Mannheim
Compact Memory

Der Jude · 1833-07-09 · Heft 11 (9.7.1833) · p. Seite 85

Scan of the page
Image: UB Frankfurt, Visual Library (IIIF)
Journal
Der Jude
Volume
2 (1833)
Issue
Heft 11 (9.7.1833)
Date
1833-07-09
Page
Seite 85 (sequence 1)
Language
German
Belongs to
journal issue
OCR quality
97% known words query
IRI
…/2542348-2542349-2542361--336-3526845
Visual Library
page viewer of the UB Frankfurt

No entity mentions on this page.

OCR text

Der Jude. Periodische Blätter für Religion und Gewissensfreiheit. In zwanglosen Abkheilungen herausgegeben von vr. G. Riesser. Zweiter K 11 H Band. Um . * £>ien§ta$, den 9. Juli 1 833. Mit Wonigl. Dkirrifrhew Zltterhöchstem Urivilegio. Eigenthum des Herausgebers. In Commission bei I. F. Hammerich in Altona. Betrachtungen über die Verhältnisse der jüdischen Unttrrhanen der Preußischen Monarchie. (Fortsetzung.) Äie Nothwendigkeit von Veränderungen im jüdischm Gottesdienste, insbesondre das Bedürfniß der Aufhebung des ausschließlichen Gebrauchs der hebräischen Sprache bei der Verrichtung desselben — dieser eine Punkt ist allein viel wichtiger, als alle übrigen etwa'in Betracht kommenden zusammengenommen— war in Preußen wie in ganz Deutschland seit einem Menschenalter zum Bewußtsein aller denkenden Anhänger der mosaischen Religion gekommen. Dieses Bewußtsein mußte sich, wenn es auch von außen in den Absichten der Staatsgewalt gar keine Anregung und Begünstigung fand, wenn es nur nicht gewaltsam in seiner Wirksamkeit gehemmt wurde, Bahn brechen und eine ihm angemessene Gestaltung des Gottesdienstes früher oder später herbeiführen. Daß nun aber dieses Bewußtsein nicht Allen auf einmal aufgehen, daß es sich nur allmälig in den Köpfen verbreiten, daß daher auch seine Resultate sich nur allmälig entwickeln konnten und daher Uebergangsmomente nöthig wurden, versteht sich nach der Natur der Menschen und der Dinge von selbst. Solche Uebergangsmomente haben sich allenthalben, wo man die Sache ihrer eigenen, natürlichen 2r Dd. Entwickelung überließ, von selbst ergeben. Sie konnten eine zwiefache Form annehmen. Entweder konnten sie neben dem bestehenden, altherkömmlichen Gottesdienste besondere auf freiem Zusammentreten gegründete Andachtsübungen bilden; oder man konnte suchen, sich mit den Anhängern der unveränderten Formen, so weit es möglich war, zu verständigen,, um ihnen die Einwilligung zu den allernothwendigsten und zugleich allerunbedenklichsten Neuerungen abzugewinnen. Das Wesentlichste und zugleich das Wichtigste, was man verlangen konnte, war die Einführung eines in reiner deutscher Sprache von gebildeten, mit der Gediegenheit der Muttersprache innig vertrauten. Männern an jedem Sabbath und Festtage zu haltenden Vortrags als integrirenden Theiles des Gottesdienstes. Zn beiden Formen sind vielen Gemeinden in Deutschland erfreuliche Fortschritte, theils ganz ohne Einwirkung der Staatsgewalt, theils durch wohlgemeinte Vermittelung von Seiten der Behörden gelungen. Zn Preußen nun hat man beide Wege nach einander einzuschlagen versucht; aber die Verfolgung beider ist durch gewaltsame Maaßregeln verhindert worden. Der § 39 des Edikts von 1812 lautete: „ Die nöthigen Bestimmungen wegen des kirchlichen Zustandes und der Verbesserung des Unter- „ richts der Zuden werden Vorbehalten und es sotten 12

Text as recognised by OCR (ABBYY FineReader), without corrections. Entity mentions: TagMe (2021); their positions were matched to this text again.