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Der Jude · 1832-06-01 · Heft 6 (1.6.1832) · p. Seite 48

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Journal
Der Jude
Volume
1 (1832-1833)
Issue
Heft 6 (1.6.1832)
Date
1832-06-01
Page
Seite 48 (sequence 8)
Language
German
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48 gesetze nicht beobachten, denen der Sabbath kein Hinderniß bei ihren bürgerlichen Beschäftigungen ist, die ihre Kinder nicht beschneiden lassen würden, wenn sie durch diese Unterlassung nicht mehr verhindert würden, sie Ln den Grundsätzen der reinen.mosaischen Religion erziehen zu lassen. Dieses Ablassen von dem Ceremonial- Gesetz erscheint Einigen als eine totale Abweichung von dem Wege der. geoffenbarten Religion oder der Religion überhaupt, Anderen als ein bloßes Verwerfen unwesentlicher vergänglicher Formen, wodurch das Wesen der Religion um so reiner glänzt. Wir fühlen uns nicht berufen, über den Werth dieser entgegengesetzten Meinungen zu richten; der Abstand zwischen beiden ist nicht größer, als er heutzutage bei der vorherrschenden. freien Entwickelung subjektiver Religions-Meinungen auch zwischen den Bekennern anderer Konfessionen, oft selbst in wesentlicherer Richtung, Statt findet. Unter diesen Umständen wäre es möglich, daß Einige von Denen, die gegen jene Formen gleichgültig sind, auf den Gedanken kämen, es sei doch das Geratenste, der gesetzgebenden Gewalt Das, was sie, gleichviel ob mit Recht oder mit Unrecht, verlange, da sie doch einmal die Macht in Händen habe, zu bewilligen, um ihr den Vorwand zur weiteren Rechts-Entziehung zu benehmen; weil es ja doch hart sei, daß sie, die mit jenen Bewilligungen gar keine Ueberzeugung zum Opfer brächten, gar nichts versprächen, was sie nicht längst leisteten, der Meinung Anderer wegen, noch länger leiden sollten. Manche werden vielleicht wähnen, es bedürfe nur einer Trennung der Anhänger der verschiedenen Meinungen vpn einander, um für die sogenannte aufgeklärte Parthey volle Bürgerrechte zu erlangen, und werden daher auf eine solche Trennung hinarbeiten. Andere Wohlwollendere werden sich abmühen, auch den Andersdenkenden einige, wenn auch geringere Konzessionen abzugewinnen: eine Mühe, die, sobald bürgerliche Interessen in's Spiel gebracht werden, an einem gerechten Widerstande unfehlbar scheitern wird. Unter diesen Umständen ist es unerläßlich, daß wir neben der Frage, ob die Forderung einer Reform als Vorbedingung der vollen Gleichstellung gerecht ist, auch die beantworten, ob es klug, ob es ausführbar, ob es einer guten Sache würdig ist, eine solche Forderung zu bewilligen. Wir müssen uns also zuvörderst darüber Rechenschaft geben, ob jene Forderung auf einer klaren, richtigen Ansicht beruht, mit welcher eine definitive Verständigung allein möglich ist; mit anderen Worten, ob Diejenigen, deren Willen wir uns zu unterwerfen geneigt sein könnten, auch wirklich wissen, was sie von uns wollen. Einiges Licht möchte hier der Umstand geben, daß gerade dieselben Männer, die die angegebenen Gebräuche für ein großes Uebel, für ein schweres Hinderniß der bürgerlichen Vereinigung gehalten wissen wollen, jenes individuelle auf dem Grunde vernünftiger Ueberzeugung beruhende Lossagen von denselben nicht nur durchaus nicht in Anschlag bringen, sondern selbst erhebliche Einwendungen dagegen Vorbringen. So wird unter andern auf S. 298 der Debatten, um zu zeigen, daß ein Jude bei dem bestehenden Zustande der Dinge nicht Beamter werden könne, gesagt: „Entweder müsse „er seinen Sabbath halten, und dann schließe er sich „selbst vom Amt aus, oder wenn er ihn nicht halte, „so habe .er den Stab selbst über sich gebrochen: „Jude wolle er sein, und halte eines der „noch bestehenden Gesetze seines Glaubens „nicht." Diese Worte scheinen mir den Grundirrthum, auf welchen sich die ganze Ansicht stützt, am schärfsten zu bezeichnen. (Die Fortsetzung folgt.) In No. 5 sind folgende Druckfehler zu verbessern: S. 37, Spalte 2, A. 24, statt Gleichstellungsrecht l. Gleichstellungsgesuch. S. 38, Note 2, Z. 2, statt Sanchadrin l. Sanhedrin. S. 40, Sp. 2, Z. 17 von unten, statt da l. die. Von dieser Zeitschrift erscheinen bis Ende dieses Jahres in kurzen Zwischenräumen von 8 —14 Tagen 26 Nummern, jede einen Bogen in gr. 4. stark, welche zusammen einen Band bilden. Der Abonnementspreis, welcher erst bei Ablieferung der letzten Nummer bezahlt wird, für den Band ist 2 Rthlr. 12 gr. (in Hamburg 5 #), zu welchem Preise diese Zeitschrift durch alle löbl. Postämter und sämmtliche Buchhandlungen Deutschlands und der Schweiz bezogen werden kann. Buchhandlungen, bei denen Subskriptionen eingehen, werden ersucht, sich an den Unterzeichneten zu wenden; Andere, die sich für die Verbreitung des Unternehmens interessiren, können sich auch an den Herausgeber wenden. _ 3. JP. Hommerich. Gedruckt bei Hamm er ich und Leöser in Altona.

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