Der Jude
- Journal
- Der Jude
- Volume
- 2 (1833)
- Issue
- Heft 16 (27.8.1833)
- Date
- 1833-08-27
- Page
- Seite 125 (sequence 1)
- Language
- German
- Belongs to
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Der AitHe. Periodische Blätter für Religion und Gewissensfreiheit. In zwanglosen Abthellungen herausgegeben von Dr. G. Riesser. Mlit Ltönigl. Dänischem Allerhöchstem Urivilegio. 16. H. Land. Zweiter -E 27. August 1833. Dienstag, den Eigenthum des Herausgebers. In Commission bei I. F. Hammerich in Mona. Betrachtungen über die Verhältnisse der jüdischen Unterthanen der Preußischen Monarchie. (Fortsetzung.) Wichtiger als alle diese Nebenrücksichten, die Zusammensetzung der Provinzialstände und die Form ihrer Berachung betreffend, ist der eine wesentliche, entscheidende Umstand, daß ihre Arbeiten eben ihrer Tendenz nach gar keine legislative sind, sondern nur eine Summe von Wünschen und Bitten, aus welchen die Gesetzgebung allenfalls das Nützliche beachten und das Billige erhören wird, abgeben sollen, daß jene Stände also gar nicht den Beruf in sich fühlen können, sich auf den höheren Standpunkt des Gesetzgebers zu erheben, daß dieser vielmehr in Preußen einzig undallein als Attribut der Staatsregierung betrachtet wird, wahrend die Stände ihrer ganzen Stellung nach zur Wahrung besonderer Im teressen angewiesen sind, also einen Standpunkt einnehmen, der von dem ersteren so weit wie der Vortheil, die Neigung, die Leidenschaft des Einzelnen von dem Gesetze, der Nechtsidee, absteht. Es ist eine eigne, bedenkliche Sache mit jenem Einflüsse auf die Gesetzgebung durch Wünsche. Zm Wunsche entwickelt sich nach der Natur des Menschen der Egoismus am einseitigsten und ungehemmtesten, durch keine Rücksicht des Rechts, der Sitte, des Gewissens ge- 2r Bd. hemmt. Der einzelne Mensch wünscht wohl manchmal, daß etwas geschehen möge, was sein Wille sich nicht entschließen würde , selbst in's Werk zu setzen. Der Entschluß zur That betrachtet diese von allen Seiten, nach allen Folgen und möglichen Deutungen, der Wunsch betrachtet sie nur von einer Seite, von der der vorherrschenden Neigung. Noch weit ungleichartigere Dinge sind der unbestimmte Wunsch nach einem gewissen Zustande, dessen Erhörung noch ungewiß ist und die bestimmte gesetzliche Festsetzung desselben, für die man der Meinung, dem Gewissen, der Mit- und Nach-Welt unmittelbar verantwortlich ist, ohne diese Verantwortlichkeit der allein handelnden und entscheidenden Regierung, welche, der Vorsehung gleich, die an sie gerichteten Wünsche erhört oder verwirft, ausschließlich zuwälzen zu können. Hätte die wirkliche Ausarbeitung oder Prüfung eines Gesetzentwurf, eine wirkliche legislative That das Resultat jener Berarhungen über das künftige Schicksal einer Religioneparthei sein sollen, so war das wenigstens nicht möglich, daß die eigentlich, wesentliche Seite der Sache, die Frage der Gewissensfreiheit, ganz unbeachtet geblieben und das ganze lediglich aus dem Gesichtspunkte der Gewerbspolizei und des zu beschränkenden Erwerbs betrachtet worden wäre. Wir wüßten kein Verhältniß, bei welchem die legitimen Interessen einer nicht vertretenen 17