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Zeitschrift für die Geschichte der Juden in der Tschechoslowakei · 1933-08-01 · 3-4 (August 1933) · p. Seite 155

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Journal
Zeitschrift für die Geschichte der Juden in der Tschechoslowakei
Volume
3 (1932-1933)
Issue
3-4 (August 1933)
Date
1933-08-01
Page
Seite 155 (sequence 17)
Language
German
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Da aber im Laufe der Zeit die Aufwärter eine große, schöne, von jederman bewunderte Vereinigung geschaffen haben, genannt „Pikuach Nefesch", wodurch für die Kranken eine große Errungenschaft entstanden, was augenscheinlich ist. Doch haben die Vereinsmitglieder (des Pikuach Nefesch) die Sache stark übertrieben, indem sie opulente Mahlzeiten veranstalteten, wodurch nicht bloß große Auslagen für die Vorsteher dieses Vereines entstanden, die vieles aus ihrer eigenen Tasche bezahlen mußten, sondern es entstanden dadurch auch viele Streitigkeiten. Da es der Heilige Verein aus vielen Gründen für recht und billig befunden hat, daß das Brudermahl, nicht wie früher mit großem Aufwände, sondern ganz bescheiden in zwei Zimmern des Spitales abzuhalten, und sind dazu zwei Räume bereits vorbereitet worden. Es ist daher auch recht und billig, daß auch der Verein Pikuach Nefesch seine Mahlzeiten, sowohl zum Anbeissen am Fasttage, als auch am 33 Omar selbst in den nämlichen Räumen abhalten solle. Da man sich ferner überzeugte, daß die Ausgaben beim Anbeissen sehr gestiegen sind, so haben die Mitglieder des Heiligen Vereines am 33 Omar des Jahres 558 (1798) mit festem Bande eingeführt und bestimmt daß alle Versorgungen der Kranken, die bis nun vom Vereine Pikuach Nefesch durchgeführt wurden, fernerhin vom Heiligen Vereine selbst, bestritten werden sollen. Doch soll dadurch den Kranken nicht das mindeste entzogen werden. Die Aufwärter aber haben in dieser Sache nicht das mindeste zu sagen. Nun aber haben die Aufwärter des Pikuach Nefesch Vereines, jeder einzelne, und allesamt den Mitgliedern des Heiligen Vereines folgendes teuer und fest versichert, daß es als ewiges Gesetz bestehe: 1. Daß es ihnen nie einfallen wird von heute an und weiter zum Anbeißen mehr zu verlangen, als den Mitgliedern des Heiligen Vereines gegeben wird, selbst dann, wenn die Ausgaben von den einzelnen Mitgliedern des Pikuach Nefesch Vereines bestritten werden. 2. Damit sie von dem Heiligen Verein nicht abgeteilt sein, solle jederzeit, sowohl das Anbeissen, als auch das Brudermahl am 33 Omar in den dazu bestimmten Räumen stattfinden, und solle es ihnen niemals einfallen eine Mahlzeit außer diesen Räumen zu veranstalten. 155

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