Zeitschrift für die Geschichte der Juden in der Tschechoslowakei
- Journal
- Zeitschrift für die Geschichte der Juden in der Tschechoslowakei
- Volume
- 1 (1930-1931)
- Issue
- 1 (September 1930)
- Date
- 1930-09-01
- Page
- Seite 59 (sequence 61)
- Language
- German
- Belongs to
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waren, nicht zustande kommen. Als dann am 10. August der Befehl „unseres geliebten und huldreichsten Monarch e n" erschienen war, wonach die Judenschaft aller französischen Gebiete Deputierte entsenden sollte, wurde die Angst der Juden noch größer. Aber die jüdischen Deputierten haben nach Ansicht des Rabbiners von Mainz es dahin gebracht, daß „d erMonarch festsetzte, nämlich 70 Auserwählte, welche die Juden für echt und gut befinden werden", die nach Paris kommen sollten, um hier über wichtige Angelegenheiten der Judenschaft zu beraten. Sollten diese 70 Männer verlangen, daß die „alten talmudischenVorschriftenund Gebräuche auszuüben" sind, dann wird es nach Ansicht des Briefschreibers von Napoleon sicherlich bewilligt werden. Er ist sogar überzeugt, daß die Juden nach wie vor, ihre Religion „sowie vor der Zerstörung Jerusalems" werden ausüben können. Es war daher klar, daß die damalige Polizeihofstelle und ihre Organe in einem solchen Schreiben einen eklatanten Beweis gefunden zu haben glaubten, daß die Judenschaft gewisser Teile von Böhmen, insbesondere aber von Mähren, dem Sanhedrin allzu große Sympathien entgegenbringe. Die Polizeihofstelle veranlaßte daher den m ä h r i s c h-schlesischen Gouverneur Graf Lazansky, strenge Nachforschungen zu üben, damit in der Folge noch interessante Daten aus der Korrespondenz der Juden ans Licht befördert werden. Trotz der großen Bemühungen des Gouverneurs konnte man keinerlei Material ausfindig machen. Die Verdachtsgründe der Behörden wurden aber noch größer, als schon einige Tage später Graf von Wallis der Polizeihofstelle die Mitteilung machte, daß ihm der Prager Postoffizier Schöbel einen Brief des Deputierten des unteren Rheinufers David Sinzheim an den Rabbiner Benedikt J e i t e 1 e s in Prag übergeben 4iabe. Nach Fertigstellung der Übersetzung wurde zwar konstatiert, daß der Brief keinen bedenklichen Inhalt habe, aber doch einige höchst anstößige Stellen aufweise, so daß die Zustellung des Briefes an den Adressaten als nicht ratsam erschien. Da sich Graf Wallis doch nicht entschließen konnte, in dieser Angelegenheit allein vorzugehen, ersuchte er die Polizeihofstelle um entscheidende Weisungen. 59