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Der Jude · 1832-12-28 · Heft 22 (28.12.1832) · p. Seite 170

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Journal
Der Jude
Volume
1 (1832-1833)
Issue
Heft 22 (28.12.1832)
Date
1832-12-28
Page
Seite 170 (sequence 2)
Language
German
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170 kommen ergeben waren; wie man mit Hülse dieser Kammer, die der Ausdruck einer betrügerisch verfälschten öffentlichen Meinung gewesen sei, die. Verfassung verletzt, eine ihrer wesentlichsten Garantien geschmälert habe; wie man nunmehr acht Jahre lang — nach den Worten des Abg. Welker in der Entwickelung seines Antrages auf Preßfreiheit — „ überall den Ser- „vilismus, den Knechtssinn, die ''Staatslakaien - Ge- „ sinnung zu befördern, zu erhalten und zu befestigen ge- „ sucht"; wie „ lange Jahre hindurch die Badische Verfassung eine Lüge gewesen;" wie man „den 8ten ^Theil der saueren Früchte des Volksschweißes an „ Nichtsthuer bezahlt" u. s. w.; wie dann erst durch die Bewegung der Gemüther, welche die Ereignisse Hes Jahres 1830 erzeugt, die Wahlkollegien und das ganze für seine Verfassung glühend begeisterte Volk wieder einigen Muth bekommen und seine alten freisinnigen Vertreter wiederum in die Kammer gesandt, die nunmehr zusammengekommen, um dem Reiche sklavischer Unterwürfigkeit und Korruption ein Ende zu machen und ein Reich der Freiheit und der Gerechtigkeit auf seinen Trümmern aufzubauen. In welcher Partie jener Schilderungen sollen nun meine armen geschmähten Badischen Glaubensgenossen die Ideale suchen, zu welchen sie sich emporzuschwingen haben, um in Masse der Tugend der Masse ihrer Unterdrücker gleich zu kommen? Sollen sie werden wie die Negierenden oder wie die Regierten? Sollen sie sich ein Muster nehmen an jenen Beamten, die sich zu Werkzeugen des Wrechts und der Verfälschung brauchen ließen, oder an dm Wahlberechtigten, die aus Feigheit ihr heiligstes Recht verläugneten und ihre Pflicht verpechen? Nein/ sie sollen, die eigne Unvollkommenheit in tiefster Seele erkennend, dem Ideale des Guten, wovon die Ahnung in jeder. menschlichen Brust ruht, nachstreben, wissend, daß ihre begünstigteren Mitbürger dieses Strebens nicht minder, als sie selber, bedürftig sind. Sie sollen ihre Gesinnung und ihr Thun veredlen um sich die Ruhe des Gewissens, die Achtung und Liebe der Menschen, das Wohlgefallen des höchsten Wesens zu erwerben; jeder Einzelne soll dahin streben, nach seinen besten Kräften in der bürgerlichen Gesellschaft zu nutzen, um einer erfreulichen Stellung in derselben, die.das Gesetz allein ihm nicht geben kann, würdig zu sein; aber sie sollen sich fern halten von dem so entwürdigenden, als unsinnigen Wahne,, als seien sie des Rechtes noch nicht würdig. Es giebt keine andere Würdigkeit zum Rechte, als die allgemeine Rechtsfähigkeit des Menschen, die nur durch Verbrechen verwirkt werden kann; die besondere Würdigkeit des Einzeln^ bestimmt seinen Lohn, seine Würde,, nicht das Recht, sich um diesen Lohn, um diese Würde zu bewerben, nicht das Recht, sich würdig zu machen, und dieses ist es, was uns bestritten wird. Wer uns das aber bestreitet, der raubt uns einen Theil unserer natürlichen Rechtsfähigkeit eben so gut, wie er sie uns ganz rauben würde, wenn er uns zu Sklaven machte, und, gleich wie die Sklaverei kein geringeres Unrecht ist, wenn sie zufällig an dem niedrigsten der Menschen, als wenn sie an einem Antisthenes verübt ward, so steht auch zu dem uns zugefügten Unrecht unsere Würdigkeit oder Unwürdigkeit in keinerlei Beziehung. Gäbe es aber eine Unwürdigkeit, wodurch die natürliche Rechtsfähigkeit gefährdet werden könnte , so würde sie gewiß nicht so wohl bei Denen, die ein Recht noch nie besessen, die sich weder dessen würdig zeigen, noch es durch Muth und Kraft hatten vertheidigen können, Statt finden, als bei Denen, die im Besitze desselben zu feige gewesen waren, um es zu vertheidigen: das hätte billig eine Kammer bedenken sollen, die die Theilnahme an den Rechten der Verfassung den Juden wegen mangelnder Würdigkeit verweigern zu können vergab, während sie die volle Verwirklichung und die Wiederherstellung einer verletzten Bestimmung jener Verfassung im Namen eines Volkes in Anspruch nahm, welches jene Verletzung stillschweigend geduldet, und durch die Wahlen, die es sich aufnöthigen ließ, selbst dazu mitgewirkt hatte. In der Zeit freilich, in welche jene Verhandlung fiel, während der Vorbereitungen zu dem Landtage von 1831 und der Dauer desselben, schienen die Bürger Badens, sich aufgerafft zu haben aus der langjährigen Schlaffheit und Vergessenheit ihrer Rechte; da schienen sie zu glühen von dem Eifer für Verfassung und gesetzliche Freiheit; da glaubten seine Vertreter dem Volke nicht süße Schmeicheleien genug sagen, ihm nicht Weihrauch genug streuen zu können, um es in der Kraft der Gesinnung zu erhalten, die da Noch that, um das vorgesteckte Ziel zu erreichen;

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