Der Jude
- Journal
- Der Jude
- Volume
- 2 (1833)
- Issue
- Heft 15 (9.8.1833)
- Date
- 1833-08-09
- Page
- Seite 117 (sequence 1)
- Language
- German
- Belongs to
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Der Jude. Periodische Blätter für Religion und Gewissensfreiheit. In zwanglosen Abtheilungen herausgegeben von Dr. G. Riesser. Zweiter Freitag, den Band. 9. August 183 3. Mit Ltönigl. Dänischem Allerhöchstem Wrivilegio. Eigenthum des Herausgebers. Zn Commission bei I. F. Hammerich in Altona. I ■ ..'■■'■w. ■■ Betrachtungen über die Verhältnisse der jüdischen Unterrhanen der Preußischen Monarchie. (Fortsetzung.) Über dieses Auskunstmittel ist weit entfernt, die wahre, ächte, definitive Lösung der Schwierigkeit zu enthalten und führt außerdem neue, sehlk erhebliche mit sich. Es verletzt zunächst die Würde der Menschennatur, daß sie, der eignen Einsicht und Unparteilichkeit mißtrauend^ ihre ganze Freiheit und ihr ganzes Glück der Willkür eines Einzelnen anvertraue. Auch zeigt die Erfahrung, daß da, wo dieser Willkür^ keinerlei Gegengewicht beigefügt ist, auch nicht die volle'Garantie gegeben ist, daß sie nicht aus einseitiger Ansicht die Interessen der Einen vor denen der Anderen begünstige oder selbst im vermeintlichen Interesse der eignen Gewalt, ihrer Erhaltung oder Vermehrung die Interessen Aller beeinträchtige. Dazu kommt, daß die Meinung der Mehrheit, ausgeschlossen von allem Antheil an der Gesetzgebung, sich immer mehr von dem Standpunkte, auf welchem eine Einsicht in das, was Allen vortheilhaft, möglich ist, entfernt und sich am Ende ganz und gar in die Rücksichten des Eigennutzes einengt und so zu jeder Wirksamkeit zum Nutzen Atter, zum Heile des gemeinsamen Vaterlandes unfähig wird. Daher ist es ein allgemeines und ein edles Streben der neue- 2r Bd. ren Zeit, daß der Meinung der Mehrheit ihr natürlicher Einfluß auf die Gesetzgebung, so weit wie möglich, wiedergegeben, daß der Wille der Majorität wieder, wenn auch nicht die einzige, doch die wesentlichste ^Quelle des Gesetzes werde: so jedoch, daß dieser Wille nicht als über die größere Summe von Macht und Stärke gebietend, sondern als der möglichst wahre und sichere Ausdruck der Intelligenz gelte, daß er nicht die Interessen der Mehrheit denjenigen der Minderheit gegenüber, sondern die reinen, unpartheiischen Einsichten der Mehrheit über die Interessen Aller ohne irgend eine Ausschließung repräsentire. Das ist in wenigen Worten der Gedanke des heutigen Repräsentativsystems, welches von dem Systeme der Vertretung bevorzugter Stande bei größerer äußerer Aehnlichkeit seinem Geiste und inneren Wesen nach viel weiter absteht als von dem reinen monarchischen Prinzip, so daß es legislative Verbesserungen giebt, die nur unter der Herrschaft entweder des reinen monarchischen oder des repräsentativen Systems, des Systems einer reinen Volksvertretung, möglich, bei einer eigentlichen ständischen Vertretung*)' aber schlechterdings unmög- *) Es ist eine beklagenswerthe Sprachverwirrung, daß die Ausdrücke „Stande" und „ständische Verfassungen" in Deutschland für Volksvertretung allgemein üblich sind. 16