Der Jude
- Journal
- Der Jude
- Volume
- 2 (1833)
- Issue
- Heft 4 (7.5.1833)
- Date
- 1833-05-07
- Page
- Seite 25 (sequence 1)
- Language
- German
- Belongs to
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Der Jude. Periodische Blätter für Religion und Gewissensfreiheit. In zwanglosen Abtheilungen herausgegeben von vr. G. Riesser. Zweiter 1 Band. Dienstag, den 7. Mai 1833. Mit Ltönigl. Dänischem Allerhöchstem Mrivilegio» Eigenthum des Herausgebers. Zn Commission bei I. F. Hammerich in Mona. Betrachtungen über die Verhältnisse der jüdischen Unterthanen der Preußischen Monarchie. (Fortsetzung.) Vollziehung des Edikts vom 11. Marz 1812. 5Bit finden im Anfänge der Heinemannschen Sammlung eine Reihe von Verfügungen, die Anwendung des Edikts vom 11. Marz 1812 betreffend, bis in das Jahr 1814 hinein, in welchem noch der Geist des Gesetzes selber und für alle zweifelhaften Falle die Tendenz zu einer gerechten, der Freiheit günstigen Auslegung vorwaltet. Von da an aber macht sich eine veränderte Gesinnung, eine eingetretene Reaktion, von welcher wir einen von dem Gesetzgeber offen ausgesprochenen Grund vergebens suchen, auf unverkennbare Weise bemerklich. Wir wollen uns Mühe geben, sie erst in ihren allmäligen Fortschritten zu verfolgen und demnächst ihre Natur zu erforschen. Die erste Thatsache, in welcher sie sich kund giebr, tragt einen für die Juden der Preußischen Monarchie um so empfindlicheren Charakter, als sie sich gerade an ein für ihr Vaterland überaus glorreiches Ereigniß anfchließt, und so, einen traurigen Zwiespalt zwischen Vaterlandsliebe und individuellem Ehrgefühle erzeugend, die Quelle des größten Ruhmes für das Vaterland und alle seine Angehörigen 2r Bd. für sie allein in eine Quelle der Kränkung und der Zurücksetzung verwandelt. Innerhalb der Granzen, in welche die Gewalt des Feindes das in den Staub getretene Preußen im Jahre 1812 eingeengt hielt, waren die Juden Bürger, Bürger des ganzen Staates; innerhalb der weiteren Gränzen, die der Much aller seiner Kinder dem Vaterlande wiedererkampft hatte, sollten sie es nicht sein. Das herabgewürdigte, eingeengte Preußen hatte sie anerkannt; Las erweiterte, ruhmgekrönte verstieß siel Zn Beziehung auf den großen Länderzuwachs nämlich, den Preußen in Folge des Befreiungs-Krieges erhielt, stellte die Regierung alsbald den Grundsatz auf, daß nicht nur auf die neu erworbenen, sondern auch auf die wieder eroberten Provinzen das Edikt vom Ilten Marz 1812 keine Anwendung finden, sondern, daß es da bis auf weiteres bei den Verhältnissen, in welchen sich die Juden zur Zeit der Uebernahme in jeder einzelnen Provinz befunden, sein Verbleiben behalten solle. So können die Preußischen Juden als ihr Vaterland im wahren Sinne des Wortes nur Las Preußen des Tilsiter Friedens betrachten, und in ihrer Erniedrigung lebt noch das einzige sichtbare Denkmal der Erniedrigung und der Zerrissenheit des Vaterlandes. Eine Sonderung, die eine weise Politik Ln allen andern Beziehungen, so weit es sich nur irgend wir den Rücksichten der Billigkeit vertrug» 4