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Zeitschrift für die Geschichte der Juden in der Tschechoslowakei · 1931-03-01 · 3 (März 1931) · p. Seite 139

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Journal
Zeitschrift für die Geschichte der Juden in der Tschechoslowakei
Volume
1 (1930-1931)
Issue
3 (März 1931)
Date
1931-03-01
Page
Seite 139 (sequence 3)
Language
German
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Der Prager „Schammes" in Breslau. Ein Beitrag zur Wirtschaftsgeschichte der Prager Juden. Von Bernhard B rill in g, Breslau. I. Die nach Breslau zu Handelszwecken kommenden und sich dort zeitweilig aufhaltenden Juden unterstanden, da sie weder rechtlich noch politisch zu den Breslauer Bürgern gehörten (und als Juden auch nicht gehören konnten), selbstverständlich der jüdischen Körperschaft des Landes, dem sie entstammten, wo sie ihrem eigentlichen Wohnsitz hatten, und wohin sie ihre Abgaben] (an Juden und Nichtjuden) zu entrichten hatten. Sie unterstanden dieser Körperschaft auf den Meßorten in allen Beziehungen, seien sie religiöse, politische oder rechtliche. So gehörten sie in Justizsachen vor das zuständige jüdische Gerichtsforum ihres Heimatlandes1) auch ihr religiöses Leben richteten sie, wie allbekannt, nach den Riten ihres jeweiligen Heimatlandes.2) An den Meß- und Marktorten, in denen jüdische Gemeinden; existieren, waren besondere Vorrichtungen für die fremden, dort während der Meß- und Marktzeit weilenden Juden nicht nötig, ebenso wenig besonders ernannte Vertreter, die während der Zwischenzeiten (d. h. in der Zeit zwischen den Märkten, in der den Juden der Zutritt zu der betreffenden Stadt verboten war) die getätigten Geschäfte weiterführen konnten. Nur an solchen Marktorten, in denen den Juden außerhalb der Marktzeiten der Aufenthalt überhaupt verboten war, wie es in Breslau seit 1455 der Fall war,3) war die Einrichtung besonderer Bedienter der jüdischen Körperschaften notwendig, die für sich die Erlaubnis nach schweren Kämpfen erhielten, als einzige Juden auch außerhalb der Markt- und Meßzeiten in dem betreffenden Ort verweilen zu dürfen. Zu diesen Orten gehören neben Breslau auch Danzig, Leipzig u. a. Der Wa'ad arba arazoth (das Vierländer-Parlament), die Körperschaft der polnischen Juden, wie auch die Körperschaft der litauischen Judenheit hatten bereits sehr früh begonnen, Funktionäre, 139

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