Zeitschrift für die Geschichte der Juden in der Tschechoslowakei
- Journal
- Zeitschrift für die Geschichte der Juden in der Tschechoslowakei
- Volume
- 3 (1932-1933)
- Issue
- 1 (September 1932)
- Date
- 1932-09-01
- Page
- Seite 3 (sequence 6)
- Language
- German
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Der im Prozesse erwähnte „eyserne Ichsen Galgen" bestand aus einem wagrechten eisernen, von unten verstärkten Arm, der in den Mauerpfeilern des Hochgerichtes oder in den Balken eingeschraubt wurde.21 Daß die beabsichtigte Hinrichtung, wie jede andere — tatsächlich in Vollzug gesetzte — als wahres Volksfest betrachtet wurde, wie dies ja aus den nachstehend veröffentlichten Urschriften hervorgeht, darf uns durchaus nicht wundern. Das war eine überall verbreitete Unsitte und kam noch bei der letzten öffentlichen Hinrichtung in Wien im Jahre 1868 vor.22 Die in der nachstehenden Urschrift II. erwähnte Ehrlichmachung des Galgens war ein allgemein verbreiteter Brauch, er bestand darin, daß sämtliche in Betracht kommende Zünfte bei der Errichtung und Erbauung eines neuen Hochgerichtes oder Galgens Hand anlegen mußten, die Honorationen, bzw. Würdenträger der Stadt wenigstens symbolisch z. B. durch Hammerschläge, in Anwesenheit der anderen Zünfte sowie der Bürger, Schützengarden etc. Es geschah dies darum, daß kein Handwerker und Bürger dem andern vorwerfen konnte, er habe an einer „unehrlichen,, Sache mitgeholfen.23 Wäre das Todesurteil an dem Unglücklichen vollzogen worden, so wäre zweifellos an ihm ein Justizmord begangen worden. So konnte er sein Leben wahrscheinlich dem Eingreifen einflußreicher Freunde oder gerechtdenkender Männer danken, die in Wien einen Aufschub der Hinrichtung durchsetzten . Bei einem neuerlichen Verhör (siehe Nr. 3 der Beilagen) stellte es sich heraus, daß der Angeklagte die Personen, die er in der Tortur als seine Mitschuldigen nannte, gar nicht kannte, und daher mit ihnen keine Diebstähle verüben konnte, so daß der große Judenprozeß im Sand verlief und der Angeklagte, da sich keine weiteren Spuren des Verfahrens vorfinden, wahrscheinlich in aller Stille in Freiheit gesetzt wurde. 1 Joan Georg Schwandtner Scriptores Kerum Hirngaricarum I. 113. 2 Set. Ladislai Regis decretum I. Anno MXOII. Rerum Hungaricarum: Monumenta Arpadiana edidit Steph. Lad. Endlicher p. 328 et 330. 3 Colomani Regis lex data Judaeis in suo regno commorantibus. Vide Endlicher 1. c. p. 371/372. 4 Vide Endlicher 1. c. p. 473—477. 3