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Der Jude · 1832-06-08 · Heft 7 (8.6.1832) · p. Seite 50

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Journal
Der Jude
Volume
1 (1832-1833)
Issue
Heft 7 (8.6.1832)
Date
1832-06-08
Page
Seite 50 (sequence 2)
Language
German
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ihm als ein guter Bürger geachtet. Gerade -er ume gekehrte Fall findet bei religiösen Vorschriften Statt. Hier ist das Gewissen des Einzelnen seine erste und letzte, seine einzige Instanz;' hier ist die Thal ohne Ueberzeugung nichts; hier karrst daher die erstere so wenig wie die letztere durch ein Zwangsgesetz, welches das eigene Urtheil ausschlösse, bewirkt werden. Bei der Vermengung geistiger Macht mit irdischer Gewalt, wie sie durch Jahrhunderte hindurch in den Staats- Religionen geherrscht hat, ist freilich dieser Gegensatz, oft genug verloren gegangen, und die Verwirrung dieser beiden Gebiete scheint in vielen Köpfen so tiefe Wurzeln geschlagen zu haben, daß sie sich gar nicht davon los machen können; es ist aber setzx hart, wenn auch hier wieder wir gerade darunter leiden sollen; denn bei uns steht gewiß den Vorschriften der Religion keinerlei Gewalt ^ur Seite, die über ihre Beobachtung wachen' könnte; und wir wünschen^uns dazu Glück, da eine solche Gewalt den Grundsätzen einer wahren freien Gottesverehrung durchaus widerspricht. Es ist freilich eine auf bestimmten Grundsätzen ' einer positiven Religion gegründete Autorität denkbar, die auf das Gewissen ihrer Bekenner Einfluß üben könnte in der Art, daß sie sich»durch ihren Ausspruch von der Erfüllung einer religiösen Pflicht dispensirt glaubten. Eine solche Autorität müßte aber neben der Macht zu lösen auch die Macht zu binden besitzen: * denn das religiöse Gewissen läßt nicht mit sich spielen, und nimmt nur von derjenigen Macht einen Erlaß an, von der es auch einen Befehl annehmett würde. Eine solche Autorität kann ferner nur da Einfluß 'üben, wo es sich um einzelne Auslegungen und Exemtionen innerhalb des gegebenen Systems, aus das sich ihr Gewicht im Ganzen stützt, nicht aber, wo es sich um das System selbst handelt. Das religiöse Gewicht, das eine unter den Jüden herrschende Ansicht in gewissen Beziehungen einer zahlreichen Versammlung von Schriftgelehrten beilegt, kann mithin da auf keine Weise Ln Anspruch genommen werden, wo von der religiösen Bedeutung des gesammten mosaischen Ceremonial - Gesetzes, von dessen Abschaffung 'aus rein rationalen Gründen oder aus Gründen der Zweckmäßigkeit die Rede ist. Die hier zu beantwortende Frage ist keine andere, als die, ob Vorschriften, die Jedem, der an den göttlichen Ursprung der Bibel glaubt, als göttliche Gesetze erscheinen müssen, für Die, denen sie gegeben, ohne von einer gleich göttlichen Autorität aufgehoben zu sein, bindend zu sein aufhören können, oder nicht? ja, sie hängt — verhehlen wir es uns nicht — mit der Frage über den göttlichen Ursprung der biblischen Schriften selbst auf's genaueste zusammen. Wenn wir nun gleich die menschliche Vernunft für durchaus kompetent halten, um diese Fragen zu untersuchen, so kann doch nur sein Gewissen und seine^ religiöse Ueberzeugung hier für jeden Einzelnen entscheiden. Keine Synode von Rabbinen, keine Versammlung gebildeter Israeliten, keine noch so überlegene Majorität könnte hier den Ausspruch des Gewissens ersetzen oder auch nur ihm zu Hülfe'kommen. Eine vernünftige auf Gründen beruhende Ueberzeugung wird dadurch um kein Haar breit vernünftiger, daß sie von Mehreren, die sie längst hegen, zugleich ausgesprochen wird. Wer aber, um in religiösen Dingen seiner Ueberzeugung zu folgen, einer religiösen Autorität bedarf, weil er der Vernunft allein nicht gehorchen zu dürfen glaubt, Der wird Kiese Autorität nicht darin finden, daß Andere aus gleichen Gründen mit seiner Meinung übereinstimmen, Der wird die Vernunft Anderer, nicht bloß darum, weil sie die Vernunft Anderer ist, über seine eigene setzen. Hatte unter 100 nur Einer eine freiere Ueberzeugung, so würde er ganz mit demselben Rechte nach dieser Ueberzeugung handeln und der Beobachtung der Ceremonial-Gesetze entsagen, als wenn die übrigen 99 seine Meinung theilten, so wie im umgekehrten Fall ein Einziger unter 100, der sich zu der strengeren Meinung bekennte, in der abweichenden Ansicht der 99 keinen Grund 'finden würde, der seinkgen nicht zu folgen. Es ist ein absurdes Unternehmen, den Autoritäts-Glauben zu Hülfe zu rufen, um Ansichten zu verbreiten, deren Gewicht lediglich auf ihrer Vernünftigkeit beruhen soll. Wenn 39 gebildete Jsraeliten- Versammlungen in 39 Deutschen Staaten erklärten, daß ihre respektiven Mitglieder, die einen diese, die anderen jene Ceremonie für überflüssig halten, so würde dadurch in dem wahren inneren Stand der Dinge nicht das Mindeste verändert werden; Jeder würde nachher Dasselbe thun und lassen, was er vorher gethan und gelassen. Dieses Verhältniß würde auch dadurch nicht anders werden, daß man die Versamm-

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