Mannheim
Compact Memory

Der Jude · 1833-09-13 · Heft 18 (13.9.1833) · p. Seite 148

Scan of the page
Image: UB Frankfurt, Visual Library (IIIF)
Journal
Der Jude
Volume
2 (1833)
Issue
Heft 18 (13.9.1833)
Date
1833-09-13
Page
Seite 148 (sequence 8)
Language
German
Belongs to
journal issue
OCR quality
96% known words query
IRI
…/2542348-2542349-2542368--406-3526922
Visual Library
page viewer of the UB Frankfurt

No entity mentions on this page.

OCR text

148 Die beiden hier angegebenen Elemente, ein allgemeines Vorurtheil gegen die Juden, oder, richtiger gesagt, gegen den abstrakten Begriff des Juden, daneben eine billige Würdigung und Beurtheilung des einzelnen Juden nach seinem Werthe scheinen es mir zu sein, welche die Meinung in dieser Beziehung ausmachen. Welche Resultate nun diese Meinung in Betreff einer allgemeineren uufereu Gegenstand angehenden Frage darbietet, das kommt Ln der Regel darauf an, welches jener beiden Elemente nach der Natur der besonderen Verhältnisse die Beantwortung übernimmt. In den meisten Verhältnissen des thätigen Lebens, in denjenigen Berührungen insbesondere, wo der Mensch der Tüchtigkeit des Menschen bedarf, da macht sich, falls kein ausschließendes Gesetz hemmend zwischen das Vertrauen und seine Aeußerung tritt, die lebendige, konkrete Auffaffungsweise sehr leicht geltend; der Jude befindet sich daher in jeder Stellung, wo es ihm vergönnt ist, einem gleichen Streben, wie sein christlicher Mitbürger, obzuliegen, eine gleiche Arbeit, wie dieser, zu verrichten, sei es als Arzt, als Kaufmann, als Advokat, als Lehrer, auch in gleichem Verhältnisse, wie dieser, zu der öffentlichen Meinung, zu der Achtung Derer, an welche ihn eine Beziehung des gegenseitigen Nutzens und Zutrauens knüpft; er wird unpartheiisch nach seinem Werthe geschätzt; seine Religion wird gar nicht in Betracht gezogen. Da hingegen, wo die einander drängenden Interessen in eine wirkliche oder scheinbare Kollision gerathen, wo den Meisten ein jeder Vorwand willkommen ist, um durch Ausschließung und Hemmung der Kräfte Anderer die Konkurrenz zu ihren Gunsten zu beschränken, da vermählen sich Habsucht und Mißgunst leicht mit dem frühe eingesogenen Vorurtheil; da findet der Neid, — diejenige unter allen bösen Leidenschaften der menschlichen Natur, welche sich am meisten vor sich selber schämt und am liebsten verlarvt erscheint — einen willkommnen Vorwand, eine fertige Form in jenem abstrakten Hasse, welcher in seiner vagen Leerheit einem jeden Privilegium, einer jeden Ausschließung, treffe sie zünftige Handwerke oder den Staatsdienst, eine nothdärstige Entschuldigung darbietet. Nehmen wir doch oft wahr, daß der bloße Kampf der Privilegirten gegen Diejenigen, welche Gleichheit der Rechte fordern, — auch wo kein verblichener Fanatismus, kein zur schmutzigen Kohle ausgebrannter Religionshaß ihm zur Seite stehen, daß er sich daran anschmiegen könne, — an sich schon eine gehässige Gesinnung erzeugt und fördert! Hören wir doch oft den Städter mir Abneigung und Verachtung von dem Bauern reden, wenn es sich darum handelt, ihm Geweröefreiheit zu geben oder ihn von anderen lästigen Vorrechten der Städter zu befreien! Dieses Gebiet des Gewerbneides ist es, auf welchem der Judenhaß blüht und wuchert und wenn die Gesetzgebung ihre Erkenntniß der öffentlichen Meinung aus den Buden der Krämer .und den Amtsstuben der Zünfte schöpfte, so . würde sie freilich eine der Sache der Freiheit günstige vergeblich suchen. Daß aber eine solche Meinung eben keine öffentliche Meinung, daß eine s. g. Gesetzgebung/ die sich darauf stützte, keine wahre Gesetzgebung ist, glauben wir zur Genüge nachgewiesen zu haben. (Die Fortsetzung folgt.) Gedruckt bei Hammerich und Lesser in Altona.

Text as recognised by OCR (ABBYY FineReader), without corrections. Entity mentions: TagMe (2021); their positions were matched to this text again.