geb. Grotte, sich genöthiget sehen möchte, ihre Morgengabe einzuheben Schließlich nun meldete sich die Obrigkeit und ließ sich den Heiratskonsens gut bezahlen. Da ist a) eine Rechnung an den Neubydzover Schutzjuden Stern von 3 fl. und 10 fl. C. M. „für Gebührentaxen zur Ehehimmel-Aufstellung und für Heiratskonsens"; b) eine Taxnote der K. Stadt Neubydzov (in damals noch deutscher Sprache) über 14 fl. C. M. „für Bewilligung der Ehehimmels-Auf Stellung"; c) desgl. für Wohlverhaltungszeugnis über 20 kr. C. M. und d) endlich für eine Art Gewerbeschein des jungen Ehegatten, bezeichnet mit „Markttiradenbefugnis", der sich wie folgt zusammensetzt: Dekret Befugnis 0,18 1,30 211