Der Jude
- Journal
- Der Jude
- Volume
- 1 (1832-1833)
- Issue
- Heft 12 (7.9.1832)
- Date
- 1832-09-07
- Page
- Seite 92 (sequence 4)
- Language
- German
- Belongs to
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/ Antrag gebrachte Weise in Baden zur Sprache kommen, die Badischen Juden die Regierung durchaus Hinweisen müssen, wenn sie redlich zu Werke gehen und nicht die Vorurtheile der gesetzgebenden Gewalt zu illusorischen Concessionen, die den Zweck, welchen man dabei im Auge hat, auf keine Weise erreichen können, benutzen wollen. Es ist dieses der Jrrthum, wodurch man allein im Stande war, diesen Punkt mit dem vorhin behandelten in Berührung zu bringen, indem man behauptete, es sei die Beobachtung des Ceremonialgesetzes, es sei insbesondere die Feier des Sabbath am siebenten Wochentage, die die Juden abhalte, Handwerke und Ackerbau zu treiben, und sie an die ausschließende Betreibung des Handels binde. Diese Behauptung ist durch häufige Wiederholung zu einem der Gemeinplätze geworden, deren sich ein Jeder, wo es ihm gerade Noch thut, bedient, und den Beweis, als von etwas sich von selbst Verstehendem, schuldig bleibt. Ich glaube auf dem Wege der Untersuchung und der Erfahrung darthun zu können, daß diese Ansicht, die den Juden so oft vorgesprochen worden, daß sie am Ende daran zu glauben angefangen, ohne alle Grundlage ist, und lediglich auf der so sehr gewöhnlichen Täuschung beruht, die uns verleitet, Verhältnisse, die wir Ln der Wirklichkeit Zusammentreffen zu sehen gewohnt sind , ohne weitere Prüfung in das Verhaltniß von Ursache und Wirkung zu bringen. Man glaubt hier genug erwiesen zu haben, wenn man gezeigt hat, daß der Handwerker z. B. durch die Sabbathfeier in mancher Beziehung genirt, daß er dieser oder jener Unbequemlichkeit, dieser oder jener möglichen Verhinderung am Erwerb ausgesetzt ist. Daß solche Falle eintreten können, kann nicht gelaugnet werden, wenn es gleich an sich gewiß und durch die Erfahrung bestätigt ist, daß die hier obwaltenden Schwierigkeiten durch ernsten Willen und rüstige Thätigkeit leicht zu besiegen sind, und es mag dieser Umstand allerdings Denen als ein Gegenstand des Vorwurfs gegen die Religion erschienen, die bei der ganzen Prüfung von der, Idee einer freilich noch zu erfindenden Normal - Religion . ausgehen , deren höchster Grundsatz der ist, daß sie ihre Bekenner in keinerlei Weise geniren dürfe. Aber man übersieht hier den in der Schlußfolge überaus wesentlichen Umstand, daß dieselben Schwierigkeiten im Durchschnitt im gleichen Grade bei den Erwerbzweigen, von welchen die Juden sich seit Jahrhunderten ernährt haben, bei den meisten Arten des Handels, bei der Arzneikunde, Statt finden, daß es hier gleicher Anstrengungen, gleicher Aufopferungen und Entsagungen bedarf, um die strenge Beobachtung des Sabbaths mit der Ausübung des Berufs zu vereinigen. Die Wahrheit dieser Behauptung zeigt sich, so wie man bei dieser durchaus praktischen Frage von dem Gebiete allgemeiner Redensarten in das Detail der Erfahrung übergeht. Der Handwerker wird durch nichts gehindert, wenn er einmal selbstständig geworden, in seiner Werkstatt am Sonntag statt des Samstages zu arbeiten, und es ist kaum ein Fall gedenkbar, wo ihm aus diesem Verhältniß ein Nachtheil erwachsen könnte. Der Kaufmann hingegen, der einen offenen Laden hat, der von dem steten Verkehr mit seinen christlichen Mitbürgern lebt, kann den am Sabbath versäumten Gewinn am Sonntag nicht nachholen; gerade er hat immer einen unersetzlichen Verlust bei der Sabbathfeier, den er sich gefallen läßt, so lange er sich durch seine religiöse Ansicht dazu verpflichtet glaubt, dessen er sich aber alsbald, wie einer sehr drückenden Last, entledigt, sobald seine Ueberzeugung sich verändert hat. Die Erfahrung lehrt uns, daß die Zunahme der jüdischen Handwerker mit der Abnahme der Strenge der Sabbathfeier durchaus nicht in geradem Verhältnisse stehen, daß beide auf ganz verschiedenen, von einander ganz unabhängigen Verhältnissen beruhen. Von der beträchtlichen Anzahl der jüdischen Handwerker im Königreich Baiern z. B. mag unter zwanzigen kaum Einer sein, der am Sabbath arbeitet, während in großen Handelsstädten, z. B. in Hamburg, etwa die Hälfte der Kaufleute, am Sabbath Geschäfte treibt, und, wie sich die Verhältnisse heutzutage gestaltet haben, ohne einen erheblichen Verlust es nicht unterlassen könnte. Schwieriger, als nach erlangter'Selbstständigkeit, ist freilich dem Handwerker Mährend seiner Vorbereitungsjahre, besonders da, wo Zunftgesetze die Formen zur Erlangung der Meisterschaft vorschreiben, die Beobachtung der Ceremonial - Gesetze. Indessen beweist das Beispiel von Hunderten jüdischer Handwerker, z. B. in Baiern, die wahrend ihrer Lehr- und Wanderjahre sich strenge an die Sabbathfeier und an