Zeitschrift für die Geschichte der Juden in der Tschechoslowakei
- Journal
- Zeitschrift für die Geschichte der Juden in der Tschechoslowakei
- Volume
- 3 (1932-1933)
- Issue
- 3-4 (August 1933)
- Date
- 1933-08-01
- Page
- Seite 164 (sequence 26)
- Language
- German
- Belongs to
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ser gehen müssen, und ebenso auch mit der Büchse das Seelengedächtnisgeld abholen gehen, und auch die Medikamente aus den Apotheken abholen müssen, durch diese Zeitversäumnis aber wird die Krankenwartung und Pflege vernachlässigt. Daher ist beschlossen worden, daß die Krankenwärter zu ähnlichem Dienste außer dem Krankenhause nicht mehr verwendet werden sollen. Es soll zu erwähntem Dienste ein anderes Subjekt von nun an angestellt werden, welchem von den einkassierten Büchsengelder stipulierte Prozente ausgesetzt werden sollen, wodurch auch im Interesse der Sache eine bessere Einkassierung zu hoffen ist, jedoch als Prozente sollen höchstens nur bis 10% ausgesetzt werden. Zum Abholen der Medikamente wäre am täglichsten gegen Übereinkunft der Spitalshausmeister zu verwenden. Die Medikamente sollen in einen Korb unter Schlüssel gebracht werden, wovon einen (Schlüssel) der Apotheker, den anderen der Oberwärter bekommen muß. 16. Die unumgänglich erforderliche Notwendigkeit ist einen neuen Totenwagen anzuschaffen, da erstens der alte Wagen bereits gebrechlich und oftmaligen Reparaturen ausgesetzt ist, zweitens soll dadurch dieses beseitigt werden, daß bei einem Todesfalle sich niemand in den Wagen hinein zu setzen brauche, wenn selber, wie die gewöhnlichen Totenwagen ist und der obere Kasten mit einem Dach und die oberen Seitenwände offen sind. 17. Fremde, welche hierher übersiedeln und in die Gemeinde nicht inkorporiert sind, dürfen unter keiner Bedingung in den Heiligen Verein aufgenommen werden, selbst nicht mit Zustimmung sämtlicher 18 Ausschußmänner. In solchem Falle, muß die Zustimmung von der Gemeinde und deren Sechzehner erfolgen, als Beweis der Inkorporierung. 18. Indem sich durch die Ausgaben im Spitale, sowohl in diesem Jahre als auch in den früheren Jahren ein bedeutender Defizit ergab (laut den vorliegenden Rechnungen der letzten Jahre), und man war genötigt, dieses (Defizit) zu decken. Man war genötigt, einen Aufschlag von den Gemeindemitgliedern auf Grund ihrer Steuer bei dem sogenannten „Pessachmehlaufschlag" einkassieren zu lassen in einer Zeit, wo ohnedies jeder mehr belastet ist. Um diesem abzuhelfen, ist beschlossen worden, daß man diese Zahlung succesive entweder monatlich, oder vierteljährlich in Raten einkas- 164