Zeitschrift für die Geschichte der Juden in der Tschechoslowakei
- Journal
- Zeitschrift für die Geschichte der Juden in der Tschechoslowakei
- Volume
- 1 (1930-1931)
- Issue
- 3 (März 1931)
- Date
- 1931-03-01
- Page
- Seite 160 (sequence 24)
- Language
- German
- Belongs to
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Rechtsbräuche in der alten Judenstadt. Von Dr. Gustav Treixler, Graslitz. Aus dem alten Gödinger Judengrundbuch,1) das im Jahre 1688 angelegt und bis zur Vertreibung der Juden aus der Herrschaft zur Zeit Maria Theresias geführt wurde, kann man «neben vielen Namen und Zahlen auch viel anderweitig Wissenswertes erfahren, so z. B. Mitteilungen über Rechtsbräuche in der Judenstadt des 17. und 18. Jahrhunderts, die freilich vielfach auch bei den christlichen Bewohnern Mährens die gleichen gewesen sein werden. Ich habe darüber schon in meiner „Geschichte der Juden in Göding", in dem Werke von Hugo Gold: „Die Juden und Judengemeinden Mährens in Vergangenheit und Gegenwart" (Brünn, 1929) gesprochen; im folgenden will ich aus dem Grundbuch die nötigen Belege dafür beibringen, die wohl zeigen werden, welche Fundgrube für die Geschichte der mährischen Juden jenes Grundbuch bietet, welches verdiente, durch vollständigen Abdruck allgemein zugänglich gemacht zu werden. Da die Zahl der Judenhäuser in Göding nur klein war, ursprünglich bloß 25 und auch zuletzt nur 30, und weil auch in der Judenstadt, einer kleinen Marchinsel neben dem Schlosse, kaum noch Platz für Neubauten gefunden werden konnte, suchte jeder jüdische Familienvater eifrig nach einem Haus, oder, wenn keines zu haben, oder für ihn zu erschwingen war, doch nach einem Hausanteil, und so kam es, daß in Göding, wie auch in anderen mährischen Judenstädten (in Nikolsburg z. B. war dies nach des Verfassers Kenntnis zum Teil noch vor wenigen Jahren so), die meisten Judenhäuser unter mehrere Besitzer geteilt waren, die ihre Anteile dann gegebenenfalls verschiedenfärbig anstreichen ließen: der eine hatte das Erdgeschoß inne und das war grün, der andere das Stockwerk, welches in schönem Rot prangte, oder der eine den rechten, der andere den linken Teil vom Eingang aus, woraus sich begreiflicherweise mancherlei Streitigkeiten entwickelten, denen erfahrene Leute gern von vornherein vorzubeugen suchten. a) Vgl. Treixler, „Die Gödinger Judengemeinde" in der „Zeitschrift d. d. Vereins f. d. Gesch.. Mährens und Schlesiens", 1914. 160