Der Jude
- Journal
- Der Jude
- Volume
- 2 (1833)
- Issue
- Heft 23 (29.11.1833)
- Date
- 1833-11-29
- Page
- Seite 181 (sequence 1)
- Language
- German
- Belongs to
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Der Jude. Periodische Blätter für Religion und Gewissensfreiheit. In zwanglosen Abtheilungen herausgegeben von Dr. G. Riesser. Zweiter Freitag, den Äand 29. November 1833. Mit Wonigl. Dänischem Allerhöchstem Vrivilegio. EigenLhum des Herausgebers. In Commission bei I. F. Hammerich in Altona. K u r h e s s e n. ®ie nach so vielen unerwarteten Hindernissen und Zögerungen am 29sten Oktober endlich erfolgte Pur blikation des Kurheffischen Gesetzes, welches die recht; liche Gleichheit der Staatsangehörigen jüdischen Glaur bens mit ihren christlichen Mitbürgern auespricht, hat alle Herzen, die für die Sache der Gewissensfreiheit fühlen, mir gerechter Freude erfüllt. Es ist die erste zur vollen Reife gediehene Frucht aller der vielfachen Bestrebungen, die seit drei Jahren jener großen Angelegenheit gewidmet worden, das erste vollendete Resultat, welches eine mächtige Bewegung der Geister in dieser Beziehung in's Leben gerufen hat. Wenn uns der Umstand zur Wehmuth stimmen mag, daß es die erste Frucht, der erste mit Festigkeit und Klarheit gethane Schritt in das Gebiet des Rechtes und de>r Freiheit ist, so tröstet uns die Zuversicht, daß diese That, eben weil sie zuerst mit dem küm, merlichen Treiben der Vergangenheit gebrochen und sich ihrem Einflüsse in mühsamem Kampfe entwunr den hat, die Bürgschaft einer reichen Zukunft ist, daß sie das Vorbild künftiger Thaten und Fortschritte in anderen Staaten des Deutschen Bundes werden wird, die sich mit leichterer Mühe, mit geringerem Bedenken, als es sonst geschehen wäre, dem gegebenen rühmlichen Beispiele anschließen werden. Das 2r Bd. nächste Jahr wird uns unfehlbar legislative Verhandlungen über diesen Gegenstand in Baiern, in Hannover und in S a ch se n bringen: mögen wir in ihnen und in dem Resultate derselben den Geist der Gerechtigkeit und der wahren, aufrichtigen Freiheitsliebe wiederfinden, der uns aus diesem Gesetze, so wie aus den ständischen Berathungen über dasselbe entgegenleuchtet! Die Geschichte des Gesetzentwurfs hat manches Beachrenßwerthe und, wir dürfen hinzufügen, manches Rathselhaste und Dunkle, woraus nur das Eine klar und hell und glanzend uns entgegenleuchtet: der entschiedene und unerschütterliche Wille der Standeversammlung, gerecht zu sein gegen ihre schwächeren Milbürger und sich der Freiheit würdig zu zeigen indem sie sie gewahrten, wo die Gewährung in ihren Händen lag. Unsere Leser werden sich erinnern, daß das Gesetz — und zwar mit sehr wenigen sogleich anzuführenden Ausnahmen ganz in derselben Gestalt, in welcher es jetzt verkündet worden — bereits im Mai des vorigen Jahres aus den Händen der Standeverfammlung mir sehr liberalen Abänderungen an dem Negierungsentwurf hervorgegangen; daß man damals die unverzügliche Sanktion desselben mit Recht erwartete, da die Negierung sich den an ihrem Entwürfe gemachten Aenderungen auf keine Weist widersetzt und keine weitere Aeußerung darüber an 24