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Der Jude · 1833-08-27 · Heft 16 (27.8.1833) · p. Seite 132

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Journal
Der Jude
Volume
2 (1833)
Issue
Heft 16 (27.8.1833)
Date
1833-08-27
Page
Seite 132 (sequence 8)
Language
German
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ches diese den Staat und die Individuen zueinander setzen, ihren ersten Gehalt und ihre Richtung. Wo das höhere patriotische Bewußtsein fehlt, welches die Meinungen und Bestrebungen der Einzelnen über den engen Kreis des Egoismus hinausrückt und auf den höheren Standpunkt der Erkenntniß des Gemeinwohls und der Liebe zu demselben stellt, da fehlt das Band der Harmonie, da fehlen die Elemente, so wie das .Bindungsmittel für die Gestaltung einer öffentlichen Meinung. Es> giebt aber Verhäitniffe, unter welchen sich jenes höhere patriotische Bewußtsein nicht in seiner vollen Kraft entwickeln kann, wo sich daher eine öffentliche Meinung zu einem bestimmten, selbstständigen, kräftigen Dasein, wenn auch zerstreute Elemente dazu vorhanden sind und hie und da sichtbar werden, nicht gestalten kann. Sie kann es z. B. nicht da, wo der Umfang, die politische Bedeutung eines Staates zu geringfügig sind, um dem Gedanken einer mächtigen Einheit, um einem großartigen, erhebenden Gefühle der Nationalität Raum zu geben, welche ein Gegengewicht gegen die Stumpfheit und Engherzigkeit des Egoismus in die Wagschale des Bewußtseins legen könnten, welche die beschränkte, befangene, gemeine Gesinnung der Einzelnen in irgend einem Grade durchdringen und veredeln könnten; sie kann es nicht da, wo die mangelnde politische Freiheit, der mangelnde Antheil der Fähigen im Volke an der Gesetzgebung oder an der Berathung der öffentlichen Angelegenheiten durch das Organ der freien Presse Allen die Veranlassung und den Beruf entzieht, diejenigen moralischen und intellektuellen Kräfte in sich zu entwickeln und auszubilden, welche in der Brust des Menschen allein edel und erhaben genug sind, um an dem Werke der Gesetzgebung mitzuwirken, aus welchen sich allein die wahre öffentliche Meinung, welche vor allem zu einer solchen Mitwirkung berufen ist, bilden kann; sie kann es nicht da, wo, bei einem gewissen Grade der Freiheit und des Antheils des Volkes an der Gesetzgebung, die gesetzgebende Gewalt selbst den Widerspruch und die Zerrissenheit ständischer, zünftiger oder provinzieller Interessen und Bestrebungen darstellt und iv sich aufnimmt und dadurch täuschende Trugbilder von Öffentlichem Interesse und öffentlicher Meinung an die Stelle ihres wahren Wesens setzt, so daß sie den wirklich vorhandenen Keimen des Gemeinsinns nochwendig eine falsche Richtung giebt; si e kann es nicht da, wo in Folge eines der angegebenen oder eines ähnlichen Verhältnisses in den Beziehungen der Einzelnen zum öffentlichen. Leben derselbe oder gar ein noch höherer Grad von Egoismus und Engherzigkeit obwaltet, als in dem Treiben des Privatlebens. Es giebt Länder Und Staaten, in welchen das öffentliche Leben einen so edlen Geist, eine so würdige Richtung gewonnen hat, daß selbst Diejenigen, die in den Verhältnissen-des Privatlebens selbstsüchtig und eigennützig erscheinen, in ihrer Stellung im öffentlichen Leben, in ihrer Theilnahme an der Gesetzgebung oder der Verwaltung des Staates Adel der Gesinnung und Selbstverleugung&ei«en. Es giebt andere, sehr kleine Staaten, in welchen sich gerade im öffentlichen Leben ein so jämmerlicher, engherziger Geist herrschend gemacht hat, in welchen gerads die gesetzgebende Gewalt von einem so moralisch schmutzigen und geistig beschränkten Korporationsgeiste durchdrungen ist, daß selbst Männer, die in ihrem Privatleben einen weiteren Geist und eine edlere Gesinnung zeigen, in ihrer öffentlichen Stellung von der herrschenden Gemeinheit in ihren Kreis hineingezogen werden, so daß man das bekannte, treffende Schillersche Dystichon mit wörtlicher Genauigkeit auf sie anwenden kann. Die in ihrer äußeren Richtung zufällig zusammentreffenden egoistischen Bestrebungen Vieler, zwischen denen kein moralisches Band, keine Einheit des Gedankens Statt findet, bilden keine öffentliche Meinung und da, wo Dasjenige, was sich als eine solche geltend macht, lediglich aus dem Zusammentreffen zerrissener Elemente solcher Art besteht, kann sich wohl ein gemeinsames Streben in solchen Fallen bilden, wo der persönliche Vortheil der Mehrzahl Einzelner betheiligt ist, z. B. bei einer unbilligen Abgabe; die Interessen und Rechte der Minderzahl werden hier aber nothwendig nicht beachtet und mit Füßen getreten und können nur bei einer Gesetzgebung Schutz finden, welche sich über eine solche Meinung zu erhe, ben die Kraft und den Willen hat. Wenn z. B., wie wir schon bei einer anderen Gelegenheit bemerkt haben, in einem Staate die Schneider nicht wollen, daß ein Jude Schneider, die Advokaten nicht, daß er Advokat, die Apotheker nicht, daß er Apotheker, die auf Staatsämter Aspirirenden nicht, daß er Beamter werde, wenn diese verschiedenen Zunft-Znrereffen einander eine gegenseitige Garantie leisten und zur Aufrechthaltung des bestehenden Monopols einen Bund schließen, so bilden diese Schneider- und Advokaten- und Apotheker- und Amtskandidaten-Meinungen zusammen nichts weniger, als eine öffentliche Meinung und eine Gesetzgebung, welche das Unglück hätte, im Dienste solcher MsDmgen zu, stehen, würde des wesentlichen Charakters der Gesetzgebung, der gleichen Beachtung aller Interessen, des erhabenen Standpunktes über allen emrangeln und ein klägliches Machwerk von allerhand koalisirtem Eigennutz werden. Gott behüte die Schwächeren vor der Herrschaft einer solchen öffentlichen Meinung, gegen welche die Gewalt das einzige Hülfsmittet ist! (Die Forrfttzckrg folgt.) Gedruckt bei Hammerich und Lesser in.Altona. ...’syg--.-- .. :r=r.;.:r

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