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Der Jude · 1832-09-11 · Heft 13 (11.9.1832) · p. Seite 97

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Journal
Der Jude
Volume
1 (1832-1833)
Issue
Heft 13 (11.9.1832)
Date
1832-09-11
Page
Seite 97 (sequence 1)
Language
German
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Der Jude. Periodische Blätter für Religion und Gewissensfreiheit. In zwanglosen Abtheilungen herausgegeben von Dr. G. Riesser. »-&■ Dienstag, den 11. September 1832. Mit Wönigl. Dänischem Allerhöchsten Wrivilegio. Eigenthum des Herausgebers. In Commission bei I. F. H a m m e r i ch in Altona. H a n n o v e r. I8ir sind bisher dem Gange der öffentlichen Verhandlungen über die bürgerliche Gleichstellung der Juden in solchen Staaten gefolgt, wo die Gesetzgebung schon früher ein'ge mehr oder weniger bedeutende Schritte, um sich diesem Ziele zu nähern, gethan hatte, und es sich daher um die Vollendung des bereits Begonnenen handelte. Wir kommen nun aber auf einen der wenigen Staaten, wo der Geist der Gesetzgebung auf die Verhältnisse der Juden noch auf keinerlei Weise Einfluß geübt, wo der Zustand derselben durchaus nicht als der Ausdruck weder der richtigen noch der verkehrten Ideen, weder der humanen, noch der inhumanen Gesinnungen unserer Zeit zu betrachten ist, sondern auf einem sinnlosen Chaos verworrener Bestimmungen beruht, die nicht aus dem Geiste eines Gesetzgebers hervorgegangen, sondern, ganz außerhalb des Gebietes der Gesetze liegend) als ein Ueberbleibsel der Gesetzlosigkeit einer entschwundenen Zeit, als ein Erzeugniß des anarchischen Despotismus der Feudalgewalt zu betrachten ist. Wenn auch die gesetzgebende Gewalt in vollem Maße die Verantwortlichkeit für einen solchen Zustand tragt, weil sie ihn unverändert läßt, so ist es doch erfreulich, daß man den Geist der Zeit von jeder Verantwortung dafür lossprechen kann, da die Gesetzgebung ihm noch gar keinen Einfluß auf ihre Entwickelung verstattet hat. So beklagenswerth die Fortdauer eines Zustandes ist, dessen Entstehung wir uns nur als .das Werk der vollkommensten Barbarei denken können, dem, wenn ec sich nicht auf historischem Wege sehr leicht durch die Nachweisung seiner gänzlichen Sinn- und Zwecklosigkeit rechtfertigen könnte, kein anderer Zweck als der der Entwürdigung und sittlichen Verderbung Derer, die er in seinen schmählichen Fesseln gefangen hält, untergelegt werden könnte; so ist doch das Vorhandensein desselben sehr zu beachten als ein geschichtliches Denkmal für den Geist der Beschränkung überhaupt, als ein. Anhaltpunkt der Beurtheilung anderer Systeme geringerer Beschränkungen. Wir werden auf dieses Moment nächstens ausführlicher zurückkommen bei der Beleuchtung der Einwendungen gegen den bürgerlichen Erwerb der Juden; hier genüge vorläufig eine Bemerkung. Alle ohne Ausnahme, die seit 50 Jahren über die Stellung der Juden eine Meinung, wohlwollend oder feindselig, geäußert haben, stimmen darin überein, daß die Juden veranlaßt werden müssen, sich anderen Erwerbszweigen, als dem Handel, zu widmen. Dieses Erforderniß erschien Allen so unerläßlich, daß dieses Ziel nicht nur das Argument der Freunde der Gleichstellung der Juden, sondern auch mit Hülfe von allerhand Verdrehungen das Losungswort ihrer Gegner 13

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