Der Jude
- Journal
- Der Jude
- Volume
- 1 (1832-1833)
- Issue
- Heft 21 (21.12.1832)
- Date
- 1832-12-21
- Page
- Seite 163 (sequence 3)
- Language
- German
- Belongs to
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163 / jeden Landes für ihre überflüssigen Produkte die vielen zum unentbehrlichsten Bedürfnis gewordenen Dinge, die sie nicht produciren, verschaffen können, so daß gerade im Handel die hauptsächliche Abhülfe zu suchen ist? Und wenn wir die große Menge von Gewerben, die noch außer dem eigentlichen Handel nicht producirend, sondern der Erleichterung des Verbrauchs oder einer der anderen vielen Notwendigkeiten des bürgerlichen Lebens gewidmet sind, mit jenem zusammenstellen, und sich das Resultat ergiebt, daß ein sehr beträchtlicher Theil, vielleicht die Hälfte oder ein Drittheil der Einwohner diesen Gewerben obliegt, wen will man dann überreden, daß das allgemeine Interesse bei der Frage betheiligt sei, ob ein Sechszigtheil derselben — so groß ist die Jüdische Bevölkerung in Baden — der einen oder der anderen Hälfte angehöre? Wenn man die Leute so reden hört, sollte man glauben, außer den Juden gebe es nichts als Acker- und Zimmerleute im Staate, und Alles käme darauf An, die Zahl der Arbeiter — im engsten Sinn — um einige zu vermehren. Wenn gewissenlose Schriftsteller das Volk damit gegen die Juden zu hetzen suchen, daß sie ihnen vorstellen, diese arbeiteten nicht, lebten also von der Arbeit Anderer, so sollten Besonnenere doch bedenken, wie gefährlich es ist, die Leidenschaften der. arbeitenden Classen gegen die nicht arbeitenden aufzubringen, von denen die Juden im schlimmsten Fall nur einen unendlich geringen Theil ausmachen. Es versteht sich, daß der Begriff der Arbeit hier immer in seinem ganz äußerlichen und unwesentlichen Sinne für körperliche Anstrengung zu ^nehmen ist; bfcrm, nehmen wir ihn in seiner wesentlichen Bedeutung, wo er nur dem Müssiggange gegenübecsteht, so giebt es bestimmt unter keiner Religionsparthei weniger nicht Arbeitende, als unter den Juden. Ganz besondets verwirrend zeigt sich die Einmischung von persönlichen Beziehungen da, wo es sich um die Lösung der an sich schon schwierigen Frage handelt, in wie weit der Staat, abgesehen von unerlaubten, unredlichen Handlungen, aus vormundschaft- * llcher Vorsorge für seine Angehörigen die Freiheit des Verkehrs hemmen soll. Hier wird man anstatt nützlicher durchgreifender Maaßregeln immer nur zu ungerechten einseitigen Vorwürfen kommen', so lange man die Personen nicht aus dem Spiele läßt. Ich hebe hier nur den EKren vielbesprochenen Punkt wegen des Hausirhandels hervor. Daß dieser absolut verboten und aus dieses Verbot strenge gehalten werden kann, .zeigt das Beispiel von Preußen und von Baiern; in wie fern ein solches Verbot zweckmäßig tst, iss hier der Ort nicht zu untersuchen. Wo er aber faktisch, gestattet, wo er, wie in Bsden, nur solchen Beschränkungen unterworfen wird, die lediglich das Interesse des ansässigen Kaufmanns, nicht das der Käufer im Auge haben, da ist es eine Ungerechtigkeit, wenn man ihn gerade den Juden zum Vorwurf macht. Durch ganz Baden hausiren Schwarzwälder mit hölzernen, Tyroler mit wollenen Maaren, und ich weiß aus Erfahrung, daß Beide, schlau von Natur, die an den Juden für so gefährlich gehaltene Ueberredungsgabe und Zudringlichkeit in nicht geringerem Grade, als Jene besitzen. Es giebt Hunderte von Familien in Baden, welche, zum Theil selbst ohne festen Wohnsitz, das ganze Jahr über von einem Markte zum anderen ziehen, und die geringfügigsten Gegenstände vertrödeln. Was ist denn am Ende der s. g. Nothhandel, den man immer als einen ganz eigenthümlichen Erwerbzweig der Juden darstellt, obgleich er sich meist in allerhand kümmerliche Erwerbarten , die auch von Christen getrieben werden, auflvsen laßt? Dle Gesetzgebung Karl Friedrichs *) fyatto in diesen Purckten bereits den richtigen Standpunkt genommen, indem sie Alles aus allgemeine fest bestimmte/ für Christen und Juden gleichartig geltende Normen und Verbote zurückführte; wenn auf diese Verbote nicht gehalten worden, so ist das nicht die Schuld der Juden, sondern der Obrigkeit, und eine im Interesse Jener beklagenswerthe Nachlässigkeit. Man verschaffe jenen allgemeinen gesetzlichen Bestimmungen durch gesetzliche Mittel allgemeinen Gehorsam und lasse die Eigenschaft des-Juden, wie es das Gesetz will, ganz aus dem Spiele, die eben so wenig mit dieser Sache, als der Nothhandel mit der Frage der Ausschließung der Juden von politischen Rechten das mindeste zu thun hat. Wer diesen Weg einschlägt, der meint es redlich mit der Freiheit und dem öffentlichen Besten, er wird keinen Vorwurf von uns hören, zu wessen Nachtheil auch *) M. s. das Großherzoglich Badische Edikt die bürger lichen VerhäPriffe der Juden betreffend vom 13. Januar 1809, §.19 bis 22. bes. §. 26. in den Aktenstücken von Buchholz, S. 115 u. fg. 91* *** X