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Der Jude · 1833-06-07 · Heft 8 (7.6.1833) · p. Seite 68

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Journal
Der Jude
Volume
2 (1833)
Issue
Heft 8 (7.6.1833)
Date
1833-06-07
Page
Seite 68 (sequence 8)
Language
German
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68 \ Betrachtung soll ihn auf jene Garantieen gerne verzichten machen, durch welche ein entgegengesetztes Verfahren das persönliche Vertrauen entbehrlich zu machen gesucht hat; der Jude aber sieht hier in stinen Richtern Leute vor sich, die durch das Prinzip, das sich in ihre Berufung selber eingeschlichen, veranlaßt sein könnten, ihn sich fremder zu wahnen als Andere, sein Dasein, seine Freiheit, sein Eigenthum geringeren Werthes anzuschlagen, als die ihren und die ihrer Glaubensgenossen. — Ob diese, vom moralischen und naturrechtlichen Gesichtspunkte, vom Standpunkte des Geistes des Instituts der Geschwornengerichte aus betrachtet, überaus erheblichen Gründe auch nach dem positiven Rechte juristisches Gewicht genug haben, um damit die Kassation eines gerichtlichen Verfahrens durchzusehen, oder besser noch durch eine vorher vorgeschützte Rekusation die förmliche Reprobation jenes Ausschließungs-Prinzips auf dem Justizwege zu bewirken, ist freilich eine schwierige, aber gewiß nicht schlechthin zu verneinende Frage. Es ist nicht zu bezweifeln, daß ein ähnlicher Grund, vor dem Französischen Kassationshofe oder dem höchsten Gerichtshöfe Englands geltend gemacht und mit gleich notorischen Thatsachen unterstützt, sehr erheblich befunden werden würde. Es ist bekannt, welche äußerste Vorsicht von den umsichtigeren Magistratspersonen in Irland in Beziehung auf das dortige Verhaltniß zwischen Katholiken und Protestanten angewandt wird, um^bei der Zusammensetzung der Geschwornengerichte jeden Verdacht der Parcheilichkeit zu vermeiden, und welche Wichtigkeit man den auf diesen Punkt bezüglichen Beschwerden beilegt. Freilich ist dort bas numerische Verhaltniß ein anderes, wie in unserem Falle, und die Sache gewinnt dadurch eine viel größere materielle Bedeutung; aber sollte das Wesen derselben dadurch verändert werden? — Vielleicht würde auch in Preußen das Einschlagen des gerichtlichen Weges bei einem vorkommenden Falle das geeignetste Mittel sein, um einen überaus wichtigen, ernsten Gegenstand mit der Würde und dem Grade der Oeffenklichkeit, die ihm gebühren, zur Sprache zu bringen. (Die Fortsetzung folgt.) Verhandlungen über'die Emancipation der Juden im Englischen Parlament. Zweite Lesung im Unterhause. Das Resultat der zweiten Debatte im Unterhause, die glanzende Majorität von 169, (nach anderen Blattern von 189) Stimmen gegen 62, die sich bei dev Abstimmung für den Vorschlag ergeben, ist unseren Lesern bereits aus' den Zeitungen bekannt und hat nicht ermangelt bei Allen, die sich zu den Prinzipien der Gewissensfreiheit bekennen, eine freudige Theilnahme zu erwecken. Die Debatte ist zu unbedeutend und zu sehr eine bloße Wiederholung des bei der ersten Gesagten, als daß eine wörtliche Mittheilung' derselben Interesse gewähren könnte. Den ersten Platz unter den Gegnern des Gesetzes nahm abermals Sir Robert Jnglis ein, der sich kurz faßte, und nichts neues vorbrachte. Nur berichtigte er in Folge einer unterdeß eingezogenen näheren Erkundigung dasjenige, was Grant in < Betreff der Stellung der Juden in Preußen angeführt hatte, und sprach von den hier geschehenen Rückschritten. Er hat darin ganz Recht: nur mußte freilich Grant's unschuldiger Zrrthum von einem jeden loyalen Manne getheilt werden, der, an Gesetzlichkeit gewöhnt, einen so grellen Zwiespalt zwischen Gesetz und Anwendung nicht zu ahnen vermag. Einen größeren faktischen Jrrrhum begeht aber, so viel wir wissen, Sir Robert Jnglis selbst, wenn er anführt, es seien schon 6 Juden in die Französische Deputirten-Kammer gewählt worden. Uebrigens ermahnt er seine Landsleute, weder an dem Verfahren Amerikas noch Frankreichs ein Beispiel zu nehmen. Unter den Vertheidigern des Gesetzes waren Dr. Lushington und der Minister Lord John Rüssel. Vergleicht man den geringen Aufwand von Zeit und Mühe, den diese Debatte in Anspruch genommen, mit der großen Gründlichkeit und Ausführ, lichkeit, die bei der ersten Debatte dieser Sache von ihren Vertheidigern gewidmet worden, vergleicht man ihn ferner mit der Fülle von Geist und Beredjamkeit, mit welcher bei der zweiten Debatte im Jahre 1830 die damals ruhmvoll unterliegende Minorität kämpfte, in deren Reihen sich fast alle die hervorragenden Helden der Englischen Freiheit auszeichneten, so muß man zu der Ueberzeugung gelangen, daß es die Sorglosigkeit eines gewissen Sieges war, welche geringere Anstrengungen für dieses Mal genügend erscheinen ließ. Und so kann auch wohl über das Resultat der dritten Debatte, die auf den 31. Mai festgesetzt worden, kaum ein Zweifel mehr obwalten. ■ 'v -!.- " ■ f " 1 ■ — ■;• . - « .. Gedruckt bei Hammer ich und L e s se r in Alton«.' i

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