Zeitschrift für die Geschichte der Juden in der Tschechoslowakei
- Journal
- Zeitschrift für die Geschichte der Juden in der Tschechoslowakei
- Volume
- 1 (1930-1931)
- Issue
- 2 (Dezember 1930)
- Date
- 1930-12-01
- Page
- Seite 116 (sequence 53)
- Language
- German
- Belongs to
- journal issue
- OCR quality
- 95% known words query
- IRI
…/2416673-2416674-2416677--0129-3527692- Visual Library
- page viewer of the UB Frankfurt
Mentioned entities
OCR text
Die Namensbeilegung der Juden in Kostel im Jahre 1787. Von Dr. Heinrich Schwanger, lundenburg. . Mit Patent vom 28. Juli 1787 wurde von Kaiser Josef II. bestimmt, daß die Juden bestimmte Familiennamen und deutsche Vornamen führen sollten; die bis dahin in der jüdischen Sprache oder nach dem Wohn- oder Herkunftsorte oder Berufe üblichen Benennungen hatten zu entfallen. Im hiesigen Fürst Liechtensteinschen Schloßarchive befindet sich ein Dokument über die Namenserteilung der Juden in Kostel auf Grund des angeführten Patentes Josef II. Da es von besonderer Wichtigkeit für die Genealogie der dortigen jüdischen Familien ist, wird es im Folgenden der Veröffentlichung zugeführt wodurch die im Sammelwerke: Die Juden und Judengemeinden Mährens in Vergangenheit und Gegenwart, Brünn 1929, von Hugo Gold bearbeitete Geschichte der Juden in Kostel, S. 289—294, ergänzt werden soll. Zur Erklärung dieser Tabelle wird bemerkt, daß vor der Annahme der Familiennamen dem Sohne der Name des Vaters angefügt wurde. Der auf diesem Dokumente als Landrabbiner unterfertigte Josef Gerson Abraham führte den Zunamen Chajes und wirkte in Nikolsburg von 1778—1789. Die Judengemeinden Mährens waren in drei Kreise eingeteilt, 'jeder wählte je zwei Landesälteste, welche der Bestätigung des Landesfürsten bedurften und denen die Aufgabe zukam, die mährische Judenschaft unter Vorsitz des Landesrabbiners nach außen hin zu vertreten. 116