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Zeitschrift für die Geschichte der Juden in der Tschechoslowakei · 1932-09-01 · 1 (September 1932) · p. Seite 33

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Journal
Zeitschrift für die Geschichte der Juden in der Tschechoslowakei
Volume
3 (1932-1933)
Issue
1 (September 1932)
Date
1932-09-01
Page
Seite 33 (sequence 40)
Language
German
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väterlicherseits rein ist. Nach Feststellung durch ein solches Gericht darf man keine weiteren Nachforschungen anstellen. Denn ein Zeugnis aus seinem Bet-din45 genügt und ein solches habt Ihr schon. Wer darf es wagen, sein Urteil und seine Worte als nichtig zu erklären, umsomehr als dieses Urteil bekräftigt und bewahrheitet worden ist durch den R. Chajim Paltiel. Nach all dem, wozu braucht Ihr mich und andere? Ich sage auf dieses Urteil nur: Amen. Was aber das Gesetz anlangt, betreffs eines, der eine Familie verleumdet, da sage ich: Es ist wahr, wenn er das getan hat (aus Haß) gegen das Haus seines Kampfes,46 oder aus irgend einem anderen Grund, so hat er eine große Sünde begangen und sein Verbrechen ist größer, als desjenigen, der einen Mord begeht. Denn der Mörder tötet zwei oder drei Seelen, der Verleumder aber 30 oder 40; und das vergossene Blut der ganzen Familie schreit aus der Erde und führt Klage im Himmel. Ein solcher verdient es, daß man über ihn den Bann verhänge. Denn so lautet das Gesetz im Talmud: Wer seinen Nächsten als Sklaven bezeichnet, soll in den Bann getan werden. Es möge niemand sagen: Man soll ihn lassen, da er doch kraft des Talmudausspruches schon im Banne ist (und nicht von neuem verurteilen). Nein! Man muß von neuem den Bann über ihn aussprechen im Bet-din. So hat es erklärt der Rabbi Tarn, ges. And. und hat es bewiesen im Traktat Kidduschin 28a. Wenn also die Großen und Weisen, die dort bei Euch leben, schon über ihn den Bann verhängt haben, so schließe ich mich ihnen an und besiegle ihr Urteil. Wenn aber noch nicht, so mögen sie es nur tun, denn sie kennen die Wahrheit. Und wenn sie ihn in den Bann legen werden, so bestätige ich es, um ihren Worten Nachdruck zu verleihen. Da ich aber von Euch zu weit entfernt lebe und die Sache doch nicht selber genau prüfen kann, so habe ich nicht das Recht, damit den Anfang zu machen. Doch werde ich folgen dem Urteil der Rabbiner und Ältesten bei Euch. Gott aber möge aus Eurer Mitte Not entfernen und möge von Euch alles Übel nehmen, damit Ihr nie bekümmert seid.47 Anmerkungen. 1 I. Könige 18, 34. 2 Ab. II. 11. 8 I. Könige 5, 4. 4 I. Könige 19, 11. Bezeichnung für einen scharfsinnigen Dialektiker. Vergl. Sanh. 24a. 5 Daniel 4, 6. 33

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