Der Jude
- Journal
- Der Jude
- Volume
- 2 (1833)
- Issue
- Heft 3 (26.4.1833)
- Date
- 1833-04-26
- Page
- Seite 17 (sequence 1)
- Language
- German
- Belongs to
- journal issue
- OCR quality
- 95% known words query
- IRI
…/2542348-2542349-2542353--260-3526761- Visual Library
- page viewer of the UB Frankfurt
OCR text
Der Jude. Periodische Blatter für Religion und Gewissensfreiheit. In zwanglosen Abrheilungen herausgegeben von Dr. G. Riesser. Zweiter < Sand. Freitag, den 26. April 1833. Mit Wönigl. Dänischem Allerhöchstem Mrivilegio. Eigenthum des Herausgebers. In Commission bei I. F. Hammerich in Altona. Betrachtungen über die Verhältnisse der jüdü schen Unterthanen der Preußischen Monarchie. 28ir beginnen diese Arbeit unter dem Eindrücke einer zwiefachen Empfindung, des kaum vorübergegangenen augenblicklichen Entsetzens über das Ungethüm einer drohenden Unbill einerseits, und andrerseits des gemischten Gefühls von Billigung, Hoffnung und Unmurh, die wir aus einer lange fortgesetzten Betrachtung unseres Gegenstandes vermöge der schwankenden, mannichfach wechselnden ihm zu Theil gewordenen Behandlung geschöpft. Unseren Lesern wird die Quelle jener ersten Empfindung noch im Gedächtnisse sein. Der berüchtigte Entwurf einer Judenordnung, durch die Leipziger Zeitung zuerst dem Publikum mitgerheilt, hat einige Tage hindurch bei allen, auch den am wenigsten warmen Freunden der Gewissensfreiheit und der Gleichheit vor dem Gesetze eine Art von Grauen, wie über die Erscheinung eines der Nacht des Grabes entstiegenen Gespenstes, hervorgebracht, dessen sich, obgleich die Wenigsten an die Wahrheit der Sache glaubten, die Phantasie nicht erwehren konnte, die sich vor dem Grauenhaften, welches die Einbildung geschaffen, nicht minder, als vor dem wirklichen, entsetzt. Der Glaube an das vorherrschende Prinzip des Guten in dem Gange menschlicher Dinge, an die Gerechtigkeitsliebe der 2r Bd. Regierung eines mächtigen Staates, welcher sich in jenem Unglauben aussprach, ist durch den Erfolg mit Sieg gekrönt worden. Uebereinstimmende, aus den verschiedensten Quellen herstammende Nachrichten gestatten keinen Zweifel mehr darüber, daß an die Publikation eines jenem Entwürfe entsprechenden Gesetzes für die Preußische Monarchie nicht zu denken ist. Dennoch wird er uns einige Mühe kosten, — wir hoffen indessen, daß es uns gelingen wird, — uns bei der Verfolgung der Haupttendenz dieser Betrachtungen, der geschichtlichen und kritischen Darstellung des Verfahrens der Preußischen Negierung gegen ihre jüdischen Unterthanen vom Jahre 1812 an bis auf den heutigen Augenblick, jenes peinlichen Eindrucks zu erwehren. Um dazu besser im Stande zu sein, wollen wir die Beurtheilung jenes Entwurfs gänzlich von unserer übrigen Arbeit trennen, indem wir ihr am Schluffe derselben einen besonderen Abschnitt anweisen. Einer vorzüglichen Beachtung bleibt jener Entwurf immer noch würdig: einerseits als ein historisches Aktenstück, als eine dunkle Folie zu den Bestrebungen und dem Geiste des Jahrhunderts, andrerseits, weil von der Absicht der Einführung einer jenem Entwürfe ähnlichen Gesetzgebung in denjenigen seit dem Tilsiter Frieden neu acquirirten Provinzen, in welcher bis jetzt die Gesetzloflgkeit des Mittelalters unverändert fortbestanden, so daß für sie selbst ein 3