Der Jude
- Journal
- Der Jude
- Volume
- 1 (1832-1833)
- Issue
- Heft 17 (6.11.1832)
- Date
- 1832-11-06
- Page
- Seite 136 (sequence 8)
- Language
- German
- Belongs to
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136 bürdet, selbst über Euch nehmen, daß Ihr, ohne mit beispielloser Frechheit gerüstet zu sein, selbst auf einzelne Beispiele des von Juden betriebenen Wuchers — wie es in den vorliegenden Verhandlungen geschehen — Hinweisen dürstet? Ich habe z. B. nirgends einen so schamlosen, so notorischen, dem Gesetz gegenüber so verbrecherischen, der Sittlichkeit so gefährlichen Wucher treiben sehen, wie er in einer Badischen Universitätsstadt von einem christlichen Kaufmanns mit der größtenteils unmündigen, durch allgemeine wie durch besondere Gesetze dagegen geschützten akademischen Jugend viele Jahre hindurch getrieben worden und vermuthlich noch getrieben wird. Nun? Warum füllt Ihr nicht auch hier die Lücken, die die strafbare, verächtliche Schlaffheit in der Vollziehung der Gesetze entstehen läßt, durch politische Maßregeln aus? Warum belegt Ihr nicht die Glaubensgenossen, die Mitbürger jenes Individuums, die Behörden, die jenem Unfug mit befremdender Nachsicht Zusehen, mit dem politischen Interdikt? — Ich fühle, indem ich dieses niederschreibe, nicht nur die volle moralische und rechtliche Verantwortlichkeit, die ich wissentlich und willig übernehme, sondern ich fühle auch vollkommen das Unerfreuliche, das Ungeziemende, ja das Widrige, das in einer solchen Argumentation, in solchen Repressalien liegt. Aber wir sind leider in die traurige Nothwendigkeit versetzt, unsern Gegnern die schmähliche Weise, wie sie seit undenklichen Zeiten gegen uns verfahren, endlich einmal zurückzugeben, damit sie ihre ganze Häßlichkeit einsehen lernen. Die unselige, so tief eingewurzelte Gewohnheit, alle Vergehen jedes einzelnen Juden der Gesammtheit oder gar der Religion aufzubürden, seine Tugenden aber ihm selbst als „ Ausnahmen" zuzuschreiben, hat die moralische Gesinnung vieler Christen gegen die Juden verderbt, und ihr gerades Urtheil verrückt. . Wenn nun dieselbe Verkehrtheit sich auch in dem Gebiete der rechtlichen Frage geltend zu machen und verderbliche Resultate zu erzwingen droht, so wird man es uns nicht verargen, wenn wir uns ihr hier mit aller Kraft entgegensetzen, und unsere Vertheidigung keine andere Granze,/als die der Wahrheit, kennt. Fürwahr, wenn wir gegen die Christen und das Christenthum so verführen, wie jene häufig gegen uns und gegen das Judenthum verfahren, wenn wir bei den Lastern und Schlechtigkeiten der Einzelnen an die Religion und an die Gesammtheit ihrer Bekenner dächten, wenn wir diesen einen Makel anheften wollten, so oft unser Blick auf einen der tausend Aufenthaltsorte der Sünde und der gerechten Strafe fällt — wenn wir so verführen, bei'm Himmel, man würde uns für's Tollhaus reif erklären, und man würde volles Recht dazu haben! Und giebt es auch nur Einen Menschen von gesunder Urtheilskrast, der in der Ausschließung von den edelsten Rechten, von solchen Rechten, denen erst Würdigkeit und Anerkennung Realität verleihen, auch nur ein schwaches Palliativ gegen unredlichen Erwerb säbe, den nicht vielmehr geringes Nachdenken zu der Ueberzeugunz führte, daß die Neigung zu dem letzteren durch jene Ausschließung gefördert werden muß. Die öffentliche Achtung, das Vertrauen der Mitbürger und seine ehrenvollen Beweise sind der natürliche Lohn der Rechtlichkeit, der Uneigennützigkeit, des Eifers für das öffentliche Wohl: so wie Ihr ihn diesen Tugenden in Beziehung auf eine bestimmte Menschenklasse entzieht, gebt Ihr der Unredlichkeit, der Verderbtheit, der Selbstsucht vor ihnen ein Privilegium: das ist eine alte, oft wiederholte, aber selten beherzigte Wahrheit! Könnt Ihr Euch zu dem Gedanken der Gleichheit der Rechte wie der Strafen nicht erheben, so seid doch wenigstens darauf bedacht, anstatt dieses Systems, das mit der Tendenz selbst, die Ihr vorschützt, in so grellem Widerspruche steht, ein anderes zu erfinden, das doch mindestens für den „Wucherer", den Ihr bei der ganzen Untersuchung mit so großer Vorliebe voranstellt, nicht minder drückend ist, als seinem redlichen, geachteten Glaubensgenossen. Ein solches System würde Euch freilich wenig helfen: denn der Unredliche würde bald über die Gränze hinausspringen, an welcher der Gewissenhafte stille steht; aber es würde uns von lästiger Gesellschaft befreien und die Sache vielleicht eher in ihr wahres Licht stellen. „ (Die Fortsetzung folgt.) Gedruckt bei Hammerich und Lesser in Alton«.