Der Jude
- Journal
- Der Jude
- Volume
- 1 (1832-1833)
- Issue
- Heft 13 (11.9.1832)
- Date
- 1832-09-11
- Page
- Seite 102 (sequence 6)
- Language
- German
- Belongs to
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102 auch der Zugang zu den anderen Erwerbsarten des bürgerlichen Lebens versperrt ist, und es ist die allerseltsamste Logik, mit solchen Argumenten die Fortdauer eben dieser Beschränkung rechtfertigen zu wollen. Erst gestatte man den Juden die freie Wahl jedes erlaubten Erwerbs; dann frage man die Erfahrung, ob sie sich dieser Freiheit bedienen; dann wende man im ungünstigen Falle die gesetzlich zustehenden Zwangsmittel an, indem man ihnen jede im Allgemeinen verbotene Erwerbsart strenge untersagt und das Bürgerrecht an einen ordentlichen Erwerbzweig knüpft, als welcher natürlich der ordentliche Handel auch betrachtet werden muß: kurz, man behandle sie nach gleichen Grundsätzen mit allen übrigen Bürgern; man erlaube ihnen, was Allen erlaubt, man verbiete ihnen, was Allen verboten ist, wenn selbst ein solches Verbot sie für den Augenblick harter träfe; und es kann darin bei einer strengen Handhabung der Gesetze kein Grund zur Klage vorhanden seyn." „Daß sich die Badischen Juden nicht als Bürger des Staates, sondern als zu einer besonderen Nation gehörend betrachten, hat freilich Herr Dr. Paulus in Heidelberg behauptet, aber die Gesammtheit der Juden protestirt dagegen, dort, wie in anderen Landern, durch Wort und That. Alles, was an eine politische Trennung irgend erinnerte, und wovon der .Grund nicht in der Religion der Juden, sondern in der Sonderung, in welche man sie in früheren Jahrhunderten gewaltsam bannte, zu suchen ist, wie ihre Autonomie, ihre eignen Gerichte, — die übrigens in den früheren aus dem Mittelalter hervorgegangenen Verhältnissen, wo jeder Stand, jede Zunft ihre Autonomie hatten, keine Anomalie waren, — ist von den Juden, wo man es forderte, bereitwillig, ohne das mindeste Widerstreben, aufgegeben, jede Bürgerpflicht, von welcher sie früher dispensirt waren, ist bereitwillig von ihnen übernommen worden. In Hannover, wo die Juden bis jetzt noch vom Kriegsdienst eximirt sind, haben sie sich zur Uebernahme dieser Pflicht erboten, und sie werden den Tag segnen, an welchem ihnen mit der Ertheilung gleicher Rechte auch gleiche Pflichten mit ihren christlichen Mitbürgern werden auserlegt werden. Man muß also, um gerecht zu seyn, nicht sagen, daß die Juden sich selbst nicht als Bürger des Staates, sondern als Theil einer besonderen Nation betrachten: sondern daß sie von ihren feindlichsten Gegnern so betrachtet werden, denen es aber nie gelingen wird, ihren Gesichtspunkt nach natürlichen Rechts- Grundsätzen oder geschichtlich zu rechtfertigen." Es heißt in dem Protokoll der Debatten weiter: „Herr Rumann versicherte zwar, daß in Kurhessen und Würtemberg günstigere Resultate bemerkt seien. Der Zudrang der Juden zu Handwerken habe dort bedeutend zugenommen, und Viele betrieben Ackerbau mit großem Erfolge. Gleichwohl dürsten alle Maaßregeln, die man jetzt ergreifen wolle, nur als vorbereitende Maaßregeln zur Erziehung der Heranwachsenden Generation angesehen, und deshalb besonders aus Verbesserung des jüdischen Unterrichts ger richtet werden müssen." Die Bemerkungen sagen darüber: „Wir theilen die Wünsche des Herrn Rumann für die Verbesserung des Unterrichts der Heranwachsenden jüdischen Generation vollkommen, und wünschen, daß darauf thatiger, als bisher, von Seiten der Regierung eingewirkt werde. Es wäre vielleicht anzurathen, daß ein gewisser Grad von Bildung, insbesondere die Fähigkeit, Deutsch zu lesen und zu schreiben, künftig zur Bedingung der Niederlassung gemacht werde, — eine Bedingung übrigens, der wohl die jüngere Generation bereits von selbst genügt, — wie denn ähnliche Prüfungen in Baiern und Würtemberg für angehende Handelsleute überhaupt angeordnet sind. Bei der Beurtheilung des jetzigen Standes der Bildung unter den Juden im Ganzen, scheint man uns aber oft ungerecht zu sein und manche sehr wesentliche Umstände außer Acht zu lassen. Daß die Bildung der Juden in Deutschland in den letzten 30 Jahren bedeutende Fortschritte gemacht, kann kein unparteiischer Beobachter in Abrede stellen. In denjenigen Zweigen höherer Thätigkeit, die ihnen nicht durch das Gesetz verschlossen sind, sehen wir Juden mit gleicher Fähigkeit und gleicher Anerkennung, wie ihre christlichen Genossen, arbeiten. Das einzige Fach der Art, das den Juden immer und allenthalben offen stand, ist die ausübende Arzneikunde, und wir sehen an allen Orten jüdische Aerzte gleicher Achtung und gleichen Vertrauens mit den christlichen genießen. Dasselbe ist an den Orten der Fall, wo Juden zur Advocatur zugelassen werden. Man darf es ferner nicht übersehen, daß die t